Hallo, ich werde in Kürze Vater
von Zwillingen von einer Leihmutter in Georgien und möchte die Kinder
nach der Geburt nach Deutschland holen. Dafür brauche ich natürlich Kinderreisepässe, ausgestellt von der deutschen Botschaft in Tiflis. Die dafür notwendige Vaterschaftserklärung gemeinsam mit der Leihmutter kann aber nach deren Angaben aufgrund des deutsch-sowjetischen Konsularvertrags von 1958 nicht in der deutschen Botschaft abgegeben werden, sondern müsste bei einem deutschen Notar, Standesamt oder Jugendamt erfolgen. Das hiesse mit der Leihmutter nach Deutschland zu fliegen. Würde auch eine Vaterschaftserklärung vor einem georgischen Notar oder Gericht mit einer Apostille ausreichen? Oder ein DNA-Nachweis? Besten Dank im Voraus, bin schon richtig verzweifelt!
LG
olddaddy
Vaterschaftsanerkennung in Georgien nach deutschem Recht
24. Januar 2020
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Frage vom 24. Januar 2020 | 14:21
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vaterschaftsanerkennung in Georgien nach deutschem Recht
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