Vaterschaftsanfechtung: PKH beantragen oder nicht?

13. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
m1207
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 5x hilfreich)
Vaterschaftsanfechtung: PKH beantragen oder nicht?

Ich hatte bereits vor einiger Zeit bzgl. Vaterschaftsanfechtung geschrieben. Der entsprechende Gerichtstermin wurde auf Februar verschoben. Nun hab ich vom JuA den Tipp bekommen, PKH zu beantragen, da es wohl schon Fälle gab, wo die Beklagte trotz *Gewinn* auf den Kosten sitzengeblieben ist. Das möchte ich natürlich in jedem Fall verhindern. Mein Ex hat bereits PKH bewilligt bekommen, was mich natürlich irgendwie ärgert. Schön einen Prozess auf Kosten des Steuerzahlers führen, nur um seinen Ego-Problemen Luft zu machen.
Egal, ich möchte nun gerne wissen, ob es wirklich vonnöten ist, diesen Antrag auszufüllen. In diesem muss man sich ja schon extrem *nackig* machen.

Danke im Voraus!

-----------------
" "

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

quote:
ich möchte nun gerne wissen, ob es wirklich vonnöten ist, diesen Antrag auszufüllen.


Natürlich musst du den Antrag nicht ausfüllen! Denn es zwingt dich ja niemand PKH zu beantragen.

Wenn du aber PKH beantragen willst, dann wirst du den Antrag schon ausfüllen müssen.

War das jetzt wirklich deine Frage?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Julianka
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 63x hilfreich)

quote:
Schön einen Prozess auf Kosten des Steuerzahlers führen, [color=blue]nur um seinen Ego-Problemen Luft zu machen[/color]


Glaube ich eher nicht! Er wird ihn führen, um feststellen zu lassen, ob er wirklich der Erzeuger Deines Kindes ist und ihm nichts untergeschoben wird. Er wird seine Gründe dafür haben. Außerdem ist es sein durch das Grundgesetz verbrieftes Recht zu wissen, ob es sein Abkömmling ist.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.021 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen