Vaterschaft aberkennen

1. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Thea14
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vaterschaft aberkennen

Guten Morgen,
Ich habe folgende Frage:
Ich habe in meiner Schwangerschaft einen Mann kennengelernt, dieser hat die Vaterschaft meines Kindes anerkannt da wir eine Familie sein wollten. Der leibliche Vater wollte keinen Kontakt zu dem kleinen. Mittlerweile Zweifel ich extrem an dieser Entscheidung da der biologische Vater nun doch Kontakt möchte und ich ehrlich gesagt an meiner Beziehung Zweifel. Falls ich mich trenne, möchte ich gerne wissen ob es auch außergerichtlich geht das die Vaterschaft aberkannt wird wenn beide einverstanden sind. Es gibt einen Vaterschaftstest da der leibliche Vater mir nicht glauben wollte das es sein Kind ist. Also haben wir schwarz auf weiss das mein Freund der die Vaterschaft anerkannt hat nicht der biologische Vater ist. Mein Kind ist 6 Monate alt.
Vielen Dank im voraus.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41962 Beiträge, 14653x hilfreich)

Tja, irgendwie ist man ja doch für eigenes Handeln verantwortlich.

Ich fang mal an. Die Vaterschaftsregeln ergeben sich aus dem Familienrecht des BGB. Dort ist allerdings nur geregelt, wie mit Fällen vorzugehen ist, in denen neue Erkenntnisse dazukommen.

Das haben wir hier nicht. Hier ist der Fall, dass von Anfang an falsche Erklärungen abgegeben wurden. Hier greifen dann die Regeln des Allg. Teils des BGB. So etwa ab § 140 BGB . Eigene Willenserklärungen kann man nur unter ganz engen Voraussetzungen anfechten. Die sehe ich hier nicht. Der Daddy passt mir nicht, das reicht nicht. Du hast bewusst eine falsche Willenserklärung abgegeben, das ist Dein Problem und nur Dein Problem.

Ob das Kind, vertreten durch einen eigenen Anwalt (Verfahrenspfleger) bei Gericht die Vaterschaftsanerkennung anfechten kann, das ist eine andere Frage. Ob der biologische Vater anfechten kann, auch.

Aber aussergerichtlich geht da gar nichts.

wirdwerden

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