Vaterschaft als Ehegatte anfechten

19. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
Hornvieh
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vaterschaft als Ehegatte anfechten

Zum Glück ist das Internet ja anonym >Schwitz<

Stellt Euch vor, Eure Gattin ist schwanger - und stellt Euch vor, ihr seid sicher, dass es zeitlich einfach nicht von Euch sein kann, weil ihr beruflich ein viertel Jahr im Ausland wart.

Unter vielen Tränen stellt sich heraus, es sei wohl so eine Art Betriebsunfall gewesen und ich soll mich doch bittebittebitte nicht scheiden lassen.

Eine Abtreibung kommt nicht in Frage; auch ich kann das mit meinem Gewissen nicht vereinbaren.

Andererseits:

Wie unangenehm ist das eigentlich in der Praxis, wenn ich die Vaterschaft gerichtlich anfechte?

Hat man dann ständig das Jugendamt am Bein?

Das mit der zwei Jahres Frist ist mir klar, wie ich aber vorher mittels Vaterschaftstest einen Nachweis bekomme, verstehe ich noch nicht so recht.

Ferner ist der eigentliche Vater so in etwa bekannt; er wohnt normalerweise fast 500 Km entfernt und hat Frau und Kinder.

Abgesehen davon, dass ich das seiner Frau gerne stecken würde: Was hindert mich daran, von meiner Frau zu fordern, den Kindesunterhalt einzuklagen?

Woher bekommt man einen richtig fiesen Anwalt für so etwas und wonach bestimmt sich der Gerichtsstand?

Grundsätzlich brauchen wir das Geld nicht so wirklich, andererseits .... naja, vielleicht klappt es ja dann in Zukunft besser mit der ehelichen Treue.

Bin ich eigentlich der einzige Mensch auf der großen weiten Welt, dem so etwas passiert ???

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38429 Beiträge, 14000x hilfreich)

So, da braucht man doch gar niemand Fieses. Erst einmal, unabhängig davon, ob Ihr zusammen bleibt, ob Du das Kind aufziehst, es finanzierst, solltest Du die Vaterschaft anfechten. Denn sonst hängst Du mindestes 18 Jahre auf dem Unterhalt. Da die Ehefrau weiss, dass Du nicht der Vater bist, sollte das doch recht problemlos gehen.

Du hast dann mit dem Jugendamt gar nichts mehr zu tun. Zwangsvormundschaften für nicht eheliche Kinder, die gibt es nicht mehr. Damit ist dann die Ehefrau finanziell alleine für das Kind verantwortlich.

Sie kann dann eine Beistandsschaft für das Kind beim Jugendamt einrichten. Das ist für Euch dann gratis. Das Jugendamt schreibt dann den glücklichen werdenden Vater an, spätestens nach der Geburt. Und regelt gegebenenfalls das mit dem Vaterschaftstest und auch den Kindesunterhalt.

Und keine Sorge, spätestens, wenn da regelmäßig Gelder vom Konto abgehen, dann bekommt auch die Ehefrau mit, dass da was läuft.

Das wäre der Weg, den ich gehen würde.

wirdwerden

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#2
 Von 
Hornvieh
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Info.

Weiss jemand, ob das für die Kinder irgendwie schlimm ist, wenn die grösser werden?

Ich meine, wenn jemand nichts dafür kann .....

Und das mit der Beistandschaft - erst mal ist es ja nur eine Vermutung, wer der "Glückliche" ist.

Hat der dann nicht diese Umgangspflicht? Ich hab echt keine Lust, den jedes Wochenende hier auf der Matte zu haben - zumal die Strecke ewig weit ist und das sicher nochmal extra Ärger gibt.

-- Editiert Hornvieh am 19.10.2011 15:39

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38429 Beiträge, 14000x hilfreich)

Ob es für das Kind schlimm ist? Das kommt immer auf die Erwachsenen an. Ich weiss von einigen Fällen aus dem Umkreis meiner Kids, da wurde das sehr locker gehandhabt. So ein kleiner Knirps sagte mir mal voll Stolz: "ich bin was ganz Besonderes. Ich habe einen Papa und einen Vati." Und wenn der biologische Vater so weit weg wohnt, dann wird er gewiss nicht jedes Wochenende aufkreuzen, erst recht nicht, wenn er Familie hat. Das ist schon zu regeln. Wenn man vernünftig ist. Man sollte aber einem Kind nicht grundsätzlich die Hälfte seiner Identität nehmen.

Das ist dieser Teil, den kann man auf sich zu kommen lassen.

Was mich etwas irritiert: Du schreibst jetzt von einer "Vermutung" ....ich hatte zunächst den Eindruck, dass alles klar sei. Du bist auf keinen Fall der Vater? Also, wie jetzt. Das ist natürlich entscheidend für das weitere Vorgehen. Wenn das alles nicht so klar ist, wie ich zunächst dachte, dann würde ich die Geburt des Kindes abwarten, einen Vaterschaftstest durchführen. Und erst dann wie oben vorgeschlagen vorgehen, sofern Du nicht der Vater bist.

wirdwerden

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#4
 Von 
Hornvieh
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also, ICH kann es nicht gewesen sein ... nur - wie soll ich das [color=black]beweisen[/color]?

Und meine Frau hat ja auch schon durchblicken lassen, das da etwas ungeplant verlaufen ist ...

Nur so richtig sicher bin ich bezüglich des glücklichen Vaters nicht, denn ich war ja nicht dabei - und auch hier bliebe ein Beweis zu führen.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38429 Beiträge, 14000x hilfreich)

Nö, von Dir nicht. Du musst beweisen, dass Du nicht der Vater bist. Mehr nicht. Der Rest ist dann zunächst Sache der glücklichen Mutter. Wenn mehrere in Betracht kommen (auch nicht so unüblich), dann schreibt das Jugendamt sie hübsch der Reihe nach an. Und da wird nach dem Ausschlußprinzip gearbeitet. Kein Problem.

Noch ein Zusatz: mit den heutigen Tests ist es doch nun wirklich zu beweisen, dass Du nicht der Vater bist. Die Frau wird ja wohl einverstanden sein, laß Dir das schriftlich geben, dann macht Ihr gemeinsam den Test wartet das Ergebnis ab, dann kommt Deine Vaterschaftsanfechtung. Und den Rest sollte das Jugendamt erledigen.

wirdwerden

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-- Editiert wirdwerden am 19.10.2011 16:36

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