Vaterschaft anerkennen

16. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
Paula06
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Vaterschaft anerkennen

Guten Morgen,

ich habe eine Frage,

mein Partner ist geschieden seit nicht langer Zeit.

In der Ehe wurde ein Kind geboren wovon mein Partner nicht der Vater ist.

Seine Frau und er lebten schon 2 Jahre getrennt und dann hat seine Frau von einem anderen Mann ein Kind bekommen.

Nun hat mein Partner offiziell die Vaterschaft abgestritten, seine Ex Frau hat gesagt, er sei nicht Vater des Kindes sondern ihr neuer Freund.

Dieser neue Freund hat auch die Vaterschaft mittlerweile anerkannt.

Nun will das Standesamt hierüber aber ein rechtskräftiges Urteil haben, nun soll mein Partner weiterklagen.

Ich verstehe das nicht. Das hiesige JA erklärte das das so gemacht wird wie hier beschrieben. Der eine komtm und sagt er ist nicht der Vater, die Frau bestätigz das und der richtige Vater erkennt das Kind an.
Wozu noch klagen ?

Die Mutter lebt im Osten....wird das da anders gehandhabt als hier im Westen oder wie ?

Danke für Eure Antworten.

Gruß
Paula06

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15 Antworten
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#1
 Von 
Daisy77
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi Paula06

Also wenn ich richtig verstanden hab waren die beiden getrennt, aber noch verheiratet und da hat die Ex ein Kind von ein anderen Mann nun.

Alle sagen es ist so. Frag mich auch wo ist das Problem.

Wenn nix hilft, sollte dein Partner ein Vaterschaftstest machen lassen.

Ist er als Vater von dem Kind angegeben wegen Anmeldung des Kindes oder der biologische Vater????? Das ist die große Frage.

-----------------
"LG Daisy"

-- Editiert von Daisy77 am 16.09.2007 20:22:34

-- Editiert von Daisy77 am 16.09.2007 20:23:45

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#2
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

quote:
Alle sagen es ist so. Frag mich auch wo ist das Problem.


Das Problem liegt ganz einfach darin, dass ein während der Ehe geborenes Kind automatisch als ehelich gilt. Diese etwas weltfremde Annahme gilt es zu widerlegen. Wenn dies nicht gelingt, dann bleibt der Ehemann auch weiterhin der gesetzliche Vater und darf u.a. Unterhalt zahlen!

quote:
Nun hat mein Partner offiziell die Vaterschaft abgestritten


Dein Partner hat also (vermutlich) die Vaterschaft gerichtlich angefochten. Hoffentlich hat er dabei die Fristen eingehalten! Wenn nun die Mutter nichts dagegen einzuwenden hat und auch der leibliche Vater die Vaterschaft anerkennen will, dann sollte klar sein, wie die Sache entschieden wird. Warum um alles in der Welt will dein Partner denn die Klage nun zurückziehen? Das Gericht wird die Vaterschaft entsprechend zuordnen und damit ist die Angelegenheit sauber geregelt.

Grüße

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#3
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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#4
 Von 
guest123-1540
Status:
Praktikant
(878 Beiträge, 224x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Paula06
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Daisy,
erstmal lieben Dank für Deine Antwort.

Ja seit 2004 lebten mein Partner und seine Frau getrennt, geschieden wurden sie aber erst dieses Jahr.

Das Baby wurde im Juni 2006 geboren und da mein Partner da noch verheiratet war wurde er automatisch als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen.

Nachdem der Anwalt meines Partners dann eine Klage einreichen wollte, meinte das hiesige Jugendamt es reiche aus wenn mein Partner vor dem JA erklärt das er nicht der Vater sei, seine Ex-Ehefrau sollte dann zu ihrem JA gehen und das dort auch sagen und der neue Partner der Frau erkannte dann die Vaterschaft an.
Daraufhin sollte das dann auch so in die Geburtsurkunde eingetragen werden und davon wollte der Anwalt meines Partners dann eine Abschrift haben und dann schrieb ihm das Standesamt das das so nicht anerkannt wird sondern nur durch ein rechtskräftiges Urteil

Also heißt das weiterklagen, nur wozu wenn alle Parteien das so ausgesagt haben wie beschrieben ???
Normal müßte das doch genügen ? Also alle Aussagen.

Ich kann das jetzt nicht nachvollziehen.
Man kann doch erkennen seit wann die beiden getrennt leben, der neue Partner hat sich zum Kind bekannt und war auch am JA um die Vaterschaft anzuerkennen.
Wozu dann klagen ?

Ich rufe morgen hier nochmal das JA an um da nachzuhaken.

Nochmals danke und LG
Paula06

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#6
 Von 
guest123-1540
Status:
Praktikant
(878 Beiträge, 224x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Paula06
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo von warum,

Zitat:
Durch entsprechend öffentliche Erklärung? Vaterschaftsanerkennung auf dem JA?

Ist die Ehe bereits rechtskräftig geschieden?
Zitatende

auch Dir danke für Deine Antwort.

Ja eine öffentliche Erklärung wurde gemacht durch die Vaterschaftsanerkennung des neunen Freundes der Ex-Ehefrau.

Die Ehe ist rechtskräftig geschieden.

Danke und LG
Paula06

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#8
 Von 
Paula06
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo chavah,

Zitat:
WEnn das Kind nach Einreichen der Scheidung auf die WElt kam, so können die drei zum Jugendamt gehen, und dort eine entsprechende Urkunde erstellen lassen. Vielleicht mal beim Jugendamt anrufen und nachfragen, ob das jetzt auch noch geht. Ein teurer Vaterschaftstest ist jedenfalls nicht erforderlich, wenn sich alle einig sind.
Zitatende.

Hallo chavah,
auch ein Danke schön an Dich.

Genauso wie Du es hier beschreibst, so hat uns das auch das hiesige JA erklärt und genauso ist es auch gemacht worden.

Aber das Standesamt in Dresden erkennt das so nicht an ???

Die wollen was vom Gericht sehen.
LG
Paula06

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#9
 Von 
Paula06
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Geroellheimer,

danke für Deine Antwort.

Zitat:
Dein Partner hat also (vermutlich) die Vaterschaft gerichtlich angefochten. Hoffentlich hat er dabei die Fristen eingehalten! Wenn nun die Mutter nichts dagegen einzuwenden hat und auch der leibliche Vater die Vaterschaft anerkennen will, dann sollte klar sein, wie die Sache entschieden wird. Warum um alles in der Welt will dein Partner denn die Klage nun zurückziehen? Das Gericht wird die Vaterschaft entsprechend zuordnen und damit ist die Angelegenheit sauber geregelt.
Zitatende

Also, der Anwalt wollte eine Klage einreichen, die Fristen sind gewahrt.
Nachdem das JA aber diese Aussage getätigt hat meinte der Anwalt dann das man ja nicht klagen braucht wenn es auch so geht.
Aber anscheinend geht es doch nicht so.
Zum Thema Unterhalt wurde mein Partner bisher noch nicht aufgefordert welchen zu zahlen, da seine Ex-Frau ja auch am JA ausgesagt hat das er nicht der Vater des Kindes ist.

Das Scheidungsurteil ist rechtskräftig seit Januar diesen Jahres.
Das Kind wurde aber im Juni 2006 geboren.

So eine Klage kostet ja auch Geld und wenn man es einfacher haben kann und alle Beteiligten haben das so ausgesagt und das wurde durchs JA auch so anerkannt, verstehe ich nicht warum und wozu weiter geklagt werden muß ?

Lg
Paula06

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#10
 Von 
Paula06
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo von warum,

Zitat:
Das verwundert nicht. Ich stelle nochmal die Frage, WANN die Ehe geschieden wurde und wann Rechtskraft der Ehescheidung eingetreten ist.

Wenn alle Drei übereinstimmende Erklärungen abgegeben haben, werden diese erst NACH Rechtskraft der Ehescheidung gültig. Wenn also die Ehe noch nicht rechtskräftig geschieden ist, handelt das Standesamt derzeit noch richtig.
Zitatende.

Also die Ehe wurde geschieden im Dezember 2006 und ist rechtskräftig seit Januar 2007.

Nach der rechtskräftigenden Scheidung wurden die Aussagen dann am JA getätigt, das war jetzt im Sommer 2007.
Da hat dann auch der neue Partner der Ex-Ehefrau die Vaterschaft anerkannt, also offiziell am JA.

Danke und LG
Paula06

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#11
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo paula06,

quote:
Das Scheidungsurteil ist rechtskräftig seit Januar diesen Jahres.
Das Kind wurde aber im Juni 2006 geboren.


Weil das Kind während der Ehe geboren wurde, gilt dein Partner erst mal als Vater des Kindes. Aber das weißt du ja schon.

Da die Ehe im Janur 2007 rechtskräftig geschieden wurde, kann nun die Vaterschaft geregelt werden. Und dies sollte umgehend erfolgen. Wie dir meine Vorredner erläutert haben, kann die notwendige Beurkundung durch das Jugendamt erfolgen, wenn sich alle Beteiligten einig sind.

Warum das Standesamt auf einer Vaterschaftsklage besteht, kann ich nicht nachvollziehen. Zumal dadurch vermeidbare Kosten entstehen. Hier solltet ihr euren Rechtsanwalt befragen. Den bezahlt ihr schließlich dafür!

In jedem Fall sollte dein Partner die Angelegenheit nicht weiter 'hängen' lassen, sondern nun hartnäckig darauf bestehen, dass die Vaterschaft umgehend geregelt wird. Notfalls steht ihr eben bei eurem Anwalt, beim Jugendamt und beim Standesamt nachhaltig auf der Matte! Lasst euch nicht abwimmeln. Im Zweifel verlangt ihr bei den Ämtern halt den Vorgesetzten zu sprechen ... :grins:

Grüße



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"Meine private Meinung - Rechtsberatung gibt's beim Rechtsanwalt!"

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#12
 Von 
guest123-1540
Status:
Praktikant
(878 Beiträge, 224x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
Paula06
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo von warum,

Zitat:
Nach der rechtskräftigenden Scheidung wurden die Aussagen dann am JA getätigt, das war jetzt im Sommer 2007.

Das widerspricht sich aber krass mit deinem vorherigen Posting an Chavah:

Genauso wie Du es hier beschreibst, so hat uns das auch das hiesige JA erklärt und genauso ist es auch gemacht worden.

Ist es ja offensichtlich nicht.

Und da fürchte ich, hat das Standesamt Recht. Die Anerkennung ist erst NACH rechtskräftiger Scheidung erfolgt und ich glaube, das war zu spät. Eine Anerkennung der Vaterschaft ist nur möglich, wenn kein anderer Vater gerichtlich oder durch Anerkennung festgestellt ist. Hier ist der Ehemann per Gesetz der Vater.

Ich fürchte, das Standesamt hat Recht und es bedarf nun eines Vaterschaftsanfechtungsverfahrens.

Da hier aber deine eigenen Zeitangaben erheblich variieren, ist eine auch nur einigermaßen logische Erklärung, außer das Vorstehende, nicht möglich, mir jedenfalls nicht.
Zitatende.

Also, nachdem das Kind geboren wurde, bat mein Partner seine da noch Ehefrau das der leibliche Vater dieses Kindes das Kind anerkennt, und seine Frau versprach sich darum zu kümmern, meinte aber das ihr Partner im Ausland arbeiten würde und sie nicht wisse wann er wieder kommt aber wenn er dann da wäre würde er sofort die Vaterschaft anerkennen.
Damit gab sich mein Partner erstmal mit zu Frieden.
Nur da kam dann nichts mehr und so schaltete er seinen Anwalt ein der das dann einklagen sollte.

Der Anwalt schrieb dann auch nochmals die Frau an und sie schrieb ihm dann eine Erklärung das mein Partner nicht der Vater des Kindes sei. Und das ihr Partner noch immer im Ausland verweilen würde.

Dieses reichte natürlich so nicht aus.
Und zögerte immer wieder die Zeit hinaus. Da sind ja Wochen ins Land gezogen, bzw. Monate!

Dann sagte uns ja das hiesige JA wie mein Partner das machen soll und das wurde dann schriftlich niedergelegt und durch den Anwalt nach Dresden zum JA geschickt.

Irgendwann dann im Sommer 2007 ging der leibliche Vater auch zum JA nach Dresden um die Vaterschaft offiziell anzuerkennen und auch das wurde schriftlich niedergelegt, ebenso die Aussage der mittlerweile Ex- Ehefrau meines Partners.
Dann sollte das alles auch umgeändert werden und in die Geburtsurkunde sollte nun der leibliche Vater eingetragen werden.
Darüber wollte nun der Anwalt meines Partners auch was schriftliches haben und forderte dies an.

Dann hörten wir eine Weile mal wieder nichts und der Anwalt schrieb noch mal an das JA in Dresden und nun kam letzte Woche die Antwort des Standesamtes das die das nur anerkennen durch ein richterliches Urteil, also ein rechtskräftiges Urteil.

Nun hat der Anwalt meines Partners gleich die Klage eingereicht bzw. er führt sie weiter, denn eingereicht war die Klage ja schon.

Nur hatte ich das nun nicht verstanden da ja alle 3 die Aussage am jeweiligen JA machten und das auch in schriftlicher Form.
Mein Partner hatte ja von Anfang an gesagt das er nicht der Vater ist und seine Ex- Frau hatte das auch so bestäigt in einem Brief an seinen Anwalt.
Nur nutzte das alles nichts da sich der leibliche Vater erst so spät dazu bekannte.

Wenn der Anwalt meines Partners da nicht so gedrängt hätte wäre der neue Partner der Ex-Frau immer noch nicht am JA erschienen.

Dadurch wurde ja wie gesagt alles verzögert.

LG
Paula06

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#14
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

quote:
Nun hat der Anwalt meines Partners gleich die Klage eingereicht bzw. er führt sie weiter, denn eingereicht war die Klage ja schon.


Na also! Dann soll der Anwalt deines Partners die Klage halt nun zu Ende führen. Die Kosten sind doch ohnehin schon weitgehend angefallen. Wenn sich alle Beteiligten wirklich einig sind, dann dürfte ein Vaterschaftsgutachten nicht erforderlich sein.

Die Abänderung der Vaterschaft ist nun mal eine sehr tiefgreifende Entscheidung für alle Beteiligten (Unterhaltsanspruch, Erbanspruch etc.) und deshalb versteht das Standesamt da zu Recht keinen Spaß!

Wenn die Vaterschaft gerichtlich geändert wird, ist die Sache abschließend geregelt. Wo ist das Problem?

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Paula06
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Groellheimer,

ne ein Problem ist das nicht in dem Sinne, nur dachte ich wenn das so geht wie es das JA vorgeschlagen hat, bräuchte man nicht klagen, bzw. die Klage weiterführen.
Ich habe mit dem Standesamt geredet, hatte vorhin da angerufen und denen die Sache geschildert.

Ab rechtskräftiger Scheidung hatte man 3 Monate Zeit um die Vaterschaft anzuerkennen und das wäre dann ohne Klage gegangen und zwar so wie es das JA auch sagte.

Aber da der neue Partner der Ex-Ehefrau sich ja erst im Sommer dazu äußerte war die Frist verstrichen und somit ist man nun gezwungen weiterklagen zu müssen.

Ja dann wissen wir ja nun Bescheid warum und wieso und werden halt die Klage weiterführen.

Ich bedanke mich nochmals bei allen für die Mühe und Zeit mir hier eine Antwort zuteil kommen zu lassen.

Liebe Grüße

Paula06

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