Vaterschaft anfechten?

6. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Kathrin2809
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vaterschaft anfechten?

Hallo,

ich hab folgendes Problem, mein Mann, hat damals bevor wir verheiratet waren, die Vaterschaft für meinen ungeborenen Sohn anerkannt, obwohl wir wussten, dass er nicht der Vater sein kann.
Jetzt ertrag ich diese Lügerei nicht mehr und möchte, dass das richtig gestellt wird und der leibliche Vater auch als Vater anerkannt wird. Hab mit ihm gesprochen und er würde sich nicht quer stellen.
Eigentlich sind wir uns alle einig, dass es für uns und vor allem für meinen Sohn das richtige ist, müssen wir da trotzdem zum Anwalt und vor Gericht?
Mein Sohn ist jetzt 15 Monate alt.
Kann mir jemand helfen, bitte.
Wie müssen wir vorgehen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Erst einmal meine Hochachtung! Nein, meine äußerste Hochachtung! :respekt:
Das geht! Wenn ihr Drei Euch einig seid natürlich am einfachsten.
Ne Frage: Ist das Kind in der Ehe zur Welt gekommen? Oder noch vor der Ehe?
Und wo hat er anerkannt? Nur bei Dir oder bei irgendeiner Behörde?
Ich frage, weil ggf. Eile geboten ist wegen einer 2-Jahresfrist. Bitte antworte, ich melde mich heute abend noch einmal.
Pachlus

-- Editiert am 06.03.2009 14:30

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#2
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Ich gehe mal davon aus, daß das Kind in der Ehe geboren wurde!??
Also ist es ein eheliches Kind und trägt nunmehr den gemeinsamen Familiennamen!?? Dann braucht Ihr jetzt ein [color=blue]gerichtlich verwertbares [/color]Vaterschaftsgutachten zwischen dem rechtlich zugeordneten Vater (Dein Ehemann) und dem Kind. Das könnt Ihr zunächst ohne Gericht und Anwalt machen.
Gerichtlich verwertbar wird es dadurch, daß die Speichelprobe durch einen Arzt
entnommen und darüber gleichzeitig eine Dokumentation erstellt wird. (Ausweis, Foto, Fingerabdruck, Beschriftung der Röhrchen u.ä.)
Ganz sicher geht ihr, wenn ihr ein Institut für Gerichtsmedizin beauftragt, das in Eurer Nähe ist. Es muß aber nicht unbedingt an Eurem Wohnort sein, die Großen Institute mit Erfahrung in der Sache schicken dem Arzt das "Entnahmebesteck" zu. Z.B. die Universitäten in Hamburg, München; Berlin
gehören dazu. Am besten bezieht Ihr gleich beide "Väter" mit ein. Mutter ist nicht nötig!!
Nach etwa 14 Tagen habt Ihr Bescheid, wer der biologische Vater ist.Wenn das Ergebnis so wie erhofft ist, kannst Du für Dein Kind gegen die Vaterschaft klagen.
Du stellst den Antrag, das Gericht möge unter Berufung auf das vorliegende Gutachten feststellen, daß der Papi nicht der biologische Vater ist. Du brauchst keine §§ anzugeben, das Gericht kennt die Gesetze! Das Gericht wird dem Antrag nachkommen, zumal Du dann ja auch hoffentlich den Nachweis hast, wer der biologische Vater ist.
Es geht aber auch, daß der jetzige Papa diesen Antrag gegen sein Kind stellt.
Erst wenn das Gericht die Nichtvaterschaft festgestellt hat und das Urteil rechtskräftig ist, kann der wirkliche Vater verklagt werden.
Kosten: Gutachten 500 € für Papa und Kind; Anschlußgutachten für biologischen Vater 200 €. (Hamburg) 3x Entnahme ca 15€ (je Person) Gerichtskosten: 2x 222€.
Viel Erfolg und schau mal in Deine Box! :love: :wipp: :dance:

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kathrin2809
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey, schon mal vielen Dank, aber nein, mein Sohn wurde schon vor unserer Hochzeit geboren, die Anerkennung wurde vorm Standesamt abgelegt, somit trägt er auch seinen Nachnamen.
Hört sich alles bißchen kompliziert an, was ihr schreibt, aber dass es nicht einfach ist, hab ich mir schon gedacht. ;-)

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#4
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Geh das mal Schritt für Schritt durch, ist nicht schwer, mußt Du einfach mal durchspielen mit Halma- oder Schachfiguren, dann wird Dir das zugänglicher.
Wenn Du noch Erläuterungen brauchst... :wipp:

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