Hallo,
Mein Lebenspartner hatte vor 8 Jahren einen kurze "Affäre". Er hatte mir davon erzählt und wir haben uns wieder zusammengerauft. Jetzt kommt ein Schreiben vom Jugendamt
das die damalige Affäre ihn als Vater ihrer Tochter angegeben hat. Er soll jetzt die Vaterschaft anerkennen. Sie ist verheiratet und hat noch zwei weitere Kinder mit ihrem Mann. Zum damaligen Zeitpunkt war sie auch schon mit ihm verheirat. Ihr Ehemann hat wohl jetzt, warum auch immer, einen Vaterschaftstest gemacht und es stellte sich heraus das er nicht Vater der besagten Tochter ist. Mein Partner sagt das es eventuell sein könnte dass er der Erzeuger ist. Muss ihr Ehemann erst die Vaterschaft anfechten bevor sie solche Schritte geht? Wir glauben das es ihr nur ums Geld geht. Sie ist noch immer mit ihrem Mann zusammen. Welche Möglichkeiten hat mein Partner?
Vaterschaftsanerkennung nach 7 Jahren
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
Erzeuger ist m.E. nach ein schlimmes Wort, den Kinder sind kein Erzeugnis.
Der gesetzliche Vater muss die Vaterschaft anfechten. Er muss darlegen dass er nicht schon von Anfang an
von seiner "Nicht-leiblichen-Vaterschaft" wusste.
Stellt sich heraus das dein Partner der Vater ist, ergibt sich die Frage ob er dann Umgang fordern kann?
Dies könnte zur peinlichen "Situation" werden.
Die Frage wird sein, ob ein Gericht des Kindeswohl wegen, diese Situation herbeiführt ?
edy
Zitat:Jetzt kommt ein Schreiben vom Jugendamt [...] Er soll jetzt die Vaterschaft anerkennen.
[...]
Muss ihr Ehemann erst die Vaterschaft anfechten bevor sie solche Schritte geht?
Nach meinem Verständnis muss der Ehemann bereits die Vaterschaft angefochten haben, sonst gäbe es keinen Grund für das Amt, aktiv zu werden.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Dein Partner sollte sich eiune aktuelle Geburtsurkunde des Kindes vorlegen lassen, aus der hervorgeht, dass aktuell keine Vaterschaft existiert (weil angefochten und gelöscht). Diese Urkunde benötigt er spätestens bei der Vaterschaftsanerkennung sowieso. Steht auf der aktuellen Geburtsurkunde noch der Ehemann, kann keine Vaterschaftsanerkennung erfolgen.
Vor der Vaterschaftsanerkennung sollte dein Partner ein privates DNA Abstammungsgutachten machen lassen. Das ausgewählte Labor sollte eine Akkreditierung nach dem Gendiagnostikgesetz aufweisen.
Stimmt, das ist mal das erste: er kann die Vaterschaft nur anfechten innerhalb von zwei Jahren, nachdem er den Verdacht hatte, nicht der Vater zu sein.ZitatDer gesetzliche Vater muss die Vaterschaft anfechten. Er muss darlegen dass er nicht schon von Anfang an von seiner "Nicht-leiblichen-Vaterschaft" wusste. :
Wenn hier aber schon eine
vorliegt, hatte der bisherige gesetzliche Vater damit offenbar Erfolg.Zitataktuelle Geburtsurkunde des Kindes ..., aus der hervorgeht, dass aktuell keine Vaterschaft existiert (weil angefochten und gelöscht). :
Tja, dann kann man, versuchen, einen freiwilligen Vaterschaftstest mit der Mutter zu vereinbaren. Wenn die das ablehnt, kann man entweder ohne diesen Nachweis die Vaterschaft anerkennen und Unterhalt zahlen (ggf. hat der bisherige gesetzliche Vater noch einen Schadenersatzanspruch) oder die Vaterscahftsanerkennung ablehnen und das Ganze eskalieren lassen.
Eskalieren heißt: Das Jugendamt könnte Vaterschaftsanerkennung und Unterhalt gerichtlich einklagen. Vom Gericht wird dann ein (teurer!) Vaterschaftstest angeordnet, dem die Mutter nicht widersprechen kann. Ergibt der die Vaterschaft, so ist er genau wie die Gerichtskosten sicherlich auch noch vom jetzt erkannten Vater zu zahlen. Es wäre also sehr sinnvoll, sich vorher auf einen freiwilligen Test zu einigen: vielleicht das Angebot, diesen in jedem Fall zu zahlen?
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
32 Antworten