Vaterschaftsanerkennung leiblicher Vater

6. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
Jayden165
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vaterschaftsanerkennung leiblicher Vater

Hallo,
ich hätte eine Frage bezügl. der Vaterschaftsanerkennung,vielleicht weiß da jemand genaueres und kann mir mehr dazu sagen.
Und zwar geht es um folgendes..

Frau im 8.Monat schwanger,verheiratet (allerdings nicht mit dem leiblichen Vater des ungeborenen).
Nun mit Ehemann wieder zusammen lebend,zusammen mit Kind aus der Ehe.

Nun ist bei Geburt des 2.Kindes rechtlich gesehen ja der Ehemann der Vater. Würde auch voll für das Kind einstehen,zwecks Unterhalt etc.
Wenn der leibliche Vater nun die Vaterschaft anfechten wollen würde,wäre dies überhaupt möglich? - Da es ja heißt, wenn zwischen dem Scheinvater und dem Kind bereits eine sozial-familiäre Verbindung besteht, ist diese Verbindung rechtlich geschützt. Unter diesen Umständen kann der biologische Vater die rechtliche Vaterschaft nicht anfechten.
Und das wäre wohl auch schon,wenn die Mutter mit dem rechtlichen Vater verheiratet wäre?

Zitat aus dem Internet:
§ 1600
Anfechtungsberechtigte

(1) Berechtigt, die Vaterschaft anzufechten, sind:
1. der Mann, dessen Vaterschaft nach § 1592 Nr. 1 und 2, § 1593 besteht,
2. der Mann, der an Eides statt versichert, der Mutter des Kindes während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben,
3. die Mutter und
4. das Kind.
(2) Die Anfechtung nach Absatz 1 Nr. 2 setzt voraus, dass zwischen dem Kind und seinem Vater im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 keine sozial-familiäre Beziehung besteht oder im Zeitpunkt seines Todes bestanden hat und dass der Anfechtende leiblicher Vater des Kindes ist.
(3) 1Eine sozial-familiäre Beziehung nach Absatz 2 besteht, wenn der Vater im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 zum maßgeblichen Zeitpunkt für das Kind tatsächliche Verantwortung trägt oder getragen hat. 2Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung liegt in der Regel vor, wenn der Vater im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 mit der Mutter des Kindes verheiratet ist oder mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat.

Also würde man es richtig sehen,das der leibliche Vater eigentlich bis auf ein Umgangsrecht,sofern er denn das Interesse am Kind nachweisen kann, keine Chance hätte sich als Vater eintragen zu lassen?

Danke schonmal im Voraus!

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38434 Beiträge, 14001x hilfreich)

Wir wissen nicht, wer der biologische Vater des Kindes ist. Grundsätzlich haben mögliche biologische Vater auch einen Anspruch auf Klärung der Sache, die Kinder natürlich auch. Aber, dem sind Grenzen gesetzt. Dies ist dann der Fall, wenn -wie hier- die Mutter in einer sozial gefestigten Ehe lebt. Der grundrechtlich gesicherte Schutz der Ehe geht hier vor. Und die Vermutung der Ehelichkeit des Kindes greift.

Eine Klärung dürfte im vorliegenden Fall nur mit Zustimmung der Mutter möglich sein. Wenn aber das Kind ehelich auf die Welt gekommen ist, die Vermutung der Ehelichkeit nicht widerlegt ist, dann hat der mögliche biologische Vater keine Rechte, aber auch keine Pflichten. Er hat kein Umgangsrecht, allerdings auch keine Zahlungsverpflichtung.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.768 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen