Hallo Zusammen,
micht beschäftigt Folgendes:
Mann und Frau (verheiratet) trennen sich. Die Frau hat ein paar Monate später einen neuen Lebensgefährten und reicht die Scheidung ein. Während des Scheidungsverfahrens wird die Frau Schwanger und bekommt ein Kind.
Der noch Ehemann wird daher rechtlicher Vater.
Der neue Lebensgefährte fechtet die Vaterschaft vor Gericht an.
Der Noch-Ehemann bietet eine außergerichtliche Einigung an, der Kindsvater möge seine Vaterschaft anerkennen, er würde dem zustimmen.
Der Kindsvater pocht weiter auf eine gerichtliche Feststellung (Rechtsschutzbedürfnis).
Beim Gerichtstermin ordnet das Gericht eine Vaterschaftstest an (in Abwesenheit des Noch Ehemannes, da gesundheitlich und entschudigt verhindert)
Einen Tag danach wird die Ehe rechtskräftig geschieden
Das Gericht besteht dennoch auf den Vaterschaftstest mit der Begründung, der Noch- bzw jetzt Ex-Ehemann habe sich nicht dahingehend geäußert, er sei nicht der Vater (was nicht stimmt, der initiale Schriftverkehr mit dem Einigungsversuche das außergerichtlich zu regeln liegt dem Gericht vor).
Das Gutachten ergibt, dass der Kindsvater der Vater ist (was auch nie bestritten wurde)
Jetzt soll der Ex Mann (lebt mittlerweile von der Grundsicherung) laut Gericht nahezu sämtliche Kosten für das Verfahren inkl. Gutachten übernehmen, obwohl es überhaupt nicht strittig war, dass er nicht der Vater sei. Der Kindsvater war schlicht nicht bereit außergerichtlich seine Vaterschaft anerkennen zu lassen, damit der ExMann dem zustimmen kann.
Was kann der ExMann gegen diese Art der (in meinen Augen) richterlichen Willkür unternehmen?
Ich danke für Anregungen und Diskussionen.
-- Editiert von Moderator am 27.05.2019 22:12
Vaterschaftsanfechtung (Kind nach Scheidung) / Gutachten / Kosten
26. Mai 2019
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Frage vom 26. Mai 2019 | 11:34
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vaterschaftsanfechtung (Kind nach Scheidung) / Gutachten / Kosten
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Und jetzt?
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