Es gibt ein 2j kInd mit eingetragenen Eltern. Vater sitzt im Knast. Die Mutter war bis kurz vor der Geburt meine Freundin. Nun bin ich der Meinung, dass ich der Vater bin, da der eingetragende Vater, die Vaterschaft nur anerkannt hat, weil sie eine Familie gründen wollten. Jugendamt sagt, dass nur Kind oder Mutter die Vaterschaft in Frage stellen können beim Familiengericht. Ich hätte null Chancen.Was muss ich tun, um die Vaterschaft überprüfen zu lassen? Hat jmd Erfahrung?
MF
-- Editiert von nilsbruni am 01.03.2018 16:26
Vaterschaftsanerkennung trotz eingetragender Vaterschaft
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo nils...
natürlich kann nicht jeder eine Überprüfung vornehmen lassen der der Meinung ist er könnte
der Vater sein.
Du hattest zwei Jahre lang Zeit.
Die Folgen der Vaterschaft sind dir bekannt?
edy
-- Editiert von edy am 01.03.2018 17:03
ZitatJugendamt sagt, dass nur Kind oder Mutter die Vaterschaft in Frage stellen können beim Familiengericht. :
Unfug, der Gesetzgeber sieht es im § 1600 Abs.1 Ziffer 2 anders.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1600.html
Das mag, da das Kind schon 2Jahre plus x alt ist aber wegen Fristablauf zutreffend sein.ZitatIch hätte null Chancen. :
ZitatWas muss ich tun, um die Vaterschaft überprüfen zu lassen? :
Gentest - Ohne Zustimmung ist das Ergebnis zwar nicht verwertbar, schafft für Dich aber Klarheit und schützt vor unnötigen Kosten.
Wenn Du es rechtlich geklärt haben willst ein gerichtliches Verfahren.
Berry
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Und wie soll der kriminelle Gentest vonstatten gehen? Ich dachte eigentlich, dass wir hier nicht Anleitungen zu strafrechtlich relevanten Verfehlungen geben.
Abgesehen davon. Wenn die 2 Jahresfrist vorbei ist, ist die Frist vergeigt. Das wars dann. Wenn sie nicht vorbei ist, auch dann muss man ein wenig mehr vortragen als "ich könnte der Vater sein." Das reicht nicht. Und man sollte sich den genannten § mal ganz durchlesen. Selbst wenn die Frist noch nicht abgelaufen ist, man schlüssig darlegen kann, dass man im kritischen Zeitraum mit der Kindsmutter GV hatte, so sind auch noch andere Voraussetzungen für eine erfolgsversprechende Anfechtung zu erfüllen.
wirdwerden
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
43 Antworten