Vaterschaftsanfechtung / nicht biologisches Kind

3. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
Wassermann01
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vaterschaftsanfechtung / nicht biologisches Kind

Hallo Zusammen,

ich wollte mal nachfragen ob mir jemand einen Rat zu folgendem Fall geben kann :

Vor ca. 1 1/2 Jahren habe ich mich von meiner Ex-Frau getrennt , und die Scheidung wurde eingereicht. Während des Trennungsjahres ist sie dann von einem anderen Mann schwanger geworden und das Kind ist noch ein paar Monate vor unserer Scheidung zur Welt gekommen. Somit wurde ich als rechtlicher Vater eingetragen.
Dann folgte unsere Scheidung.
Im Anschluß wurde von meiner Ex-Frau eine Vaterschaftsanfechtung beantragt. Das Sorgerecht wurde mir im gleichen Zuge aberkannt und der gerichtliche Vaterschaftstest ist am laufen jedoch noch nicht durchgeführt. Ich bin mir jedoch 100 % sicher, daß ich nicht der Vater sein kann.

Meine Frau gibt vor Namen des "richtigen"
biologischen Vaters nicht zu kennen , und hat dieses an Eides Statt versichert.
Angeblich weiß der richtige Vater bescheid, meine Ex-Frau will ihn jedoch nicht als Vater eingetragen haben.
Daß sie den richtigen Vater nicht kennt ist nicht richtig, da sogar ich den Namen des biolog. Vaters weiß.
Da sie mich darum gebeten hat, habe ich den Namen jedoch bisher für mich behalten.
Nun hat sie beim Jugendamt einen Unterhaltsvorschuß beantragt, und nun habe ich vom Jugendamt ein Schreiben erhalten, in dem ganz klar steht, daß ich für das Kind unterhaltsplichtig sei, unbeachtet der Tatsache ob es tatsächlich von mir ist oder nicht.
Nun meine Fragen :
Kann ich in dem Fall eine Unterhaltszahlung an das Kind verweigern ?
Mache ich mich strafbar, wenn ich den Namen des richtigen biologischen Vaters nicht dem Jugendamt preisgebe ?
Kann mir meine Ex-Frau im nachhinein noch Probleme bezüglich des Unterhalts machen ?
(gerichtlich wurde entschieden, daß ich keinen Unterhalt an sie zahlen muss, da wir beide durchgängig während unserer Ehezeit berufstätig waren. Auch auf einen Versorgungsausgleich wurde verzichtet. Aber nun hat sie ja ein Kind, und kann nicht voll arbeiten.)
Wäre toll wenn mir hierzu jemand einen Rat zu geben könnte, da ich mir ehrlich gesagt ein wenig Sorgen mache.

Oder soll ich damit zu einem Anwalt ? Für unsere Scheidung hatten wir einen gemeinsamen Anwalt, dieser hat jedoch mehr die Interessen meiner Ex-Frau vertreten.

Viele Grüße,
Wassermann

-- Editiert von Wassermann01 am 03.04.2006 19:29:54

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10 Antworten
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#1
 Von 
guest123-557
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#2
 Von 
guest123-977
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#3
 Von 
Wassermann01
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Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Lady J,

wie lange das noch dauert weiß ich nicht genau. Ich war schon beim Blutabnehmen, bei dem Kind muß man jedoch wohl warten bis es min. 8 Monate alt ist. Das dürfte dann im Mai/Juni soweit sein.

Zur 2. Frage.. ich glaube meine Ex-Frau will das Kind alleine groß ziehen ohne sich "reinreden" zu lassen. Außerdem ist dieser selbst verheiratet und hat auch zwei Kinder, lebt aber angeblich in Trennung. Die Affaire mit meiner Ex-Frau war nur von kurzer Dauer. Vielleicht will sie auch so einen Zuschuß vom Staat erhalten, was ich ehrlich gesagt nicht in Ordnung finde.

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#4
 Von 
Wassermann01
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Reike,

ja sie hat diese Aussage schriftlich an Eides Statt
in Ihrem Autrag zur Vaterschaftsanfechtung abgelegt. Zusätzlich beim Jugendamt auch.

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#5
 Von 
guest123-557
Status:
Schüler
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#6
 Von 
guest123-977
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#7
 Von 
nanomaus
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Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Jugendamt hat hier leider recht. Du bleibst rechtlich der Vater, bis das Gegenteil gerichtlich bewiesen ist. Somit hat das Kind ein Recht auf Unterhalt Dir gegenüber.

Du kannst jedoch, wenn Du weißt wer der Vater ist in einem eigenen Verfahren den zu Unrecht bezahlten Unterhalt vom leiblichen Vater zurück verlangen. Dann mußt Du ja sogar den Namen des Vaters preisgeben.

Das hat für ihn zur Folge, das er dann sowohl KU bezahlen muß als auch Betreuungsunterhalt für Deine Ex-Frau bis das Kind 3 Jahre alt ist - vorrausgesetzt sie kann nicht arbeiten gehen und ist bedürftig.

Ich denke mal, das ist der Grund, warum Deine Ex seinem Namen verschweigt - sie möchte ihn nicht 'unnötig' finanziell belasten. Wenn Sie Geld vom Amt bekommt, werden die versuchen das an sie gezahlte Geld sich von irgendjemand zurückzuholen. Das hätten die beiden sich vorher überlegen sollen, bevor sie in die Kiste gehüpft sind.

Ich würde also an Deiner Stelle den Namen des Vaters preisgeben und dann abwarten was passiert.

nano

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#8
 Von 
python
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#9
 Von 
Teasy1
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Auch, wenn ich sonst eher auf der Frauenseite stehe - ist mir halt angeboren :) - :
Sieh zu, dass Du da so heil wie möglich rauskommst.
Ich glaube, dass Du Dich mit strafbar machst, schließlich unterstützt Du Deine Ex ja bei ihren Verstößen?!?!?!

-----------------
"Will doch bloß das Beste für mein Kind..."

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#10
 Von 
XXIchBinEsXX
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hab auch mal ne frage..
Fast das selbe Thema
Ich bin seit ein paar tagen geschieden und bin aber schwanger.
Ich möchte jetzt meinen Geburtsnamen wieder so das das Kind nicht seinen Nachnamen hat.
Soweit so gut..
Jetzt hab ich mal gelesen das wenn wir vor der Geburt geschieden sind(was der fall ist) das ich keinen vaterschaftstest brauche un es an mir liegt dem Kind zu erklären wer der Vater ist.
Stimmt das so?
Oder kann er drauf bestimmen einen Test zu machen obwohl das Kind ja sowieso unehelich auf die Welt kommt?

Vielen dank für die antworten

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