Vaterschaftsanfechtung.

19. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
Schmusi123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vaterschaftsanfechtung.

Guten abend ich brauche Rat.

Mein ex Freund und ich haben eine gemeinsame Tochter (8jahre)

Ich habe post von einem Anwalt bekommen in dem drin steht das er die Vaterschaft anzweifelt. Er möchte einen Vaterschaftstest. Nun habe ich 10 Tage Zeit auf das schreiben zu antworten.

Er ist zu 100 Prozent der Vater. Ich möchte meiner Tochter das nicht antun . sie hat bereits genug durchmachen müssen.

Er hatte schon während unserer Beziehung vor ca 5 Jahren Zweifel an der Vaterschaft geäußert ich habe ihm damals angeboten einen test zu machen aber er wollte es damals nicht. Leider habe ich dafür nur meine Mutter als Zeugin.

Es gibt ja diese 2 Jahres Frist wo dee Vater nach den ersten zweifeln Zeit hat die Vaterschaft an zu fechten.

Wie verhält sich das jetzt? Ist der jetzige Brief rechtens oder nicht ?

Ich bin da echt über fordert und weiss nicht wie ich reagieren soll. Ich möchte nur meine Tochter schützen.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Schmusi123,

Hier geht es um zwei "Probleme" gleichzeitig.

Wenn du die Mutter als Zeuge hast, dann könnte die Zweijahresfrist wirksam sein.

In beiden Fällen stehen dem Kind Unterhalt zu und es hat Erbansprüche.

Dem Vater werden dadurch aber die Zweifel nicht genommen.

Vielleicht kann ein Test durchgeführt werden ohne dass dies das Kind mitbekommt?

Zitat:
Es werden dafür im untersuchenden Labor, beim Arzt oder auch beim Jugendamt DNA-Proben, entweder Speichel mit einem Mundhöhlenabstrich oder Blut, genommen.

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#2
 Von 
smogman
Status:
Student
(2778 Beiträge, 913x hilfreich)

Zitat (von Schmusi123):
Ich möchte meiner Tochter das nicht antun
Einen Speichel-Mundabstrich? Also ganz ehrlich, da war jeder Corona-Schnelltest "schlimmer" als das. Und worum es hier geht, muss man dem Kind (aktuell) nicht erklären. Da kann man auch mal eine kreative Mutter sein.

Zitat (von Schmusi123):
Es gibt ja diese 2 Jahres Frist wo dee Vater nach den ersten zweifeln Zeit hat die Vaterschaft an zu fechten.
Diese Frist ist nur bei einer gerichtlichen Vaterschaftsanfechtung relevant. Ob eine solche hier aktuell schon vorliegt, kann anhand der Angaben nicht bewertet werden.

Seit dem 01.04.2008 gibt es in Deutschland aber einen eigenständigen Rechtsanspruch nach § 1598a BGB auf gegenseitige Klärung der genetischen Abstammung. Dieser Anspruch ist nicht fristgebunden und kann jederzeit von Vater, Mutter oder Kind gegen die jeweils anderen beiden Beteiligten eingefordert werden. Sich dagegen zu wehren ist aussichtslos. Dieser Anspruch und das daraus resultierende Abstammungsgutachten haben zunächst keine Auswirkungen auf das rechtliche Verwandtschaftsverhältnis.

Sollte das Ergebnis negativ sein, kannst du dir aber sicher sein, dass der gerichtliche Anfechtungsantrag recht schnell folgen wird. Und dann geht es um die Zweijahresfrist. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Berechtigte von den Umständen erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen. Dass du ihm vor fünf Jahren bestätigt hast, er sei der Vater, kann diese Frist deshalb meiner Meinung nach nicht zum Laufen gebracht haben. Wenn du ihm damals gesagt hättest, dass er nicht der Vater ist und er dann trotzdem nicht angefochten hätte, dann wäre die Frist vielleicht abgelaufen. Und, überhaupt: Wovor hast du denn Bammel? Wenn die von dir propagierte 100%ige Vaterschaft dann auch in einem Gutachten steht, dann ist die Angelegenheit an dieser Stelle beendet.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6262 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Schmusi123):
Er ist zu 100 Prozent der Vater.

Dann wird der Vaterschaftstest das ja auch ergeben.
Zitat:
Ich möchte meiner Tochter das nicht antun . sie hat bereits genug durchmachen müssen.

Was "antun"? Ein Vaterschaftstest tut nicht weh.

Einfach machen, und danach ist ein für alle mal Ruhe.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Ich möchte meiner Tochter das nicht antun . sie hat bereits genug durchmachen müssen.
Er ist also nicht der biologische Vater.

Zitat:
Ist der jetzige Brief rechtens oder nicht ?
Der Brief? Ja. Die Frage ist, ob er auch den darin geltend gemachten Anspruch hat. Dazu können Sie sich kostnelos beim Jugendamt beraten lassen.

Oder Sie streiten sich über diese Frage dann bald vor Gericht.

Für mich sieht es so aus, als sei es nur eine Frage der Zeit, wie lange Sie den Test (und dessen Ergebnis) noch hinauszögern können. Und eine Frage der Kosten. Mit der Zeit würde es immer teurer werden.

Den Test bekommt er so oder so, solange er Kontakt zu dem Kind hat. Es ist de facto ganz problemlos möglich, einen Vaterschaftstest zu machen, auch ohne die Einwilligung der Mutter. Und dann? Von einem solchen Test bekommen Sie zunächst übrigens absolut nichts mit. Genau wie die Tochter. Nur das Ergebnis wird Ihnen dann wohl irgendwann auf den Tisch gelegt werden, wenn dies so ausfällt, wie Sie das befürchten.

Zitat:
Ich möchte nur meine Tochter schützen.
Die Tochter wird irgendwann 18 und kann dann auch ganz ohne Ihr Zutun den Test durchführen. An der Klärung der Vaterschaft dürfte die Tochter nämlich ein eigenes Interesse haben. Und wenn sie dann mit 18 erfährt, dass ihr biologischer Vater irgendjemand anderes ist?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Es ist de facto ganz problemlos möglich, einen Vaterschaftstest zu machen, auch ohne die Einwilligung der Mutter. Und dann? Von einem solchen Test bekommen Sie zunächst übrigens absolut nichts mit. Genau wie die Tochter. Nur das Ergebnis wird Ihnen dann wohl irgendwann auf den Tisch gelegt werden, wenn dies so ausfällt, wie Sie das befürchten.


Das Durchführen eines heimlichen Vaterschaftstests ist in Deutschland aber verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Gendiagnostikgesetz dar. Ausserdem wäre ein solch illegal erworbener Test vor Gericht nicht verwendbar.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38335 Beiträge, 13980x hilfreich)

Die Mutter sagt bzw. schreibt doch, dass der juristische Vater auch der biologische Vater ist. Dann ist das mit dem Test doch kein Problem. Sie sollte nur sicherstellen, dass der jur. Vater auch tatsächlich getestet wird und nicht der ähnlich aussehende Nachbar.

wirdwerden

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