Vaterschaft anfechten? Eingetragener Vater ist zeugungsunfähig

2. November 2003 Thema abonnieren
 Von 
daniela123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vaterschaft anfechten? Eingetragener Vater ist zeugungsunfähig

guten morgen !

ich heiße daniela und bin neu hier und hoofe das mir hier schnell geholfen wird. also es geht darum
ich bin seit 5 jahren mit meinem mann zusammen und seit einem jahr verheiratet ich hatte vor 2,5 jahen eine affäre durch die auch ein kind entstanden ist wir haben dann meinen mann als vater eintragen lassen obwohl er es garnicht ist weil er zeugungsunfähig ist. nun haben wir uns aber getrennt und und ich möchte ihn nichtmehr als vater drin stehen haben ich möchte ihn als vater streichen lassn. der richtige vater also erzeuger weiß bescheid und ist mit allem einverstanden. die kleine wird am 18.01.04 2 jahre alt.
wie ist das wenn man eine vaterschaftsanerkennung unterschreibt obwohl man genau weiß das man nicht der vater sein kann weil man 100 % zeugungsunfähig ist?
bitte helft mir schnell weil ich habe von dieser 2 jahres frist gehört und die kleine wird ja bald 2.
vielen dank im vorraus
daniela

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
die 2 Jahresfrist hat nichts mit eurem Problem zu tun. Der leibliche Vater sollte möglichst schnell einen Vaterschaftstest machen, damit ist dann i.d.R. alles getan.
Vielleicht solltest du aber trotz allem so fair sein und dem "nichtleiblichen" Vater weiterhin ein Umgangsrecht zusprechen ( wenn er das überhaupt wünscht ), denn ihr habt diese Entscheidung damals gemeinsam getroffen und er hat das Kind 2 Jahre lang mit aufgezogen. Ihm jetzt - nur weil das Recht auf deiner Seite ist - alles zu nehmen, wäre nicht fair!
Gruß
Anna

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#2
 Von 
daniela123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die antwort

also das umgangsrecht bekommt er auf jedenfall das habe ich gesagt von vorn herein.
das wäre sonst echt unfair.
liebe grüße daniela

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
der8tezwerg
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo daniela,
ich finde es gut das du dem nicht laiblichen vater ein besuchsrecht einräumst!! .. denn ich könnte mir vorstellen das er doch eine starke bindung zu dem kind aufgebaut hat!!
allerdings mußt du auch in betracht ziehen, dass sich bei eventuellen streitigkeiten der der nicht laibliche vater sein geld wiederholt, da er ja davon ausgeangen ist, dass das kind von ihm wäre.
tschüß
tom

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