Antwort vom 21.12.2019 | 17:53
Von Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
Und das Finanzielle völlig ausschalten, das ist ein frommer Wunsch, geht aber nicht. Denn wenn das Kind bisher von Unterhaltsvorschuß ernährt wurde, weil "Vater unbekannt" auf der Geburtsurkunde steht, dann kommen Gerichte und Jugendämter ins Grübeln. Und überlegen sich, ob die Akte nicht an die Staatsanwaltschaft weitergegeben werden sollte.
Die eingeschaltete Staatsanwaltschaft wäre nicht ohne Nutzen. Doch das liefe dann auf Irreführung der Justiz hinaus, beim nächsten Mal also.
D.h. im vorliegenden Fall erweisen sich monetäre Aspekte in der Tat als Nebelkerze. Kein Klausurprüfer ließe die durch. (; Nein, danke der Klärung.
Also, bei einem Nichtvater einen Umgang im Eilverfahren durchsetzen, das Gericht möchte ich sehen, welches das macht. Möglichst noch ohne mündliche Verhandlung, super! Da will mir ein Kollege eins reinwürgen, geht zum Gericht, um nich zu ärgern bekiommt ein Umgangsrecht, nur so, weil er schöne blaue Augen hat? Oder wie? Das kannst Du doch nicht ernsthaft glauben.
Das wäre Ihrerseits Sachverhaltsquetsche.
Sachverhalt: "er hält aber seit der Geburt Umgang seitens der Mutter, bis die Mutter zum vierten Lebensjahr jegliche Kommunikation des Vaters mit Mutter und Kind plötzlich verweigert. "
Laut Sachverhalt wird der dem Gericht gegenüber als Vater auftretende Mann doch dem Kind gegenüber Zeit seines Lebens als Vater-Bezugsperson gehandelt. Dieser Eindruck würde sich dann mit steigender Dauer der Untersuchungen erhärten und versicherte die Richter immer mehr. Beispielsweise lägen wohl Beweise für vergangene jahrelange Umgangstermine emails, sms, Telefonverbindungsdaten, Anfahrten usw. vor. Auch das Verhalten von Mutter und Kind dem Vater gegenüber sollte sofort und leicht Schlüssigkeit bezeugen, ob etwa "Vati", "Papa" oder "Vater" wieder "da" ist, bzw. sein soll oder nicht.
Hier käme es auch nachprüfbar dazu, einen eingespielten Status quo wiederherzustellen, statt einer "über Nacht einsetzende Aushändigung gegenüber unbekannten Dritten". Eine Schreck-Gespenst-Nebelkerze mithin.
Andererseits wäre seitens des Gerichts das mindestens fahrlässig gefährdete Kindeswohl vorrangig zu betrachten, nicht etwa das Recht des noch nicht anerkannten Vaters oder die Macht der Mutter. Aus Sicht des Kindes bricht nämlich die wichtige Bezugsperson weg, und zwar laut Sachverhalt denkbar abrupt. Selbst bei Erwachsenen führen solche Konstellationen zu Traumata. Diese zu verhindern wäre dem Gericht also die Eile geboten, dem ja das Kindeswohl und die geistige Entwicklung des Kindes ein überragender Wert darstellt.
Neben den so bezeichneten gesundheitlichen Risiken ist immerhin einer in Rede stehenden, mindestens fahrlässig herbeigeführten, sogenannten Entfremdung mit dem Vater zum Wohle des Kindes mit Eile zuvor zu kommen.
Daher sehe ich keinen Grund den Umgangs-Status quo nicht möglichst früh wieder einzusetzen, bzw das nicht immer wieder früh zu versuchen, solange dem Gericht ja keine Ungereimtheit bekannt würden.
Eine Erziehung der handelnden Erwachsenen, hier insbesondere des in Rede stehenden Vaters, sich an die Regeln zu halten und im Fall von Nichtbeachtung mit Nachteilen abgestraft zu werden, ist zwar im Allgemeinen verständliches Prinzip und Wunsch, aber hier nebensächlich gegen über dem überragenden Stellenwert des Kindeswohls.
Dessen Sicherstellung gefährdet der vorläufige Vater jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt nicht, sondern hilft, indem er sich als einsetzbar für fortgesetzte Umgänge anbietet.
Soweit meine gegenteilige Einschätzung. Wie ich aber soweit neben dem hier vertretenen Common Sense liege, lässt nichts gutes ahnen, was die Gelegenheit zur anwaltlichen Vertretung betrifft. Man möge mich auch hier korrigieren.
Leider kenne ich mich in Verfahrensrecht nicht so gut aus und weiß nicht wie man solche "frühen Verfügungen - mehrfach am besten- ansetzt."
Die "wozu"-frage habe ich ja eingangs gestellt, und präzisiert. Ich bitte weiter um Hilfestellung diesbezüglich.
Gruß, Danke im Voraus
Ps: Vielleicht ist auch ein anderes Forum besser, denn in diesem Forum geht es ja eher um kommerzielle Rechtsberatung aus gesellschaftlich interessierter Verknappung heraus, so gesagt, oder sehe ich da was falsch? ); Nehmen Sie es nicht persönlich!