Vaterschaftsanerkennung trotz eingetragender Vaterschaft

1. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
nilsbruni
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Vaterschaftsanerkennung trotz eingetragender Vaterschaft

Es gibt ein 2j kInd mit eingetragenen Eltern. Vater sitzt im Knast. Die Mutter war bis kurz vor der Geburt meine Freundin. Nun bin ich der Meinung, dass ich der Vater bin, da der eingetragende Vater, die Vaterschaft nur anerkannt hat, weil sie eine Familie gründen wollten. Jugendamt sagt, dass nur Kind oder Mutter die Vaterschaft in Frage stellen können beim Familiengericht. Ich hätte null Chancen.Was muss ich tun, um die Vaterschaft überprüfen zu lassen? Hat jmd Erfahrung?

MF

-- Editiert von nilsbruni am 01.03.2018 16:26

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo nils...

natürlich kann nicht jeder eine Überprüfung vornehmen lassen der der Meinung ist er könnte

der Vater sein.

Du hattest zwei Jahre lang Zeit.

Die Folgen der Vaterschaft sind dir bekannt?

edy

-- Editiert von edy am 01.03.2018 17:03

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 3004x hilfreich)

Zitat (von nilsbruni):
Jugendamt sagt, dass nur Kind oder Mutter die Vaterschaft in Frage stellen können beim Familiengericht.


Unfug, der Gesetzgeber sieht es im § 1600 Abs.1 Ziffer 2 anders.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1600.html

Zitat (von nilsbruni):
Ich hätte null Chancen.
Das mag, da das Kind schon 2Jahre plus x alt ist aber wegen Fristablauf zutreffend sein.

Zitat (von nilsbruni):
Was muss ich tun, um die Vaterschaft überprüfen zu lassen?

Gentest - Ohne Zustimmung ist das Ergebnis zwar nicht verwertbar, schafft für Dich aber Klarheit und schützt vor unnötigen Kosten.

Wenn Du es rechtlich geklärt haben willst ein gerichtliches Verfahren.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39375 Beiträge, 14147x hilfreich)

Und wie soll der kriminelle Gentest vonstatten gehen? Ich dachte eigentlich, dass wir hier nicht Anleitungen zu strafrechtlich relevanten Verfehlungen geben.

Abgesehen davon. Wenn die 2 Jahresfrist vorbei ist, ist die Frist vergeigt. Das wars dann. Wenn sie nicht vorbei ist, auch dann muss man ein wenig mehr vortragen als "ich könnte der Vater sein." Das reicht nicht. Und man sollte sich den genannten § mal ganz durchlesen. Selbst wenn die Frist noch nicht abgelaufen ist, man schlüssig darlegen kann, dass man im kritischen Zeitraum mit der Kindsmutter GV hatte, so sind auch noch andere Voraussetzungen für eine erfolgsversprechende Anfechtung zu erfüllen.

wirdwerden

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