Vaterschaftsanerkennung Ja oder Nein

12. Juni 2021 Thema abonnieren
 Von 
Sternomat
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Vaterschaftsanerkennung Ja oder Nein

Hallo! :)
Folgende Situation: Ich bin im März 2020 mit 19 Jahren wohnungslos geworden, da ich es zu Hause nicht mehr ausgehalten habe. Ich habe damals über das Internet einen Mann kennengelernt, der mir eine Wohnung zur Verfügung gestellt hat. Ich habe keine Miete bezahlt und regelmäßig mit ihm geschlafen. Er kam nur für Sex und ging nach 10 min wieder, allerdings war mir das völlig Recht. Ich war froh darüber eine Wohnung zu haben und empfand die Treffen mit ihm nicht als spaßig. Er war aber auch nicht frech oder unangenehm. Im Prinzip war er mir vollkommen egal. Ich bin aufgrund einer Verhütungspanne von ihm schwanger geworden und habe meine Tochter nach langer Überlegung behalten. Sie ist super süß und ein Sonnenschein. Ich bin sehr froh darüber sie behalten zu haben.

Der Vater meiner Tochter ist verheiratet und hat bereits 2 kleine Kinder. Allerdings hat er letzten Sommer eine junge Frau kennengelernt und sich daraufhin von seiner Frau getrennt. Er ist nun in einer Beziehung mit dieser Frau, lebt mit ihr zusammen und leugnet seine Tochter vor seiner Familie und seiner Noch-Frau. Seine neue Freundin weiß angeblich Bescheid, interessiert sich jedoch nicht dafür. Der Vater meiner Tochter ist seiner Frau 100 mal fremdgegangen und hat wiederholt jungen Frauen Wohnungen für Sex angeboten. In der Schwangerschaft hat er sich um mich oder das Kind kaum gekümmert, wollte aber für Sex vorbeischauen und dass ich mit ihm in seiner Wohnung Sex habe, als seine Frau mit Freunden etwas essen war (ich war zu diesem Zeitpunkt im 7. Monat!) Ich habe mich darauf nicht eingelassen. Er meinte auch, dass es für ihn praktisch sei ein Kind mit mir zu haben, da er dann „zum F*** vorbeikommen könne". Seine Pläne hat er dann aber über Bord geworfen, als er seine Arbeitskollegin kennengelernt hat. Die wird er wohl aber massiv belogen haben. Über seine Freundin sagt er, dass sie immer seine Bude putzen würde und sich daran gewöhnt hätte in seinem Penthouse zu wohnen und dass er der Reichste sei etc.
Zunächst meinte er, er könne meiner Tochter ein guter Kumpel sein, eine Art Onkel (und dass sie nie davon erfährt dass er ihr Vater sei) Dann machte er mir dubiose Deals z.B dass meine Tochter zum 18. Geburtstag eine Eigentumswohnung von ihm geschenkt bekommt, wenn ich leugne dass sie seine Tochter sei. Er gab an, ich könne doch keinen Vater angeben und behaupten meine Tochter wäre bei einem One-Night Stand gezeugt worden. Ich könnte laut ihm dann ja Unterhaltsvorschuss und Unterhalt von ihm gleichzeitig kassieren. Ich habe gesagt dass er spinnt und ich keinen Sozialbetrug begehen werde.
Ihr Vater droht mir mit seinen Anwälten sollte ich ihn als Vater angeben und erpresst mich emotional, dass ich meiner Tochter damit schaden würde. Er meinte zudem, dass er einen richtigen Grund dafür gebraucht hat, um sich von seiner Frau zu trennen. Sein Verhalten und dass er nun ein Kind hat, das war für ihn kein Grund. Ein richtiger Grund sei in seinen Augen nur eine bessere Frau. Er hätte seine Noch-Frau also jahrelang betrogen und belogen bis er etwas besseres findet. Er ist ja auch bereit sich von seinem Kind freizukaufen. Ich habe in der Schwangerschaft einen netten Mann kennengelernt und bin mit ihm nun zusammen. Er kümmert sich prima um meine Tochter und ist ein toller Mensch.
Ich habe alles versucht um den Vater meiner Tochter dazu zu bewegen sich zu kümmern, aber nichts hat funktioniert. Er ist erfolgreicher Unternehmer und millionenschwer, aktuell zahlt er mir 800€ Unterhalt und die Wohnung, also insgesamt 1600€ pro Monat. Er schmeißt mir das Geld aber auch hinterher, also wenn ich sage dass ich zusätzlich Geld brauche überweist er es mir sofort. Ich habe die Vaterschaft bis jetzt nicht anerkennen lassen, überlege aber ihn einfach als Vater anzugeben. Ich habe den Kontakt zu ihm auch abgebrochen, da er sich um sein Kind nicht kümmern und ich mit ihm nix zu tun haben will. Zudem stellt er mir manchmal perverse Fragen, gibt mit seiner Freundin an (dass die beiden ein Kind planen). Seiner Meinung nach würde ich zu viel nachdenken und zu gewissenhaft sein, ich glaube er ist einfach nur zu blöd. Er meinte auch er sei nicht wirklich intelligent sondern eher bauernschlau. Also wahrscheinlich schleimig und ar***.
Soo.. Was meint ihr? Soll ich ihn gegen seinen Willen als Vater eintragen lassen?

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39 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

Zitat:
Er gab an, ich könne doch keinen Vater angeben und behaupten meine Tochter wäre bei einem One-Night Stand gezeugt worden
.
Und - was haben Sie angegeben? Das Kind ist ja offenbar bereits auf der Welt...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13978x hilfreich)

Und wer zahlt Krankenkasse und den Rest für die glückliche kleine Familie? Wie alt ist das Kind?

wirdwerden

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von Sternomat ):
Seine neue Freundin weiß angeblich Bescheid, interessiert sich jedoch nicht dafür.
Und was hast du oder deine Tochter mit dieser Frau zu tun? Warum sollte sie sich dafür interessieren? Also die Arbeitskollegin des mioschweren Unternehmers...ist das ja wohl. Ob er wohl selbst weiß, wie oft er Vater wurde?
Zitat (von Sternomat ):
Ihr Vater droht mir mit seinen Anwälten
Jetzt wird es interessant. Der Kindsvater deiner Tochter bzw. sein Schwarm Anwälte drohen dir in seinem Auftrag. Womit drohen die?
Zitat (von Sternomat ):
ich glaube er ist einfach nur zu blöd.
es könnte auch ganz anders sein.
Was meint denn dein neuer Partner, den du seit wann hast? Das Kind dürfte ja grad mal ca 5 Monate jung sein.

Vor allem: Was willst du langfristig erreichen?

...oder ist es endlich mal wieder eine (herzrührende) Samstag-Soap-Story. Gabs hier lange nicht.


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Sternomat
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Und - was haben Sie angegeben? Das Kind ist ja offenbar bereits auf der Welt...


Ich habe nichts angeben, also keinen Vater.

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#5
 Von 
Sternomat
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Und wer zahlt Krankenkasse und den Rest für die glückliche kleine Familie? Wie alt ist das Kind?

Die Kleine ist über mich familienversichert. Dies ist für mich kostenlos. Mein Freund verdient gut und ich mache aktuell ein Fernstudium. Ich bekomme ja auch noch Eltern-und Kindergeld. Finanziell habe ich zum Glück keine Probleme, bin aber auch nicht verschwenderisch.

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#6
 Von 
Sternomat
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Und was hast du oder deine Tochter mit dieser Frau zu tun? Warum sollte sie sich dafür interessieren? Also die Arbeitskollegin des mioschweren Unternehmers...ist das ja wohl. Ob er wohl selbst weiß, wie oft er Vater wurde?
Zitat (von Sternomat ):
Ihr Vater droht mir mit seinen Anwälten
Jetzt wird es interessant. Der Kindsvater deiner Tochter bzw. sein Schwarm Anwälte drohen dir in seinem Auftrag. Womit drohen die?
Zitat (von Sternomat ):
ich glaube er ist einfach nur zu blöd.
es könnte auch ganz anders sein.
Was meint denn dein neuer Partner, den du seit wann hast? Das Kind dürfte ja grad mal ca 5 Monate jung sein.

Vor allem: Was willst du langfristig erreichen?

...oder ist es endlich mal wieder eine (herzrührende) Samstag-Soap-Story. Gabs hier lange nicht.





Ich habe mich anfangs intensiver mit der Sache beschäftigt, ich wollte wissen was er für ein Mensch ist. Und natürlich interessiere ich mich noch dafür wie er so lebt. Ich wollte zunächst, dass er die Vaterschaft freiwillig anerkennt und die Kleine gelegentlich besucht. Er war auch offen dafür Fotos von der Kleinen zu bekommen. Ich habe ihn auch über alles informiert was die Kleine angeht. Er hat den Kontakt nicht gänzlich verweigert. Und ich habe alles versucht um ihn umzustimmen. Ich würde mir wünschen, dass er sich für seine Tochter interessiert, allerdings habe ich nun akzeptiert dass er sich nie um sie kümmern wird und laufe ihm nicht mehr hinterher. Ich konzentriere mich nun auf mich. Mein Freund kümmert sich toll um die Kleine und ich hoffe, dass die beiden eine innige Bindung zueinander aufbauen können. Ich mache aktuell ein Fernstudium und bin in 3 Jahren fertig damit. Anschließend möchte ich arbeiten. Meine Tochter kommt mit 18 Monaten in die Kita, sie ist jetzt 6 Monate alt.
Was genau findest du denn intelligent an dem KV? Ich finde ihn alles andere als intelligent

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#7
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Als Vater sollten Sie angeben: Den Vater.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13978x hilfreich)

Dir ist hoffentlich klar, dass Du eine falsche Geburtsurkunde hast erstellen lassen und diese gebrauchst? Dass das strafbar sein kann?

In unserem System ist abgesehen davon vorgesehen, dass das Kind einen Anspruch darauf hat, zu wissen, wer der biologische Vater ist, und sei es nur über die Geburtsurkunde. Und das hat nun wirklich nichts mit Kontakten zu tun oder sonstigen Zuwendungen. Abgesehen davon, weißt Du weder, wie sich das Verhältnis des Kindes zum biologischen Vater entwickeln wird, noch ob der neue Lover wirklich die Anschaffung fürs Leben ist.

Bring die gesetzlich vorgeschriebene Ordnung in die Angelegenheit.

wirdwerden

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von Sternomat ):
Ich habe mich anfangs intensiver mit der Sache beschäftigt, ich wollte wissen was er für ein Mensch ist.
Ich verstehe deine Betrachtung schon allein wegen der Zeit nicht.
März 20 zu Hause abgehauen, wohnungslos geworden, den *tollen Typen* kennengelernt, fast sofort unmittelbar schwanger geworden, keine Geldsorgen gehabt, nach Geburt in Dez.20 keinen Vater angegeben, nun fragend an ein Forum gewendet...

Zitat (von Sternomat ):
Was genau findest du denn intelligent an dem KV?
Ich habe das nicht geschrieben. Und du KENNST ihn nicht, sondern hast ihn für je 10 min Sex gesehen. Dann hast du ihm nachgeschnüffelt. Inzwischen den Kontakt abgebrochen.
Inzwischen weißt du, dass die fehlende Angabe bzw. *Vater unbekannt* auch strafbar wäre.
Ich meine, wenn du ihn als Vater eintragen lässt, hat das für den Vater nicht unbedingt gleich Folgen.
Die Eintragung kann auch ohne sein Einverständnis erfolgen.
Zitat (von Sternomat ):
Ich habe nichts angeben, also keinen Vater.
Komm, mach dich nicht lächerlich. Wer hat (vermutlich) als einziges Kind keinen Vater?

-- Editiert von Anami am 13.06.2021 13:34

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13978x hilfreich)

Eintragung ohne Einverständnis des Vaters? Wie soll das denn gehen? Eventuell ist seine Willenserklärung durch einen Gerichtsentscheid zu ersetzen. Aber die Fragestellerin kann nicht einfach mal zum Standesamt marschieren und dort wen auch immer als Vater eintragen lassen.

wirdwerden

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wie soll das denn gehen?
Ich weiß nicht. Sags du mir... Ich dachte, das geht.
Wen auch immer --- natürlich nicht, aber sie kennt ja Name und Adresse.
Wie geht das denn *andersrum*, wenn Väter plötzlich Post bekommen, aus der sich ergibt, dass sie vermeintlich biologischer Vater von xy sind?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#12
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1345 Beiträge, 508x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wie geht das denn *andersrum*, wenn Väter plötzlich Post bekommen, aus der sich ergibt, dass sie vermeintlich biologischer Vater von xy sind?


Dann bekommen sie die Post, weil sie dir rechtliche Vaterschaft anerkennen sollen. Das können sie dann tun oder erst nach Vaterschaftstest oder eben nach Gerichtsentscheid, wenn sie so gar nicht wollen. Danach wrden sie auch in die Geburtsurkunde eingetragen.
Vor einer offiziellen Anerkennung geht das glaub ich nicht.

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13978x hilfreich)

Anami, nehmen wir mal an, ich bekomme ein Kind. Ich gebe als Vater den Mann von Frau Merkel an. Mit Vornamen und Adresse. Glaubst Du ernsthaft, er wird in die Geburtsurkunde eingetragen, oder Ex-Präsident Obama oder wer auch sonst? Einen Automatismus gibt es nur, wenn die Mutter verheiratet ist. Ansonsten muss der Vater mitwirken, also die Vaterschaft anerkennen. Wie soll das sonst funktionieren?

Wir haben Fälle, da werden alle Möglichkeiten vor Gericht abgearbeitet. Denn häufig wissen die Mütter ja selbst nicht, wer denn nun wirklich der Vater ist. Sie glauben es zu wissen. Oder sie lügen. Aber mal hingehen und regeln, das läuft nicht. Der mögliche glückliche Vater wird angeschrieben und dann sieht man weiter.

wirdwerden

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#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von Sternomat ):
Vaterschaftsanerkennung Ja oder Nein...Was meint ihr? Soll ich ihn gegen seinen Willen als Vater eintragen lassen?


Sie kann ihn also nicht gegen seinen Willen eintragen lassen.
Sie kann seine Vaterschaft aber übers Gericht feststellen lassen, so dass er der biologische Vater wird. Dann kann sie das in alle möglichen und nötigen Dokumente eintragen lassen.
Dann erübrigt sich ihre Frage nach Vaterschafts-Anerkennung ja/nein. Er wird dann zwangsläufig ja sagen.

Richtig?

Danke für die Erklärung.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13978x hilfreich)

Fast richtig.

Wenn er außergerichtlich die Vaterschaft anerkennt, ist das auch in Ordnung. Wenn nicht, wird seine fehlende Erklärung gegebenenfalls durch das Gericht ersetzt. Dann allerdings im Zweifel mit (Zwangs)Vaterschaftstest. Wäre ja noch schöner, wenn sich die Mutter den Traumvater aussuchen könnte, eintragen lassen, und er dann in der Pflicht wäre.

wirdwerden

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#16
 Von 
Sternomat
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wenn er außergerichtlich die Vaterschaft anerkennt, ist das auch in Ordnung. Wenn nicht, wird seine fehlende Erklärung gegebenenfalls durch das Gericht ersetzt. Dann allerdings im Zweifel mit (Zwangs)Vaterschaftstest. Wäre ja noch schöner, wenn sich die Mutter den Traumvater aussuchen könnte, eintragen lassen, und er dann in der Pflicht wäre.




Er weiß, dass er der Vater ist und hat das auch nie abgestritten. Ich glaube wenn er sich nicht zu 100% sicher wäre, würde er nicht so viel Geld hinblättern. Meine Tochter sieht ihm extrem ähnlich und da er ein markantes Gesicht hat fällt das auch besonders auf.

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#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13978x hilfreich)

Ähnlichkeit oder sonst was interessiert doch gar nicht. Es geht um die formelle Anerkennung, die ist entscheidend. Und da hast Du falsche Angaben gemacht, es wurde eine falsche Urkunde erstellt. Ich hatte schon auf den strafrechtlichen Aspekt hingewiesen. Es ist ein Unding, was Du da machst. Es ist klar zu stellen und zu korrigieren.

wirdwerden

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#18
 Von 
smogman
Status:
Student
(2775 Beiträge, 913x hilfreich)

@Sternomat: Erst mal vorab, lass dich nicht verunsichern. Dieser ganze Müll über angebliche Strafbarkeit und falsche Geburtsurkunden sind nichts weiter als Hirngespinste einiger Forennutzer, die hier seit Jahren (leider) verbreitet werden. Diese Antworten spiegeln nichts weiter wieder als moralische Meinungsbilder, sind aber (leider) nicht als solche gekennzeichnet.

Es gibt keine falschen Geburtsurkunden und es ist auch überhaupt nichts daran strafbar, keinen Vater für das Kind auf der Geburtsurkunde stehen zu haben, wenn es keinen Vater im Sinne von § 1592 BGB gibt. Es ist - im Gegenteil - vollkommen logisch. Das Standesamt fragt deshalb auch überhaupt nicht danach wer der Vater, weil es völlig irrelevant ist. Wer der Vater eines Kindes ist, ergibt sich allein aus § 1592 BGB. Dafür gibt es drei Möglichkeit: 1) Der Ehemann der Mutter automatisch, 2) der Mann, der die Vaterschaft urkundlich anerkennt, 3) der Mann, der im gerichtlichen Verfahren festgestellt wurde.

Die unverheiratete Mutter ist weder verpflichtet einer Anerkennung nach 2) zuzustimmen, noch ist sie verpflichtet ein gerichtliches Verfahren zur Feststellung nach 3) zu betreiben. Die gestellte grundsätzliche Frage ist also (juristisch) völlig legitim.

Dir bliebe ja nur Variante 3, da der Vater offensichtlich nicht zur Anerkennung bereit ist. Aus moralischer Sicht ist das Feststellungsverfahren natürlich absolut zu bejahen. Dein Kind hat einen aus seinem Persönlichkeitsrecht abgeleiteten Rechtsanspruch auf Kenntnis der Abstammung. Es gibt zwar keine mütterliche Pflicht, diesen Anspruch durchzusetzen, jedoch kann man seinem Kind dieses Verfahren durchaus ohne Bedenken abnehmen. Der einzige Nachteil, den ich in deiner geschilderten Situation aktuell vorhersagen würde, ist das Problem, dass der Vater vielleicht nicht mehr bereit ist, 1600 € Unterhalt für euch beide zu zahlen und sich in dieser Thematik dann neue Baustellen für dich ergeben. Aber Unterhalt kann man auch auf einem rechtssicheren und ordentlichen Weg durchsetzen, nur vielleicht nicht in dieser Höhe. Es wäre aber allemal zielführender als seinen gesamten Lebensunterhalt in die ungesicherten Hände eines Mann mit einer offenkundigen Persönlichkeitsstörung zu legen. Wenn der Vater morgen die Zahlung einstellst, wirst du keine Möglichkeit haben in einer annehmbaren Zeit einen Ersatz zu erlangen. Mit diesem Risiko könnte ich niemals leben. Außerdem sicherst du auch den Erbanspruch des Kindes. Deshalb ist summa summarum die Klärung der Vaterschaft eigentlich immer zu empfehlen. Nur in wenigen Ausnahmefällen (z.B. Kinder aus Vergewaltigungen o.ä.) könnte man im Einzelfall auch mal davon abraten.

Das Jugendamt kann diese Aufgabe für dich übernehmen. Du kannst das Verfahren aber auch selbst beim Amtsgericht beantragen oder einen kostenpflichtigen Rechtsanwalt beauftragen.

-- Editiert von smogman am 14.06.2021 09:21

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#19
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9279x hilfreich)

Hm.

Das mit der Strafbarkeit ist aber nicht so ganz trivial: Denn durch nicht nicht-Angabe des Vaters wider besseren Wissen wird hier ein Vorteil auf Kosten der Allgemeinheit (nämlich die kostenlose Familienversicherung des Kindes in der gesetzlichen Krankenkasse) erreicht. Eigentlich müsste der Vater die Krankenkassenkosten des Kindes tragen (und es möglicherweise sogar in die private Krankenversicherung aufnehmen lassen). Der Sozialleistungsbetrug (kostenlose Familienversicherung ist eine Sozialleistung) ist da zumindest nicht ganz fernliegend.

Außerdem wird mit dem Erbrecht ein ganz neues, sehr interessantes Thema aufgeworfen. Wenn der Vater wohlhabend ist, stehen dem Kind ja potenziell hohe Erbansprüche zu.
Rein interessehalber: Kann das Kind, wenn es 18 ist, die Mutter auf Schadensersatz verklagen, wenn dem Kind Erbansprüche durch die Lappen gegangen sind, weil die Mutter nicht den richtigen Vater hat eintragen lassen?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13978x hilfreich)

@ drkabo, in Richtung Erbrecht hatte ich auch schon gedacht. Nur, diese ganze Geschichte ist doch etwas merkwürdig, vorsichtig formuliert. Sie zieht von zu Hause aus, nahtlos in diese Wohnung. Wird von einer dritten Person finanziert, und zwar komplett. Zur selben Zeit kommt dann wohl das Verhältnis mit dem jetzigen LG dazu. Das Kind kommt, der Lover zahlt. Nur was? Schweigegeld für was auch immer? Denn nur dann hat er doch die Druckmöglichkeit. Entweder Du nimmst das, was ich anbiete (wie lange auch immer) oder aber, ich lasse alles überprüfen und rechne nach.

Das ist doch das Problem.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
smogman
Status:
Student
(2775 Beiträge, 913x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Der Sozialleistungsbetrug (kostenlose Familienversicherung ist eine Sozialleistung) ist da zumindest nicht ganz fernliegend.
Interessante Argumentation. Über diese Schiene werden ja letztlich auch die Mütter meistens zur gerichtlichen Vaterschaftsfeststellung bewegt. Allerdings ist das beim Unterhaltsvorschuss z.b. auch ganz klar gesetzlich geregelt. Gibt es denn eine entsprechende Mitwirkungspflicht oder gar Tatbestandsvoraussetzung zur Klärung der rechtlichen Vaterschaft auch im SGB V? Das wäre mir komplett neu, aber man lernt ja nie aus. Ohne diese, könnte mMn auch kein Sozialleistungsbetrug eintreten.

Zitat (von drkabo):
Kann das Kind, wenn es 18 ist, die Mutter auf Schadensersatz verklagen, wenn dem Kind Erbansprüche durch die Lappen gegangen sind, weil die Mutter nicht den richtigen Vater hat eintragen lassen?
Klar, Ausgang wäre sicher interessant für einen solchen Fall. Voraussetzung wäre ja aber, dass der in Frage kommende Vater während der Minderjährigkeit verstorben ist, dass er auch er der biologische Vater ist und damit zum rechtlichen Vater über § 1600d BGB hätte werden können und dass ein unwiderruflicher Vermögensschaden entstanden ist. Ziemlich schwierige Beweislage, die schon bei der durchaus sehr teuer werdenden postmortalen Feststellung der biologischen Abstammung ein extrem hohes Kostenrisiko mit sich bringt. Welcher Teenager kümmert sich schon um sowas.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
smogman
Status:
Student
(2775 Beiträge, 913x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Denn durch nicht nicht-Angabe des Vaters
Und nochmal kurz dazu. Man kann einen Vater nicht "angeben". Entweder ER erkennt die Vaterschaft an oder man stellt die Vaterschaft gerichtlich fest. Mehr Möglichkeiten gibt es nicht. Die einzig relevante Frage ist deshalb, ob die Krankenkasse von der Mutter verlangen darf, eine privatrechtliche Abstammungssache beim Gericht zu beantragen. Die Unterhaltsvorschusskasse z.B. darf das oder erbringt eben keine Leistungen. Aber die Krankenkasse? Ist noch schwerlich vorstellbar für mich, über gesetzliche Hinweise wäre ich dankbar.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Dieser ganze Müll über angebliche Strafbarkeit und falsche Geburtsurkunden sind nichts weiter als Hirngespinste einiger Forennutzer, die hier seit Jahren (leider) verbreitet werden.
Richtig. Darauf wurde hier nun aber auch schon oft genug hingewiesen (diese Behauptung wird ja auch oft genug hier aufgestellt). Insbesondere wurde hier oft genug auf eigentlich recht klar verständliche Gesetzeswortlaute, amtliche Gesetzesbegründungen, Gerichtsentscheidungen und Fundstellen in der Literatur hingewiesen. Bestenfalls bricht die DIskussion hierüber an dieser Stelle immer ab, nur damit wir einige Wochen/Monate später erneute mit ansehen müssen, wie derselbe Unfug hier wieder verbreitet wird. Eigentlich sollte man im Familienrecht-Forum ganz oben einen Warnhinweis anpinnen oder sowas. VIelleicht nehme ich irgendwann mal einen in meine Signatur auf...

Zitat:
Das mit der Strafbarkeit ist aber nicht so ganz trivial: Denn durch nicht nicht-Angabe des Vaters wider besseren Wissen wird hier ein Vorteil auf Kosten der Allgemeinheit (nämlich die kostenlose Familienversicherung des Kindes in der gesetzlichen Krankenkasse) erreicht.
Mag sein, dass sich hier wirtschaftlicher Schaden ergibt. Aber im strafrechtlichen Sinne mangelt es schon an der Täuschung. Denn:

Zitat:
Eigentlich müsste der Vater die Krankenkassenkosten des Kindes tragen (und es möglicherweise sogar in die private Krankenversicherung aufnehmen lassen).
Der rechtliche Vater müsste diese tragen. Aber nicht (zwingend) der biologische Vater. Daher fragt in diesem Zusammenhang auch niemand nach der biologischen Vaterschaft. Wenn hier nach einem "Vater" gefragt wird, dann ist nach einem Mann gefragt, den auch das Gesetz als "Vater" anerkennt. Und das ist ebenhalt noch nicht kraft Abstammung der biologische Vater.

Rechtliche Probleme aufgrund des Verschweigens der Vaterschaft würden die Mutter meines Erachtens in zwei anderen Zusammenhängen erwarten: Gegenüber der Unterhaltsvorschusskasse betrifft ihre Mitwirkungspflicht auch Angaben dazu, gegen wen das Vaterschaftsfeststellungsverfahren betrieben werden kann. Und beim Bezug von Leistungen nach dem SGBII sollte man nicht auf die Idee kommen, die Zahlungen des biologischen Vaters irgendwie an den Behörden vorbeizuschleusen.

Zitat:
Kann das Kind, wenn es 18 ist, die Mutter auf Schadensersatz verklagen, wenn dem Kind Erbansprüche durch die Lappen gegangen sind, weil die Mutter nicht den richtigen Vater hat eintragen lassen?
Mit 18 kann das Kind die Vaterschaft dann insbesondere selber die Vaterschaftsfeststellung betreiben. Ein etwaiger bis dahin schon entstandener Schaden ist meines Erachtens nicht ersatzfähig, da es an einer Anspruchsgrundlage gegen die Mutter fehlt. Insbesondere hat die Mutter sich nicht rechtswidrig verhalten oder eine Pflicht verletzt. Der Gesetzgeber hat es ihrer Willkür überlassen, ob sie die Vaterschaftsfeststellung betreibt oder nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Gegenüber der Unterhaltsvorschusskasse
Die hier fragende Fragestellerin schreibt allerdings mehrfach, dass sie gar keine Geldprobleme hat.

Insofern verstehe ich nicht, warum nun der Zweig UH-Vorschuss aufgemacht wird.
Die Fragestellerin erhält
Unterhalt vom Kindsvater
+Kindergeld von der Familienkasse
+Elterngeld von der Landesstelle Elterngeld

Sie hat mtl. ca. 1320,- zur Verfügung. Wohnkosten zahlt der Kindsvater. Der derzeitige LG selbst verdient gut und ist über die Situation informiert.
Sie wird die studentische GKV mit geringem Beitrag auch für ihr Kind (in Summe ca 70,-mtl.) zahlen können.

Zitat (von wirdwerden):
Das Kind kommt, der Lover zahlt. Nur was?
Hat die TE doch erklärt. Im EP.
---------------------------------
Ich fahre dann auf meine Position zurück und halte alles für eine erfundene Story. Und wenn nicht erfunden, sollte in der Geburtsurkunde nicht *kein Vater* stehen.
Häufig findet sich dort *Vater unbekannt*, obwohl eine Mutter es trotzdem wissen kann/weiß.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13978x hilfreich)

Ich habe nur auf mögliche strafrechtliche Aspekte hingewiesen, einfach, weil mir das ganze Paket etwas merkwürdig vorkommt, vorsichtig formuliert.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
smogman
Status:
Student
(2775 Beiträge, 913x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Insofern verstehe ich nicht, warum nun der Zweig UH-Vorschuss aufgemacht wird.
Weil dies zur Verdeutlichung notwendig war, dass eine strafbare Handlung nur darin liegen kann z.B. gegenüber dieser Stelle wissentlich falsche/keine Angaben zu machen. Hätte man das Thema gleich weggelassen, weil es auf diesen Sachverhalt gar nicht passt, wäre auch eine Klarstellung nicht erforderlich gewesen.

Zitat (von Anami):
Die Fragestellerin erhält
Unterhalt vom Kindsvater
Sie erhält einfach so und ohne Rechtsgrund Geld von ihm. Kindesunterhalt kann man nur von einem Verwandten in gerader Linie erhalten. Da hier der biologische Vater und das Kind aber nicht verwandt sind, kann man die Zahlung zwar als Unterhalt bezeichnen, es ist im rechtlichen Sinne mMn aber keiner.

Zitat (von Anami):
Häufig findet sich dort *Vater unbekannt*
Einen solchen Eintrag gibt es in keiner Geburtsurkunde. Der Platz des Vaters ist bei nicht bestehender Vaterschaft nach § 1592 BGB schlicht und ergreifend leer. Es steht dort gar nichts.

Zitat (von wirdwerden):
Ich habe nur auf mögliche strafrechtliche Aspekte hingewiesen, einfach, weil mir das ganze Paket etwas merkwürdig vorkommt, vorsichtig formuliert.
Für mich hast du der Mutter auf eine relativ bedrohlich wirkende Art suggeriert, dass sie irgendwo falsche Angaben gemacht habe und eine falsche Geburtsurkunde im Rechtsverkehr verwende. Dies sogar wiederholt mit Zeitabstand und außerhalb des Konjunktiv. Du hast der Mutter anschließend im Befehlston geschrieben, dass sie dies korrigieren muss! Ein Hinweis sieht für mich anders aus. Zumal dieser Hinweis halt außerhalb von Sozialleistungen, die die Feststellung der Vaterschaft als Mitwirkungsvoraussetzungen haben (in der Regel SGB II und UHV) Unsinn ist und bleibt. Entweder verinnerlichst du dieses Thema einfach selbst nicht oder du willst hier deine moralische Weltanschauung als Gesetz verkaufen. Dann wende dich aber an die zuständigen Institutionen dafür. Der letzte Gesetzesentwurf zur Reform des Abstammungsrechts liegt mir schon ewig vor und hat bis heute nicht den Weg ins Gesetz gefunden. Aber auch darin findet sich nichts, was auch nur im Ansatz in diese Richtung tendieren würde.

-- Editiert von smogman am 14.06.2021 15:54

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Einen solchen Eintrag gibt es in keiner Geburtsurkunde. Der Platz des Vaters ist bei nicht bestehender Vaterschaft nach § 1592 BGB schlicht und ergreifend leer. Es steht dort gar nichts.
Danke für die Klarstellung. Ich hatte natürlich nicht zuerst an die Geburtsurkunde gedacht :sweat: ...aber ok., das Feld für Vater bleibt in der Geburtsurkunde frei.

Die TE erhält staatliche Leistungen und *Geld vom Kindsvater*. Ja, auch klar. Über sämtliche € kann sie verfügen.
Bisher macht sie nichts Rechtswidriges.

Leider sind wir ganz abgekommen von:
Zitat (von Anami):
Der Kindsvater deiner Tochter bzw. sein Schwarm Anwälte drohen dir in seinem Auftrag. Womit drohen die?
Ich meine, je nachdem, wie und womit die drohen--- sollte man doch einsweiter denken...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Sternomat
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die zahlreichen Antworten! Ich habe weder Unterhaltsvorschuss noch Hartz IV oder Bafög etc. beantragt. Ich bekomme den Mindestsatz an Elterngeld (300€), Kindergeld (219€) und den „Unterhalt" in Höhe von 800€ pro Monat. Allerdings zahlt der KV auch die Warmmiete und Extras z.B Urlaube. Er schmeißt mir das Geld hinterher.
Und ehrlich gesagt glaube ich auch nicht, dass er die Zahlungen jemals einstellen wird, da er nicht will dass die Sache rauskommt und es als fair betrachtet viel zu zahlen, weil er sich um sein Kind nicht kümmert. Ihm ist es bewusst, dass die Kleine seine Tochter ist, er fühlt sich nicht von mir finanziell ausgenutzt oder sonstiges. Er fühlt sich eher cool damit mir das Geld hinterherzuschmeißen und gibt ordentlich mit seiner Kohle an.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Sternomat
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Nach meiner Einschätzung hat er weder ein Problem mit meiner Tochter noch mit mir. Er möchte, dass es uns gut geht und zeigt sich finanziell großzügig. Sein Problem ist, dass er in der Öffentlichkeit steht und ich seinen Ruf ruinieren könnte. Ihm ist sein Ansehen sehr wichtig. Zudem könnte er seine neue Freundin verlieren und seine Familie (z.B seine Noch-Ehefrau) könnte sich an ihm rächen. Er lässt sich bald von ihr scheiden und fürchtet um sein Vermögen (seiner Frau würde viel Geld zustehen)
Er will das alles geheim halten um nicht als Ar*** da zu stehen usw.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

...wenn du nun noch verrätst, womit seine Anwälte drohen... hätten wir die Sache evtl. rund und fertig?
Alles andere ist das, was du einschätzt und du dir denkst. Irrelevant.

Zitat (von Sternomat ):
ich glaube er ist einfach nur zu blöd.
Klingt jetzt nicht mehr so... hatte ich wohl vorher schon geahnt? :)

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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