Vaterschaft anzweifeln Ablauf

7. Dezember 2023 Thema abonnieren
 Von 
guest-12302.03.2024 14:01:36
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 2x hilfreich)
Vaterschaft anzweifeln Ablauf

Hallo, vielleicht können hier welche weiterhelfen.

Meine Ex Partnerin hat ein Kind bekommen, bei dem ich von Anfang an nicht überzeugt gewesen sein konnte dass es sich dabei um ein Kind von mir handelt. Hinter mir liegen mehrere Jahre ihrerseits toxisches Verhalten, Instabilität in jeder Hinsicht in einer wie ich mittlerweile denke überhaupt nicht vorhandenen Beziehung. Ich habe mich endgültig getrennt, und auch schon während ihrer Schwangerschaft wurde nichts an ihrem Verhalten besser. Ich will im Grunde überhaupt keine Kontakt mehr mit ihr, und sie vollständig aus meinem Leben heraushalten.

Du behauptet sie das Kind dass sie geboren hat sei von mir. Ich habe viele Gründe und daran zu zweifeln, aber nicht nur rationale Gründe machen mich misstrauisch, mir würden bereits ein Prozent an Unsicherheit ausreichen um ein klares Zeichen zu setzen dass ich niemals über diese Frau eine Beziehung zu einem Kind aufbauen werde, sondern im Falle einer Vaterschaft diese nur anerkenne wenn ich diese von einem Gericht schwarz auf weiß bestätigt kriege. Dieser Frau würde ich nicht mal glauben wenn sie mir sagte Schnee ist weiß.

Sie ist intrigant und belastet jede Beziehung in der sie ist mit nicht tragbarer Instabilität und Vertrauensbrüchen. Ihre Aussage dass dieses Kind von mir ist reicht mir also nicht aus.

Meine eigentliche Frage kommt jetzt: wie ist hier welches Verhalten zu empfehlen? Meine derzeitige Überlegung ist zu warten bis ich Post bekomme die von mir für die Zukunft Angaben für Unterhaltszahlungen einfordert, und dann Widerspruch einzulegen und den Zweifel an der Vaterschaft bekannt zu geben.

Vielleicht hat hier jemand ähnliche Erfahrung gemacht und bereits einen erfolgreichen Weg hinter sich.

Mein Entschluss steht ganz klar fest, ohne Vaterschaftstest, werde ich niemals dieses Kind anerkennen. Das mache ich schon aus Prinzip. Weil es keinesfalls sicher ist dass dieses Kind von mir ist.

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49 Antworten
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#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33983 Beiträge, 5870x hilfreich)

Zitat (von Djfeedback2):
behauptet sie das Kind dass sie geboren hat sei von mir.
Offenbar habt ihr noch Kontakt?
Zitat (von Djfeedback2):
Mein Entschluss steht ganz klar fest,
Na dann: Abwarten, dann entsprechend reagieren.

btw.
Evtl. kannst du selbst ziemlich genau nachrechnen, ob du der Vater sein kannst.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
guest-12302.03.2024 14:01:36
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 2x hilfreich)

Das kann ich überhaupt nicht ausrechnen, die Frau ließ sich möglicherweise in diesem Zeitraum pro Woche von drei verschiedenen Männern buttern.

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#3
 Von 
Mybe2
Status:
Schüler
(276 Beiträge, 48x hilfreich)

Zitat (von Djfeedback2):
wie ist hier welches Verhalten zu empfehlen?
Emotionale Laster der Vergangenheit sollten dein weiteres rechtliches Vorgehen dienlich sein, aber nicht deine Handlungen leiten oder steuern. Als vernünftig Denkender Mann solltest du die Option gegenüber offen sein, dass es sich hierbei um dein Kind handelt, und du Vater wurdest.

Wann war der letzter Beischlaf? Wann kam das Kind auf die Welt?

Im Moment gilt die Devise: Nichts tun.
Zu reagieren hast du, sobald dir die rechtliche Vaterschaft anhängig sein.
Nach § 1592 BGB entsteht die rechtliche Vaterschaft im Wege Abs. 1 Ehemann zum Zeitpunkt der Geburt, Abs. 2 eigenständige Anerkennung der Vaterschaft oder Abs. 3 infolge einer Feststellung der Vaterschaft.

Für dich gilt Absatz 3.

Das Jugendamt wendet sich an dich dann, wenn die Kindesmutter die Beistandschaft einrichtet. Alternativ kann sie ebenso eigenständig um die Anerkennung der Vaterschaft beim Gericht bemühen.
Üblich ist Ersteres. Dann kannst du dich äußern.

Weiteres Prozedere ergibt sich dann.. je nach dem, beispielsweise das Durchführen eines Abstammungsgutachten (Vaterschaftstest).

-- Editiert von User am 7. Dezember 2023 15:18

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33983 Beiträge, 5870x hilfreich)

Zitat (von Djfeedback2):
Das kann ich überhaupt nicht ausrechnen,
Aber du weißt auch nur möglicherweise, was sie vielleicht möglicherweise tat.
Ich dachte bei meinem Vorschlag eher an dich und ob DU in dieser Zeit überhaupt Beischläfer gewesen sein konntest.

Woher weißt du du, dass sie ein Kind hat und wann es geboren wurde ?
Immerhin war sie mal deine Partnerin.

ansonsten...immer schön sachlich bleiben.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39355 Beiträge, 14146x hilfreich)

Ich staune auch immer, mit welchen Ungeheuern man in die Kiste steigt, und zwar dauerhalft, auch zusammen lebt. Aber abgesehen davon: es macht wenig Sinn, den Kopf in den Sand zu stecken; das kann gewaltig nach hinten los gehen. Jedenfalls sollte man den fiktiven Unterhalt für das Kind zurück legen, es gibt nämlich durchaus Konstellationen, in welchen dann rückwirkend Unterhalt für das Kind erfolgreich geltend gemacht werden kann. So, wenn man sich so absichert, dann kann man durchaus abwarten, was passiert. Und, wenn Unterhalt geltend gemacht wird, eben die Vaterschaft bestreiten. Aber nicht vergessen: es gibt da auch Fristen, in welchen man eine Vaterschaft anfechten kann.

wirdwerden

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33983 Beiträge, 5870x hilfreich)

@wirdwerden
Grad, als ich deinen Beitrag las, fiel es mir wieder ein. :wink:
Ein erboster *(Nicht)-Erzeuger* hatte vor 4 Wochen mit ähnlichen Vorwürfen und schäbigem Wortlaut ähnliches erfragt.
Man staunt wirklich...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124056 Beiträge, 40315x hilfreich)

Zitat (von Djfeedback2):
wie ist hier welches Verhalten zu empfehlen?

Wenn Forderungen von wem auch immer kommen, teile man einfach das
Zitat (von Djfeedback2):
Mein Entschluss steht ganz klar fest, ohne Vaterschaftstest, werde ich niemals dieses Kind anerkennen. Das mache ich schon aus Prinzip.

mit.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
smogman
Status:
Student
(2935 Beiträge, 954x hilfreich)

Zitat (von Djfeedback2):
wie ist hier welches Verhalten zu empfehlen? Meine derzeitige Überlegung ist zu warten bis ich Post bekomme die von mir für die Zukunft Angaben für Unterhaltszahlungen einfordert, und dann Widerspruch einzulegen und den Zweifel an der Vaterschaft bekannt zu geben.
Solange du nicht der rechtliche Vater bist, darf dich gar niemand mit Unterhaltszahlungen konfrontieren. Nach der Klärung ist dies dann aber auch rückwirkend möglich. Das Klärungsinteresse besteht daher definitiv auch deinerseits.

Um Geld zu sparen sollte man nicht auf ein Gerichtsverfahren warten, sondern einen privaten Vaterschaftstest bei einem akkreditieren Institut in Auftrag geben. Kosten ca. 250-300 €

Ist der Test positiv, erkennt man die Vaterschaft urkundlich an.
Ist der Test negativ, kann man den Kontakt vollständig und für immer abbrechen.

Wartet man bis zu einem Gerichtsverfahren wird ebenfalls ein Gutachten gemacht. Der Unterschied besteht darin, dass das Gerichtsverfahren selbst schon Geld kostet und sich der/die Richter/in das Institut aussuchen wird. Kosten ca. 1000-1500 €.

Ist der Test positiv, stellt das Gericht die Vaterschaft per Beschluss fest.
Ist der Test negativ, kommt man ggf. um alle Kosten herum. Dieses Lottospiel würde ich nicht riskieren, wenn ich nun mal auch ungeschützten Geschlechtsverkehr mit der Frau hatte. Völlig egal wie viele Herren da nach eigener Auffassung noch "gebuttert" haben. Diese bloße Behauptung und unbelegte Vermutung interessiert das Gericht nicht die Bohne.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12302.03.2024 14:01:36
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 2x hilfreich)

Wie soll man ein Institut beauftragen wenn man als Mann keinen Kontakt zur Mutter hat und auch nicht zum Kind?

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33983 Beiträge, 5870x hilfreich)

Zitat (von Djfeedback2):
wenn man als Mann keinen Kontakt zur Mutter hat und auch nicht zum Kind?
Dann kann man diesen Vorschlag jetzt nicht umsetzen.
Dass die Frau ein Kind hat, weißt du. Woher du das weißt, möchtest du nicht verraten.

Folglich kannst du warten, bis die Frau von dir Unterhalt für das Kind fordert.

Empfehlenswert ist trotzdem, schon mal regelmäßig Geld zurückzulegen... für den Fall der Fälle.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17229 Beiträge, 9502x hilfreich)

Zitat (von Djfeedback2):
Wie soll man ein Institut beauftragen wenn man als Mann keinen Kontakt zur Mutter hat und auch nicht zum Kind?

Gar nicht.
Der Ball liegt im Feld der Mutter.
Im Moment sind Sie nicht der Vater. Wenn die Mutter das ändern will, muss die Initiative von ihr ausgehen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39355 Beiträge, 14146x hilfreich)

Solange niemand sich an Dich wendet, kannst Du zunächst einmal nichts tun, wie mein Vorschreiber feststellte. Wenn sich wer auch immer zwecks Anerkennung der Vaterschaft und Zahlung von Unterhalt an Dich wendet, zweifelst Du die Vaterschaft an, dann wird es notfalls über das Gericht zu einer Feststellung kommen, ob Du der biologische Vater des Kindes bist.

Willst Du völlig unabhängig von Risiko für Unterhaltszahlungen wissen, was Sache ist, dann kann man Dir die Kontaktaufnahme zur Mutter nicht ersparen - sie auffordern, an der Klärung mit zu arbeiten und einen Vaterschaftstest zu ermöglichen. Tut sie das nicht, so kannst Du dann auch ein Gerichtsverfahren anstoßen.

wirdwerden

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#13
 Von 
Hunter123
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 71x hilfreich)

Zitat (von Djfeedback2):
Wie soll man ein Institut beauftragen wenn man als Mann keinen Kontakt zur Mutter hat und auch nicht zum Kind?
Sobald die Aufforderung zur Vaterschaftsanerkennung oder auch gleich zu Unterhaltszahlungen eintrudelt, würde ich die Mutter nachweislich über die Möglichkeit des sicheren, aber kostengünstigen Tests in einem entsprechenden Institut informieren und natürlich meine Mitwirkung zusagen. Mehrere Institute würde ich ihr aufschreiben. Und auf die hohen Kosten einer gerichtlichen Vaterschaftsfeststellung würde ich auch hinweisen.

Hab vor wenigen Jahren in einer Gerichtsentscheidung gelesen, dass die Mutter dies abgelehnt hat und unbedingt die gerichtliche Klärung durchziehen wollte. Sie bekam dann auch einen Großteil der Kosten aufgebrummt. Leider finde ich die Entscheidung momentan nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12302.03.2024 14:01:36
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 2x hilfreich)

Eine solche gerichtsentscheidung wäre wahrscheinlich sogar noch eine den Nachdruck erhöhende zusatzinformation in einem Schreiben an die Mutter.

Wäre gut wenn du das noch finden könntest.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Hunter123
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 71x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12302.03.2024 14:01:36
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 2x hilfreich)

Wie sicher ist ein solcher Test über ein Institut?

Und kann man die Mutter auch heranziehen die Hälfte dieser Kosten zu tragen?

-- Editiert von User am 24. Dezember 2023 10:30

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12302.03.2024 14:01:36
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 2x hilfreich)

Und wie findet man hierfür geeignete Institute?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Hunter123
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 71x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39355 Beiträge, 14146x hilfreich)

Mein Gott @Hunter: da ist jemand zu faul, selbst mal im www zu forschen. Warum tust Du das für ihn?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Hunter123
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 71x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Mein Gott @Hunter
Ich bin nicht dein Gott.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12302.03.2024 14:01:36
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 2x hilfreich)

Beleidigungen editiert

-- Editiert von Moderator am 26. Dezember 2023 19:18

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33983 Beiträge, 5870x hilfreich)

Zitat (von Djfeedback2):
Und kann man die Mutter auch heranziehen die Hälfte dieser Kosten zu tragen?
Ja, man kanns versuchen.
Zitat (von Djfeedback2):
Wie sicher ist ein solcher Test über ein Institut?
SEHR sicher. Meist zu mehr 99%.
Zitat (von Djfeedback2):
den Nachdruck erhöhende zusatzinformation in einem Schreiben an die Mutter.
Erstmal noch nicht--- wie oft denn noch?

Zitat (von Djfeedback2):
Beleidigungen editiert
Auf deine albernen bis dummen Fragen kann man nur so antworten.

Ansonsten:
Zum Ablauf wurde hier 9x geschrieben. ABWARTEN, was die Kindsmutter tut.


-- Editiert von Moderator am 26. Dezember 2023 19:18

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12302.03.2024 14:01:36
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 2x hilfreich)

Beleidigungen editiert

-- Editiert von Moderator am 26. Dezember 2023 19:18

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17229 Beiträge, 9502x hilfreich)

Was genau an der völlig richtigen Antwort von Anami war jetzt nicht hilfreich?

Ich verstehe ja, dass Sie auf heißen Kohlen sitzen, wie man so schön sagt.
Aber der Ball liegt im Feld der Mutter.
Sie können momentan nichts erzwingen, nur höflich fragen.
Sie können fragen, ob die Mutter zu einem privaten Test bereit ist.
Und Sie können fragen, ob die Mutter bereit ist, sich an den Kosten zu beteiligen (wobei ein privater Test nicht so fürchterlich teuer ist).
Ich fürchte allerdings, dass es taktisch nicht so geschickt ist, gleich nach einer Kostenbeteiligung zu fragen, weil dann die Bereitschaft, einen privaten Test zu machen, sinken dürfte.
Wenn ich Sie richtig verstehe, ist Ihr Hauptanliegen, möglichst schnell Klarheit zu haben. Das sollten Kosten nicht der ausschlaggebende Faktor sein.

Taktisch am besten ist wohl: Suchen Sie online einen günstigen Anbieter. Fragen Sie die Mutter, ob Sie damit einverstanden ist, wenn Sie die Kosten alleine tragen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12302.03.2024 14:01:36
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 2x hilfreich)

Die Bereitschaft sich an den Kosten eines privaten Tests zu beteiligen könnte wiederum aber dann steigen wenn man das hier angeführte Urteil anhängt hinsichtlich der Kosten bei Einmischung eines Gerichtes.

Beleidigungen editiert

-- Editiert von Moderator am 26. Dezember 2023 19:18

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33983 Beiträge, 5870x hilfreich)

Zitat (von Djfeedback2):
wenn man das hier angeführte Urteil anhängt
Nö. Das wird vermutlich nicht genügen.
Zitat (von Djfeedback2):
Beleidigungen editiert



Meldung geht raus.

-- Editiert von User am 24. Dezember 2023 15:19

-- Editiert von Moderator am 26. Dezember 2023 19:18

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12302.03.2024 14:01:36
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 2x hilfreich)

Beleidigungen editiert

-- Editiert von Moderator am 26. Dezember 2023 19:18

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39355 Beiträge, 14146x hilfreich)

Anami, Meldung ist schon raus gegangen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12302.03.2024 14:01:36
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 2x hilfreich)

Das Internet spuck so viele Anbieter heraus dass kaum möglich ist unseriöse von seriösen Anbietern auf den ersten Blick zu unterscheiden wenn es um derartige Institute geht.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17229 Beiträge, 9502x hilfreich)

Zitat (von Djfeedback2):
Die Bereitschaft sich an den Kosten eines privaten Tests zu beteiligen könnte wiederum aber dann steigen wenn man das hier angeführte Urteil anhängt hinsichtlich der Kosten bei Einmischung eines Gerichtes.

Kann aber auch nach hinten losgehen: "Herr Richter, ich hätte ja einen privaten Test gemacht, wenn der potenzielle Vater mich nicht wegen der Kosten unter Druck gesetzt hätte. Um mich nicht unter Druck setzen zu lassen, musste ich den teuren Weg über Anwalt und Gericht gehen. D.h. der potenzielle Vater ist Schuld, dass es so teuer geworden ist." - und dann ist das Urteil von Hunter123 nichts mehr wert, weil die Mutter einen Grund vorgebracht hat, weshalb sie einen privaten Test abgelehnt hat.

Sie sind in einer schwierigen Situation. Da sollte die Taktik nicht vom Geld bestimmt werden.
Ein privater Test liegt bei etwa 200€.
Wenn Sie der Vater sein sollten, kommen Unterhaltsforderungen von ca. 100000€ (über die nächsten 18 Jahre insgesamt) auf Sie zu - oder eben nicht, wenn der Test negativ ist. Da sollte es wirklich nicht das Problem sein, ob man die 200€ alleine bezahlt oder mit der Mutter teilt.

Zitat (von Djfeedback2):
Das Internet spuck so viele Anbieter heraus dass kaum möglich ist unseriöse von seriösen Anbietern auf den ersten Blick zu unterscheiden wenn es um derartige Institute geht.

Kontaktieren Sie eine Apotheke (eventuell nicht gerade eine kleine Dorf-Apotheke). Viele Apotheken bieten ein Komplettpaket an, d.h. ein Apothekenmitarbeiter nimmt die Probe (Wattestäbchen in den Mund) bei Ihnen und dem Kind und schickt die dann ins Partner-Labor der Apotheke. Das Ergebnis kommt per Post (nur) zu Ihnen nach Hause. Vorteil: (a) Die Apotheke weiß, welches Labor seriös und professionell ist und (b) dadurch, dass die Probe von einem Abothekenmitarbeiter genommen wurde (der das auch gerichtsverwertbar bestätigt), ist das Ergebnis deutlich weniger angreifbar. Sollte das Ergebnis nämlich negativ sein, könnte die Mutter sonst behaupten, dass das Ergebnis nur deshalb negativ ist, weil die Probe falsch genommen wurde. Deshalb Finger weg von Tests, wo man die Probe selbst nehmen und selbst ins Labor schicken muss. Die sind zwar nicht schlecht (vom Labor her), aber das Ergebnis ist einfach angreifbar, weil die Probe nicht von einer neutralen Person genommen wurde.

-- Editiert von User am 24. Dezember 2023 18:23

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