Vaterschaftsfeststellungsklage: Indizien notwendig?

11. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
PHirschberg
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Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)
Vaterschaftsfeststellungsklage: Indizien notwendig?

Bei mir steht wahrscheinlich eine Vaterschaftsfeststellungsklage im Haus. Das ganze Thema ist mir ganz suspekt; ich habe sämtliche Beiträge durchsucht und es scheint nach diesem Muster zu laufen: die Frau benennt einen Mann, es folgt die Anhörung und dann der Vaterschaftstest. Muss die Frau keine Indizien (z.B. Belege dass man zusammen gewohnt hat, gemeinsamer Urlaub, Zeugen usw.) vortragen? Reicht es wirklich bloß auf einen Mann (ohne weiteres) zu zeigen? Das würde folgendes heißen: eine beliebige Frau mit Kind sagt einfach -das war der (z.B.) Mehdorn, Chef der DB!- Reicht es aus, dass der Herr Mehdorn einen halben Tag für die Anhörung und einen weiteren halben Tag für die Blutabnahme nehmen muss? Und die liebe Frau sagt dann Upps dann war das der andere, weil dass sie mit dem Herrn Mehdorn nicht geschlafen hat, kann nur der liebe Gott ausschließen! Danke für Antworten.

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137 Antworten
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#1
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Ich stelle mir das bei *Herrn Mehdorn* etwas anders vor ,als bei einem Ottonormalverbraucher .Der hat direkt 8 Anwälte ,aus besten Hause ,neben sich ,unser eins kämpft um PKH .Könnte mir auch vorstellen ,das es in diesem Fall ein Nachspiel geben könnte ,wenn definitiv weder eine horizontale ,noch sonst irgend eine Begegnung zwischen den beiden statt gefunden hat .Wäre die Frage warum solle Frau das dann überhaupt riskieren ,sie steht ja dann völlig lächerlich da .

Aber ja ,vom Prinziep her ,ist es so wie du es schilderst .
Siehe Herrn Becker ,der hat sich Anfangs mit Händen und Füßen gewehrt und Zeugen hatte die Frau Ermakova wohl auch nicht ,es sei denn eine Besenkammer könnte sprechen ,die hätt was zu erzähln ;) .Im nachhinein ist es das einzige Kind was ihm wirklich ähnlich sieht :)

Wie beweist ein ONS ,das der Mann es war ,bzw wie beweist ein Mann ,das er keinen ONS hatte ?
Ganz einfach ,durch einen DNS Test und da sind wir dann auch schon wieder am Anfang deiner Frage :grins:

Wünsch dir viel Glück ,bei deinem anstehendem VT .

LG

-----------------
"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."

-- Editiert von dori23 am 12.03.2008 00:30:50

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#2
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

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#3
 Von 
PHirschberg
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)

"theoretisch kann sie auf alle männlichen Bewohner des Erdballes zeigen und sagen, der oder der oder der könnten es sein."

Nein, das habe ich schon festgestellt, grenzübergreifend geht es nicht. Es gibt zwar europäische Verträge, durch die man Kinderunterhalt im Ausland einklagen kann, vorausgesetz das Urteil ist da!, Vaterschaftsfeststellungsklage kann man aber im Ausland nicht durchsetzen, es gibt keine zwischenstaatliche Mechanismen dafür (ausgenommen ich bin Boris Becker). Ich kenne Fall einer Slowakin, die einen Österreicher verklagen wollte, übrigens über gute Anwälte. Das maximale was sie erreicht hatte war, das dem Vater ein Brief zugestellt worden war, wo er sich zu der Vaterschaft äußern sollte. Mehr nicht.

Noch eine Frage an euch Experten: wie kann sich eine Zwangsvollstreckung des Vaterschaftstests vorstellen? Bis zu einem bestimmten Punkt kann ich es mir vorstellen: es klingelt die Polizei, ich mach die Tür auf, meine Frau kriegt die Panik, Kinder weinen, die führen mich ab, fahren mich zum Arzt....aber weiter? Ich strecke ja nicht freiwillig meinen Arm zur Blutabnahme aus oder öffne meinen Mund zu Speichelabnahme! Und jetzt: ein Arzt hat ein Hypokrateseid gemacht, also kann er die Gewalt, d.h. dass mich z.B. 5 Polizisten halten und er die Blutabnahme durchführt, nicht zulassen. Ich kann über meinen Körper und mein genetisches Material selbst bestimmen, keiner darf mir eine Nadel in den Arm reinhauen wenn ich es nicht will. WAS KOMMT DANN?

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#4
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Was hast du eigentlich für ein Problem :augenroll:

Entweder du hast mit ihr gepoppt und das Theater was du abziehst wird im endeffekt immer teurer für dich ,denn DU allein zahlst die Kosten für all die Verzögerung .Mit dem Endresultat ,das du dann doch für Mutter und Kind zahlen kannst ,deine Kinder verstört sind (wie du so schön beschrieben hast )und deine Frau bald Ex gerufen wird .

Oder du hast nicht gepoppt ,lässt dich in aller Ruhe pieksen und lässt Madame alle Kosten tragen .

Aber das Zenario ,welches du beschreibst ist absolut lächerlich und zeugt nicht von geistiger Reife !
Tut mir echt leid für dich !

LG

-----------------
"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."

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#5
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

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#6
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

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#7
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

@camper
Klar daran hab ich garnicht mehr gedacht ,diese Varriante gibt es natürlich auch .
Aber bei dieser Konstellation kann ich mir nicht vorstellen ,das die KM alle Kosten des Verfahrans tragen muss ,nur weil der *feine Herr* hier so einen Aufstand anzetteln will .Denke mal das Extratrara darf er selbst zahlen ,auch wenn er nicht der KV ist :)

@Haselchen
:)

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so stellst du dich geistig unter ihn."

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#8
 Von 
PHirschberg
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)

@Dori23

Ich habe alle Hintergründe, die die Moral meiner Denkweise und Vorgehensweise begründen, bisher ausgeklammert, weil wir uns in einem Forum namens 123recht befinden. Aber vielleicht hast du Recht, ein paar Hintergründe für Untermalung gehören dazu. Also: Sie, 35, war über 3 Jahre meine Geliebte, und ich ihr Geliebter, 250 km voneinander entfernt, wir haben uns ca. 1x im Monat für ca. 2 Tage gesehen. Sie ist kinderlos, geschieden, gut gebildet. Sie war sehr gut, sehr vorsichtig, zuverlässig, lieb und ich habe ihr das gleiche gegeben. Über Antikonzeption haben wir sehr oft gesprochen, und wir waren uns einig, dass aus dieser Beziehung kein Kind ausgehen darf. Den Notfallschritt inbegriffen! Es ist aber irgendwie passiert, 99% mit mir, das glaube ich ihr schon, und dann war in ihr etwas gebrochen: Plötzlich steht das ankommende Kind im Zentrum ihrer moralischen Werte, und moralische Verpflichtungen mir gegenüber rücken auf den 2. Platz. Sie ist sich schon dessen bewusst, dass sie ihr Wort mir gegenüber gebrochen hat, wie aber gesagt, ich bin jetzt auf dem Platz 2, was ich auch irgendwie aus der Sicht der Frau nachvollziehen kann. Insofern alles gut, OK, es ist ihr Recht das Kind zu behalten, ich bin aber immer noch auf dem ursprünglichen, vereinbarten Standpunkt. Und dann kommt der Folgebruch: sie will nicht, dass das Kind ohne Vater ist, und zwingt mich zur Veranwortung. Das Kind ist ihr Gott, ich bin nur noch ein Werkzeug, das ihr Kind braucht. Sie versucht über mich zu bestimmen, und ich kann (naturgemäß) dagegen nichts tun. Jetzt könnte diese Frage kommen: meine Geliebte hat zwar ihr Wort gebrochen, müsste es aber bei mir auch nicht so sein, dass mir das kommende Kind wichtiger wird als die 'Vertragsverletzung' seitens meiner Geliebten? Hier sage ich klar: nein, ich habe meine Kinder, die ich gewollt habe und zu denen ich auch stehe. Eine Frau kann zwar über sich selbst und ihr Kind bestimmen, so hat es die Natur eingerichtet, nicht aber über den Vater.

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#9
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

quote:
und wir waren uns einig, dass aus dieser Beziehung kein Kind ausgehen darf.


Was hast DU getan, um das zu verhindern?

quote:
Und dann kommt der Folgebruch: sie will nicht, dass das Kind ohne Vater ist, und zwingt mich zur Veranwortung.


Schlimm, wenn man einen Vater zur Verantwortung ziehen muss.
Zur finanziellen Verantwortung kannst und wirst du gezwungen werden, moralisch musst du selbst wissen, ob dir dein Kind wichtig ist oder nicht.
quote:
ich habe meine Kinder, die ich gewollt habe und zu denen ich auch stehe.


Dafür kann das *neue* Kind leider nix.

Nur... ich verstehe deine Ursprungsfrage nicht so recht, wenn du dir zu 99% sicher bist.
Warum macht ihr nicht einen Vaterschaftstest, so rein privat, um das eine Prozent auszuschließen?

Dass deine Frau *panisch* reagiert, kann ich durchaus nachvollziehen.

Grüßle




-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#10
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

quote:
die die Moral meiner Denkweise und Vorgehensweise begründen, bisher ausgeklammert, weil wir uns in einem Forum namens 123recht befinden.

Dann hättest du dir vieleicht den Leittext etwas genauer durchlesen sollen :
quote:
Das 123recht.net Forum ist ein reines Laien-Forum und stellt keinerlei Rechtsberatung dar! Rechtsberatung im Einzelfall ist untersagt. Sinn und Zweck des Forums ist der Austausch von Erfahrungen, Meinungen und Informationen im juristischen Bereich.
;)

Zu den anderen geistigen Müll sag ich erstmal besser garnichts ,außer welcher *Vertrag* mit deiner Geliebten(die jetzt wohl eher deine*Gehasste* ist) und wenn es sowas Dummes schriftlich bei euch gäbe ,wäre dieser Sittenwidrig .Hat das Kind diesen *Vetrag* eigentlich auch unterschrieben ,denn um das Kind geht es hier schließlich ,nicht um dich ,deine *Gehasste* ,deine baldige Ex oder deine geliebten Kinder !!

LG

-- Editiert von dori23 am 12.03.2008 11:51:48

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#12
 Von 
PHirschberg
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)

Jemand hat es hier schnon gesagt: bei Hr. Mehdorn, dem DB Chef mit seinen Spitzenanwälten, läuft das alles anders.

Ich habe es telefonisch mit meinem Anwalt konsultiert, der aber nicht ein Familienrechtspezialist ist und der einen entsprechenden Kollegen jetzt suchen und auswählen wird. Er hat mir gesagt, dass im solchen Fall wichtig ist, vorab ein festes Konzept zu erarbeiten und viele Vorbereitungen zu treffen. Dafür habe ich noch mindestens 7 Monate Zeit.

Meiner (leierhaften) Meinung nach wird die richterliche Entscheidungsgrunlage so stehen:
- die Frau zeigt auf mich, dass ich der Vater bin, hat aber weiter keine Anhaltspunkte (gemeinsames Foto, Belege vom Urlaub, ein Stück Papier wo unsere beiden Namen drauf steghen, keine Zeugen ...)
- der Angeklagte(ich) ist zwar gehorsam vorschriftsgemäß zum Vaterschaftstest erschienen, Proben wurden aber nicht entnommen (Selbstbestimmungsgründe, ...). Das wäre laut meinem Anwalt ein Punkt, der sehr präzise erarbeitet werden muss, falls es doch zur Anordnung des Vaterschaftstests kommt.

Es soll Verteidigungsstrategien geben, die aber nur von einigen auserwählten Anwälten durchführbar sind. Ich soll mich auf Kosten von mehreren zig Tausend EUR vorbereiten. Gerichtsurteile, die einigermaßen als Präzendensfälle dienen könnten, gibt es wohl auch; sie werden aber nicht allgemein bei allen Grichten akzeptiert.

Ich werde auf jeden Fall auf diesem Forum berichten. Zu der entscheidenden -Schlacht- soll es schätzungsweise aber erst in ca. 3-5 Jahren kommen. Bis dahin drückt mir die Daumen!



-- Editiert von PHirschberg am 12.03.2008 14:03:27

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#13
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3774x hilfreich)

Zitat StTom:
Wenn ihr euch beide klar darüber wart, keine Kinder zu wollen, dann hast Du doch sicher auch was für die Verhütung getan.
Und dass jemand trotz Pille und Kondom schwanger wird, ist doch sehr unwahrscheinlich.


.......wenn du dir auf diesen Fragen/Feststellungen keine befriedigende Antwort geben kannst, dann ist deine Einstellung moralisch recht armselig. Die einzig entschuldigende Antwort bei 100%-iger Verhütung wäre allerdings der Empfang über den heiligen Geist; ist allerdings selten und kommt statistisch gesehen nur alle 2000 Jahre vor.

Auf eine weitere Berichterstattung möchte ich deshalb gerne verzichten und die Daumen drücke ich höchstens dem Kind für sein weiteres Leben.



-- Editiert von HeHe am 12.03.2008 14:12:13

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#14
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

quote:
dass im solchen Fall wichtig ist, vorab ein festes Konzept zu erarbeiten und viele Vorbereitungen zu treffen.


DAS ist unbedingt erforderlich, seh ich auch so.
quote:
die Frau zeigt auf mich, dass ich der Vater bin, hat aber weiter keine Anhaltspunkte

Natürlich zeigt die Frau auf dich, denn DU bist ja allem Anschein nach der Vater.
Die Argumente, die du anführst, ziehen bei Unterhaltsklagen als Beweis für eine eheähnliche Beziehung, bei der Vaterschafts-Feststellung interessieren sie nicht.

quote:
Proben wurden aber nicht entnommen (Selbstbestimmungsgründe, ...)

Würd ich auch verweigern! Niemand hat das Recht mich zu irgendwas zu zwingen, was ich nicht will.:)
Wie wärs mit einem ganz simplen Vaterschaftstest nach Geburt des Kindes?
quote:
Es soll Verteidigungsstrategien geben, die aber nur von einigen auserwählten Anwälten durchführbar sind.


D.h. du willst partout die Vaterschaft nicht feststellen lassen?

quote:
Ich soll mich auf Kosten von mehreren zig Tausend EUR vorbereiten.


Das klingt schon mal beruhigend.
Wär die Knete nicht besser ins Kind investiert oder kannst du die zusätzlich locker machen?

quote:
Bis dahin drückt mir die Daumen!


Wofür?

Grüßle

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#15
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo PHirschberg,

auf den ersten Moment kann ich deine Haltung verstehen. Du und die Frau hattet eine Abmachung, die sie jetzt einseitig bricht und du bist im Zugzwang. Das ist unangenehm und ruft Abwehrreaktionen hervor.

Bei näherer Betrachtung disqualifizierst du dich aber selbst als Mensch, Mann und Vater. Wenn ich deine Angetraute wäre, würde ich dich verlassen. Nicht wegen des Seitensprungs, sondern weil du nicht bereit bist, aus deinem Handeln die Konsequenzen zu tragen, weil du einem Kind, das für die ganze Sch... überhaupt nichts kann, den Vater versagst. Du schmeißt lieber den Anwälten die Euros hin, als für dein Kind zu sorgen. Das ist so was von egoistisch und armselig...

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#16
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Du bist echt ein erbärmliches Exemplar von Mann .
<img src=http://www.world-of-smilies.com/wos_gewalt/tischkante.gif></img>
Mein Mann wurde auch zu einem VT *gezwungen* ,aber es ist nunmal sein Kind ,also soll er auch dazu stehen .Klar haben wir eine glückliche Ehe vorher gehabt mit glücklichen gewollten Kindern ,aber in unserem Fall konnte er nicht mal was dafür ,das sich die KM erst nach 10 Jahren meldet .

DU hast doch das ganze mit verbockt !
3 Jahre eine Affäre haben und jetzt auf *ich-bin-ja-so-unschuldig-an-allem* machen !

Steck die Tausende von Euros lieber in dein(e) Kind(er),wenn du zur Vernunft kommen solltest und der VT positiv ist .Da ist das Geld besser angelegt ,zumal du ja sowieso zahlen musst ,wenn der VT dann endlich gemacht wurde und positiv ist .Dann hast du das liebe Geld umsonst verpulvert .Das Kind kann nichts dafür so einen verpeilten Vater zu haben :kotz:

Was sagt eigentlich deine Frau zu all dem ,schämt sie sich ,mit dir verheiratet zu sein ?Ich kann das nachvollziehen .
Anstatt das du dich wie ein Mann benimmst und zu deinen Fehlern stehst ,die du ,ohne weiter drüber nach zudenken ,dir selbst eingestehen müsstest .

LG und fröhliches prozessieren ,auf das du einen gnadenlosen Richter bekommst :grins:

-----------------
"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."

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#17
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Menno Leute,

ich glaub, der TE ist einfach nur ein böser Bube, ihm ist langweilig und er will uns hier zum Narren halten...:)

Grüßle

-----------------
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#18
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Ja ,daran habe ich auch für einen kleinen Augenblick gedacht ,dann aber wieder verworfen .
Wer sowas schreibt ,ist schon wieder zu dumm um gefaket zu sein ;)

LG

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"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."

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#19
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#20
 Von 
PHirschberg
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)

Sorry, aber ich glaube dass ich hier in einem falschen Forum bin. Dass zwischendurch eine Feministin querschießt, habe ich schon erwartet, aber .... Aber Ehre den Ausnahmen, die ähnlich betroffen sind wie ich und für die ich weiter berichten werde.

Ich bringe es nochmals auf den Punkt:

Eine Frau kann niemals gezwungen werden, gegen ihren Willen Mutter zu werden. Sie kann zu Not immer abtreiben, und muss dazu die Zustimmung des Vaters NICHT haben. Sie kann über sich selbst, ohne Zustimmung des Vaters bestimmen. Ich spreche hier über Zustände in Europa, ich weiß, dass es in Asien oder Afrika anders sein kann.

Ein Mann dagegen kann gegen seinen Willen zu Vater gemacht werden.

Wenn es also bei der Verhütung zu einem Fehler kommt, wer auch immer hier schuldig ist, entscheidet die Frau alleine über sich UND den Erzeuger, den sie zur Vaterschaft verdonnern kann.

Ein anderer Blickwinkel:
Eine Frau kann einem Mann beiwohnen (nicht poppen wie einige Prollen hier zu sprechen pflegen!) und dabei definitiv ausschließen, dass sie zu Mutter werden könnte.
Ein Mann dagegen, wenn er einer Frau beiwohnt, riskiert immer die Vaterschaft.

Was ist hier aber falsch? Die Gesetzlage? Ich denke nicht. Weil was bleibt dem Gesetzgeber übrig, als das Wohl des Kindes den Interessen des Vaters vorzuziehen! Ein Gesetzgeber kann nicht anders handeln, und kann auch nicht feststellen, welche Absprachen es zwischen dem Mann und Frau gab!

In diesen Fragen muss also jeder selbst seine Interessen, so wie er das mit seinem Gewissen vereinbaren kann, durchsetzen.

Ich habe hier nie gesagt, dass ich mich um das Kind nicht kümmern will, wenn es kommt. Ich weiß, dass das Kind für nichts kann und nicht dafür büßen sollte, dass seine Mutter ihr Wort gebrochen hat. Ich werde aber niemals akzeptieren, dass ich durch Gewalt zu etwas gezwungen werde, vor allem dann nicht, wenn eine klare Absprache bestand. Hierzu sind mir die zig Tausend EUR, die ich dafür ausgeben würde, und für die ich viel arbeten müssen werde, nicht schade.


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#21
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#22
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

quote:
Sorry, aber ich glaube dass ich hier in einem falschen Forum bin

Das glaube ich auch :)
Zumindest ,wenn du ernsthaft erwartet hast ,bei deiner Einstellung ,positiven Zuspruch zu bekommen :augenroll:
quote:
Ich spreche hier über Zustände in Europa, ich weiß, dass es in Asien oder Afrika anders sein kann.
Dann hättest du vorher Auswandern müssen und da deine Gespielin schwängern müssen .In Indien dürftest du sogar dein Kind verkaufen ,wenn es ein Mädchen ist oder mach gleich 10Kinder ,die verhungern ja sowieso .
Also was willst du hier eigentlich vergleichen ?
quote:
Ein Mann dagegen kann gegen seinen Willen zu Vater gemacht werden.

Willkommen in Deutschland !
Das dir das nicht eher aufgefallen ist .Vieleicht VORHER mal die rechtliche Seite anschauen ,was passieren würde ,wenn ?*kopfschüttel*
quote:
Ein Mann dagegen, wenn er einer Frau beiwohnt, riskiert immer die Vaterschaft.
Du hast Frau und Kinder ?
Wie wäre es dann mit sterelisieren ?
Warum hast du das nicht längst gemacht ?
Natürlich ist es so ,das der Mann immer ein Risiko eingeht ,in der Form wie er verhüten *kann* ,aber wusstest du das nicht ?
Du hast nicht ernsthaft geglaubt Fremdgehen zu können ,über JAHRE ,ohne das was passieren kann .Aber so naiv sind wohl nur Männer :)
quote:
Ich habe hier nie gesagt, dass ich mich um das Kind nicht kümmern will, wenn es kommt. Ich weiß, dass das Kind für nichts kann und nicht dafür büßen sollte, dass seine Mutter ihr Wort gebrochen hat

Ach so ,dann war das mit dem Jahre langen Klagen garnicht ernst gemeint .Da bin ich aber erleichtert . :)
Oder denkst du ,du kannst 3-5 Jahre ,bist aufs Blut ,mit der KM vor Gericht streiten und gleichzeitig ein führsorglicher Vater sein ?
Brav KU und BU zahlen ,damit es dem Kind gut geht ,das willst du ja wie du schreibst ,und gleichzeitig für tausende € vor Gericht stehen ,um die Vaterschaft nicht anzuerkennen ?
Machst du dir da nicht was vor ?
Doppelmoral ?
Traumwelt ?
Du bist zwar im Moment sehr wütend ,sei dir gegönnt ,aber hier nochmal ein Denkanstoß:
quote:
Es ist aber irgendwie passiert, 99% mit mir, das glaube ich ihr schon, und dann war in ihr etwas gebrochen: Plötzlich steht das ankommende Kind im Zentrum ihrer moralischen Werte, und moralische Verpflichtungen mir gegenüber rücken auf den 2. Platz.

Du behauptest du hast Kinder und erwartest von einer Mutter ihr Kind umzubringen ???
Natürlich wandest du auf den 2.Platz ,du lebst schon selbstständig und hast einen Platz im Leben ,das Baby nicht .Es muss noch ,von seiner Mutter ,beschützt werden ,das hat Priorität .
Es ist wie du sagst ,*es ist aber irgendwie passiert* und das du ,gegebenenfalls ,zu 50 % beteiligt warst brauch ich dir ja nicht sagen ,also hast du auch 50% Verantwortung ,stell dich dieser .

Und glaub mir ,ich bin keine Feministin ,ich (wir) waren in einer ähnlichen Situation ,wie du .Ich hab hier auch erst alles erfragt ,ob man die KM irgendwie bestrafen kann .(die KM , das Kindeswohl stand (fast)immer im Vordergrund)
Aber wir leben nunmal in Deutschland ,wander doch aus ,das ist wesentlich günstiger für dich ,ohne Scherz :)
Mich würde auch ehrlich interessieren ,wie deine Frau darüber denkt .Denn ich klage fast im Alleingang ,das Umgangsrecht für den Sohn meines Mannes ein ,und es wäre mir im Nachhinein undenkbar ,das mein Mann so den Schwanz eingezogen hätte und sich seiner Verantwortung nicht stellt .Denn wie du selber auch schon schriebst ,das Kind kann nichts dafür .

Auch wenn du dir das hier vieleicht nicht noch mal durch den Kopf gehen lässt ,oder es garnicht richtig liest ,wünsche ich dir alles Gute .
Dem Kind hoffe ich allerdings das du zur Besinnung kommst und deinen verletzten Stolz überwindest .Denn es geht hier um mehr als einen *verletzten mündlichen Vertrag* ,es geht hier um ein Menschenleben .

LG


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so stellst du dich geistig unter ihn."

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#23
 Von 
PHirschberg
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)

Dies ist ein juristisches Forum, nicht ein Ethik- oder Philosophieforum. Jemand hat hier bereits zitiert, was Sinn und Zweck dieses Forums ist, und in der Präambel steht klar: "Sinn und Zweck des Forums ist der Austausch von Erfahrungen, Meinungen und Informationen im JURISTISCHEN Bereich." Also kein Moralisiern, dafür gibt es andere Foren. Ich erwarte hier keinen moralischen Zuspruch, sondern Schilderung von Erfahrungen resp. konstruktive Anreize. Juristischer Art! Der Richter entscheidet nicht wie er das für moralisch hält, sondern nach Gesetz, Rechtsprechung, Beweisen und Indizen.

An wen wende ich mich mit diesem Thema? Du bist in folgender Situation: Du hast eine Frau geschwängert. Diese Frau will das Kind behalten und Vaterschaftsfeststellungsklage gegen dich erheben. Du willst diese Klage abwenden und als freier Mann aus dem Gerichtssaal schreiten. Punkt. Wie dein Vorgehen mit deinen moralischen Werten übereinstimmt ist deine Sache und kein Gegenstand dieses Themas. Nochmals: Moralische, ethische oder philosophische Aspekte sind hier völlig uninteressant, wenn du darüber diskutieren willst, gehe bitte in ein entsprechendes Forum.

Aber jetzt zur Arbeit. Ich kann zurzeit nur selbst Urteile studieren und mich zuerst leienhaft in der ganzen Thematik fit machen. Wie bereits erwähnt, sucht mein Anwalt nach einem entsprechenden Kollegen. Mein Anwalt hat mir per Telefon etwas wichtiges gesagt, was ich jetzt zu einem wichtigen Grundsatz zusammenfassen möchte:

"Abwendung einer Vaterschaftsfeststellungsklage (falls du wirklich der Erzeuger bist) ist ein Meisterstück, das nur von einem As vollbracht werden kann. Erfolg aus eigenen Kräften oder mit Hilfe eines Normalanwalts ist beinahe ausgeschlossen."

Ich warte jetzt auf einen solchen Anwalt. Diese sind erfahrungsgemäß ständig ausgebucht, man muss also lange Wartezeiten berücksichtigen. Also nichts auf den letzten Drücker planen!

Ich habe mir bereits Zugang zu einigen Jurabibliotheken verschafft. In der Kürze der Zeit habe ich bisher nur Folgendes gefunden:

-------
Kann eine Vaterschaftsanfechtungsklage auf bloße Gerüchte, allgemeine Vermutungen oder unbestimmte Äußerungen Dritter gestützt werden?

Nein. Es müssen vielmehr Umstände vorgetragen werden, die bei objektiver Betrachtung geeignet sind, Zweifel an der Vaterschaft zu wecken und die Möglichkeit einer anderweitigen Abstammung als nicht ganz fernliegend erscheinen lassen (begründeter Anfangsverdacht).

Autor:
Prof. Dr. Röchling

Quelle:
Oberlandesgericht Koblenz, FamRZ 2007, 1675 sowie Bundesgerichtshof, FamRZ 1998, 955 ff.
-------

Das heißt auf deutsch: ein Vater, der seine Vaterschaft anfechten möchte, muss glaubhafte Indizen liefern, die seine Behauptung untermauern. Es reicht nicht aus, einfach zu behaupten, dass er nicht glaubt der Vater zu sein. Inwieweit dieses auf die Vaterschaftsanfechtungsklage impliziert? Weis ich noch nicht.

Über weitere Erkentnisse werde ich berichten. Weitere sachbezogene Infos sind wilkommen.

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#24
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Ich hatte diesen Leittext selbst eingefügt :)
Aber lese da etwas anderes raus :

quote:
Sinn und Zweck des Forums ist der Austausch von Erfahrungen, Meinungen und Informationen im juristischen Bereich.
Juristische Informationen ,in Bezug auf dein Vorhaben ,kann ich dir nicht geben ,da ich ,Gott sei Dank ,kein AS bin . Auf solch ein Forenmitglied muss man warten ,die sind erfahrungsgemäß ständig ausgebucht .Mach dich auf eine lange Wartezeit gefasst ,aber es gibt sie ganz sicher ;)
Hier die nächste sachbezogene Antwort :
quote:
Es müssen vielmehr Umstände vorgetragen werden, die bei objektiver Betrachtung geeignet sind, Zweifel an der Vaterschaft zu wecken und die Möglichkeit einer anderweitigen Abstammung als nicht ganz fernliegend erscheinen lassen

Eine 3 Jährige Affäre ist ein sehr glaubhaftes Inditz ,die Vaterschaft anzufechten ,da du zu 99,9% selber glaubst das du der KV bist .Damit bist du auf der sicheren Seite und das ist unbedingt zu untermauern :augenroll:
quote:
Nochmals: Moralische, ethische oder philosophische Aspekte sind hier völlig uninteressant, wenn du darüber diskutieren willst, gehe bitte in ein entsprechendes Forum.

Och nö ,ich fühl mich hier recht wohl und werde noch eine Weile bleiben .

Wenn du tipps willst wie du das Leben eines Kindes ruinieren kannst ,dann such dir einen anderen Ort ,um deine unmoralischen ,unethischen ,verantwortunglosen ,egoistischen Ergüsse loszulassen .
Viel Spaß dabei ;)

LG

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#25
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#26
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#27
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#28
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Guten morgen meine Lieben :)
Der TE hat mir die ganze Nacht keine Ruhe gelassen ,mit dem Text den er oben eingefügt hat :

quote:
Kann eine Vaterschaftsanfechtungsklage auf bloße Gerüchte, allgemeine Vermutungen oder unbestimmte Äußerungen Dritter gestützt werden?

Wollt aber meinen Laptop nicht extra wieder hochfahren .

Mensch ,hirschberg ,da bist du ja doch fast auf richtigem Wege :grins:
Um die Vaterschaft anzufechten ,musst du sie erstmal <font color=red>anerkennen</font> .Dachte schon bei dir wäre Hopfen und Malz verloren ,aber wenn du das vorhast ,bin ich ja beruhigt .
ABER ,du brauchst doch die Vaterschaft garnicht ohne DNA Test anerkennen ,hat dir das dein Anwalt nicht gesagt ?
Nur bei positivem Ergebnis ,also gibt es hinterher auch keinen Grund sie wieder anzufechten :)
Das leben kann so einfach sein :grins:

Dem Kind weiterhin alles Gute

-----------------
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#29
 Von 
PHirschberg
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich habe es schon bemerkt, das die meisten Beiträge zu diesem Thema nicht von dem Personenkreis stammen, der ein Interesse hat, eine ähnliche Sache durchzuziehen, wie ich. Es sind eher Personen, die sich moralisch von meinem Vorgehen distanzieren; zumindest habe ich bis jetzt mehr moralische und ethische als juristische Ansätze beobachtet. Das ist natürlich in Ordnung, dass sich jemand von mir moralisch distanziert und ich sehe es auch ein, weil:
- jeder hat ein unterschiedliches moralisches und ethisches Empfinden
- es ist unmöglich, sich emotional vollständig in eine andere Person hineinzuversetzen, und somit das Vorgehen dieser Person objektiv und lückenlos aus der ethischen Seite zu bewerten

In der Gerichtspraxis wird der Sachverhalt stets -trocken-, völlig emotionslos und ohne Moralisieren dargestellt. Das ist die einzige Möglichkeit, einigermaßen objektiv zu bleiben. Ich habe dieses Forum ausgewählt, weil:
- es ein juristisches Forum ist (zumindest erhoffe ich es mir immer noch) und somit ein gewisses Maß an Sachlichkeit erwarte
- es hat eine hervorragende Positionierung im Internet. Frisch eingegebene Beiträge sind in Google sofort sichtbar, und zwar im obersten Ranking. Hiervon erhoffe ich mir, dass meine Beiträge (und natürlich Beiträge der anderen) mit der Zeit von weiteren Gleichgesinnten gefunden werden, und, dass wir später vielleicht so was wie eine inofizielle Interessengemeinschaft bilden. Es gibt genug Interessengemeinschaften und Beratungen die sich damit befassen: wie kriege ich Unterhalt, vielleicht noch mehr Unterhalt, wie zwinge ich jemanden zu etwas, wie kann ich einen versklaven, wie zocke ich ab, wie zwinge ich jemanden dass er mir sein Einkommen offenlegen muss usw. Diese Interessentengemeinschaft sollte dagegen folgendes Motto haben:

-Ich verlange von keinem etwas und alle sollen mich in Ruhe lassen. Wenn ich jemandem helfe, und das mache ich sehr gerne, dann grundsätzlich auf freiwilliger Basis. Wenn mich jemand zu etwas zwingen will, soll sich gleich auf einen 30 jährigen Krieg einstellen.-


Jetz aber genug Geplänkel und stürzen wir uns lieber auf die Arbeit.

Gestern Abend habe ich noch bezüglich der "Auslandskomponente " recherchiert. Obwohl ich aus Aachen komme und mein Großonkel im belgischen Grenzgebiet ein Haus hat, und ein papiermäßiger Wohnortwechsel somit möglich wäre, kommt für mich diese Variante zuerst nicht in Frage. Aber vielleicht ist es eine Lösung für jüngere Zwangsväter. Worum geht es hier? Es bestehen keine wirkungsvolle Mechanismen, und die werden mit Sicherheit auch in der Zukunft nicht bestehen, die es ermöglichen würden, eine Vaterschaftsfeststellungsklage im Ausland gerichtlich durchzupeitschen. Es gibt zwar -Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht- (“DIJuF“), das in diesem Thema mitmischt und durchaus in der Lage ist, durch teilweise Falschaussagen die Betroffenen im Ausland auszutrixen dass sie ohne Anwalt etwas unterschreiben, gerichtliches Durchgreifen im Ausland können sie aber nicht erreichen. Einfach Briefe empfangen und alles ganz stille ignorieren, du brauchst nicht mal einen Anwalt. Vorsicht! Sie können aber die Zahlung des Kinderunterhaltes durchsetzen, falls die Vaterschaft feststeht!

Tipp für bereits Verurteilte Zwangsväter: In Holland ist das Nichtzahlen des Unterhaltes keine Straftat, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit. Es gibt auch weitere europäische Nachbarländer, wo es genauso ist; das muss ich aber noch verifizieren. Aus den Komponenten -Ausland-, -bloße Ordnungswidrigkeit- und -ein mittelprächtiger Anwalt- kann man schon sicherlich einiges zaubern. Ist eher aber etwas nur für die -härtere Sorte- unter uns.

Ich hoffe, dass ich ab nächste Woche Zeit für Studium der Geschichte der deutschen Familienpolitik und Familiengerichtbarkeit finde und somit grob die wichtigsten Zusammenhänge umreißen kann. Danach wird das Studium der Gesetzlage und der Praxis der Familiengerichte folgen.

Wichtige Erkentnisse werde ich hier für Euch natürlich bekanntmachen.



Euer

P. Hirschberg

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#30
 Von 
guest123-1663
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Lehrling
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--- editiert vom Admin

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