Vaterschaftsanerkennung eines Volljährigen noch möglich oder geht das nur noch über Adoption?

23. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
Merlin369
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 8x hilfreich)
Vaterschaftsanerkennung eines Volljährigen noch möglich oder geht das nur noch über Adoption?

Wie schaut es generell mit der Vaterschaftsanerkennung eines volljährigen Kindes aus ? Ist das noch möglich oder geht das nur noch über Adoption ?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 406x hilfreich)

Ist ja die Frage: ist es das Kind dessen, der anerkennen will? :wipp:
Oder soll hier getrickst werden?

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#2
 Von 
Merlin369
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 8x hilfreich)

Da soll nichts getrickst werden. Ich bin der biologische Vater, nachdem die Mutter aber damals verheiratet war, bin ich nicht als Vater eingetragen (und dies wurde auch trotz Kenntnis auf allen Sieten nicht angefochten). ich hatte die ganzen Jahre immer Kontakt zu meinem Kind. Inzwischen ist das Kind erwachsen und wir dachten wir sollten das Ganze jetzt auch noch mal auf rechtlich ordentliche Beine stellen.

Merlin

8x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 406x hilfreich)

Ja, Merlin, weiß nicht, ob das Jugendamt in diesem Fall noch zuständig ist. Trägt denn das "Kind" den Namen des ehemaligen Ehemannes der Kindesmutter? Dann muß diese Ehelichkeit des "Kindes" von ihr angefochten werden. :wipp:
Geholfen?

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#4
 Von 
Merlin369
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 8x hilfreich)

Es sit so das "Kind" trägt den Familiennamen des ehemaligen Ehemanns. Der Kontakt zum gesetzlichen Vater ist fast gleich Null, die Mutter ist inzwischen verstorben. Ich denke auch, das Jugendamt ist es nicht mehr zuständig, eher das Zivilstandsamt oder so.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 390x hilfreich)

Hallo Merlin,

ohne eine Vaterschaftsanfechtung keine Vaterschaftsanerkennung.

Mit der Volljährigkeit kann das Kind selbst die Vaterschaft des rechtlichen Vaters anfechten.

Ist dieses Verfahren erfolgreich, sollte die (standesamtliche?) Vaterschaftsanerkennung m.E. kein Problem mehr sein.

quote:
... nachdem die Mutter aber damals verheiratet war, ...


Gab es eine Scheidung? Wenn ja, hat der rechtliche Vater Unterhalt für das Kind gezahlt?


Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 406x hilfreich)

quote:
ohne eine Vaterschaftsanfechtung keine Vaterschaftsanerkennung.


Jou, so sehe ich das auch, deshalb meine Frage nach dem Familiennamen des Sohnes. :???: .

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