Vaterschaft anfechten nach privatem Test?

19. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
Damian89
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vaterschaft anfechten nach privatem Test?

Ich habe eine VAterschaftsanerkennung unterschrieben, 2 monate danach einen Privaten test gemach dabei kahm raus das die vaterschaft ausgeschlossen ist. ich Habe darauf bestanden das die mutter und ihr jetziger freund die beide dabei waren eine zeugen aussage unterschreiben, in dieser stand :

Ich ...., bezeuge dass am *datum und uhrzeit* die Probem von ... und von ... ordnungsgemäß und nach Anleitung entnommen wurden und direkt danach versiegt und bei der post eingeworfen wurde *unterschrieft der Person*
Also die beiden waren dabei haben alles beobachtet und dies auch unterschrieben. also könnte ich damit die vaterschaft anfechten?? chance zu aufhebung?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1267x hilfreich)

Hallo Damian89,

hör mal, so einen Test fordert man doch vor der Vaterschaftsanerkennung. Diese unterschreibt man doch nicht mal eben so.

Mit Deinem privaten Vaterschaftstest aus der Apotheke wirst Du die Vaterschaft nicht anfechten können. Da könnten auch noch ein paar weitere Zegen unterschreiben und versichern wer auf welches Stäbchen gespuckt hat.

Ich würde Dir raten, einen Fachanwalt für Falilienrecht aufzusuchen. Der wird Dir sagen was zu tun ist.

LG & viel Glück

Nero

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#2
 Von 
Damian89
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die antwort, ich weiß wirklich nicht warum ich das unterschrieben habe, ich stand einfach arg unter druck, konnte nicht richtig drüber nachdenken war alles sehr verwirrend für mich, was man sicherlich etwas nachfühlen kann... ja wahrscheinlich muss ich noch einen test machen beim arzt der dies überwacht, da werden dann proben von Mir, der mutter und dem kind entnommen. naja ich weiß das, dass kind nicht von mir ist, ich hoffe nur alle läuft richtig.

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8584 Beiträge, 4664x hilfreich)

siehe http://bundesrecht.juris.de/bgb/__1600.html

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8584 Beiträge, 4664x hilfreich)

siehe http://bundesrecht.juris.de/bgb/__1600.html

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#5
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 408x hilfreich)

Ich hoffe für dich. daß der Vaterschaftstest nicht heimlich, also ohne Wissen der Kindesmutter gemacht wurde, daß ist, so glaube ich - jetzt ein Straftatbestand.
Egal wie es ist, vergiß diesen Test einmal, das war Lehrgeld, das Du jetzt gezahlt hast! Auf jeden Fall solltest du dich [color=red]nicht[/color] darauf berufen!Also was du jetzt tun must: einen gerichtsverwertbaren Vaterschafttest! Dazu brauchst du zunächst die Zustimmung der Kindesmutter. (Wenn sie diese verweigert, muß sie vom Gericht ersetzt werden.) Dann suchst du dir ein gerichtsmedizinisches Institut (Berlin, Hamburg, München, weiß ja nicht wo du wohnst) und läßt ein Vaterschaftsgutachten erstellen. Die Kindesmutter muß dabei nicht getestet werden!!!! Kostet ca. 500 Euro. Das geht auch aus der Ferne zu machen, du mußt da nicht unbedingt hin, die schicken die Entnahmeröhrchen auch an den Arzt deines Vertrauen, besser ist aber irgendeine Amtsperson, z.B.
der Amtsarzt deines Bezirkes. Der macht bei der Entnahme die notwendige Dokumentation. (Foto, Fingerabdruck, Unterschrift, Einwilligungserklärung)
Das macht alles viel "Wirtschaft" und bringt nicht viel und wird deshalb [color=blue]un[/color]gern als Auftrag gesehen. Dann wartest du auf das Gutachten und kannst dann mit dem Ergebnis die Vaterschaft bei Gericht anfechten.

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"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"

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