Vaterschaft/Vater nich auffindbar

24. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Ellyse
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vaterschaft/Vater nich auffindbar

Ich habe ein 7. Monate altes Baby. Als Vater wurde mein Ex-Mann eingetragen. Da ich leider keine Ahnung habe wo sich der leibliche Vater aufhält (er würde sich sicher freuen) wurde mir gesagt, es ginge nicht anderes.
Mein Ex-Mann ist russischer stadtbürger und hatte keine Aufenthaltserlaubniss bekommen, da wir nicht 2. Jahre zusammengelebt haben. Es gab da eben im März 07 und März 08 Gerichtsverhandlungen.
Dieses Jahr wurde entschieden, dass er nicht in Deutschland bleiben darf, trotz der Erwartungen seiner Anwältin.
Vor der Verhandlung 08 wurde von meinem Ex die Klage auf Vaterschaftsanfechtung gestellt - da er ja eben sonst Unterhalt zahlen müsste.
Trotz der Dringlichkeit wurde vom Amtsgericht innerhalb der 2 Monate nichts gemacht und mein Ex ist jetzt weg. Ich habe keine Ahnung wohin.
Zu dem, haben wir immer noch das gemeinsame Sorgerecht für die Kleine(da bin ich wohl selbst schuld :( ).
Jetzt bin ich total verzweifelt - vom Jugendamt habe keine Stellungnahme.
Was wird jetzt aus der Vaterschatsanfechtung? und
Wie komme ich jetzt an das alleinige Sorgerecht?
LG
Elly

P.S.
Mein Ex-Mann ist ein "Kopf in den Sand Stecker" er hat noch andere Möglichkeiten in Deutschland zu bleiben, aber er war dann zu beleidigt...und ist frühzeitig abgereist bzw. verschwunden.

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo,

also wie man die Vaterschaft in Abwesenheit des Ex-Ehemanns aufheben kann, das kann ich nicht sagen. Zumal nicht mal der RICHTGIGE Vater greifbar ist! Vielleicht solltest du da eher den Rat eines Anwalts einholen.

quote:
Da ich leider keine Ahnung habe wo sich der leibliche Vater aufhält ...


Gibt es denn irgendwelche Anhaltspunkte, die es erlauben, den WIRKLICHEN Vater ausfindig zu machen?

Also mal ganz dumm gefragt: weißt du denn wie der Mann (mit Nachnamen) heißt? Vielleicht noch wann er Geburtstag hat? Wo er mal gewohnt hat? Hast du ein Foto von ihm ... etc. etc. Das ist ja schließlich nicht nur ein Privatvergnügen von dir. Sondern, das KIND hat ein Anrecht darauf, über seine Abstammung Bescheid zu wissen! Da kann man von dir schon verlangen, dass du engagiert Nachforschungen betreibst!

Mann, oh Mann ... wenn ich solche Geschichten höre, kriege ich einen richtig dicken Hals!

Grüße

-- Editiert von Groellheimer am 24.04.2008 19:07:09

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