Vaterschaftsfeststellungsklage kosten

9. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.01.2011 00:52:34
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Vaterschaftsfeststellungsklage kosten

Hallo gemeinsam,

wie sieht es aus, wenn der Vater zwecks Vaterschaftsfeststellung klagt, da die Mutter den Mann als KV nicht anerkennen möchte. Bei der Feststellung wird wahrscheinlich vom Gericht ein Test angeordnet. Wer trägt für dieses Verfahren die Kosten? Zudem kommen noch die Anwaltskosten des Antragstellers und der Gegenpartei zustande.

Im umgekehrten Fall wenn die Mutter klagt, trägt der Vater bei positiver Feststellung in der Regel die Kosten. Müsste in diesem Fall dann nicht die Mutter die kosten übernehmen?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo dr_house,

Der Mann sagt ich bin der KV,die Frau sagt er ist es nicht
( hat sie denn einen anderen Mann als KV ) ?

Die Frau will es also herausfinden lassen durch einen
Test. M.E hier: wer bestellt der bezahlt.

Wenn er der nicht der Vater ist,dann muss er natürlich keinen Unterhalt für das Kind und mindestens die ersten
3 Jahre für die Mutter zahlen.

Im Umkehrschluss bedeutet das, sie bekommt keinen Unterhalt.
Sollte sie staatliche Unterstützung benötigen, muss sie
einen Vater angeben.

lg
edy


-----------------
"Mein Motto:
irgendwie geht's schon"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12313.01.2011 00:52:34
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn ich richtig informiert bin ist wohl kein KV angegeben. Also in der Geburtsurkundes des Kindes "Vater unbekannt" oder so Ähnlich. Bei der "Zeugung" des Kindes lebten beide in einer eheähnlichen Gemeinschaft, so laut KV.
Natürlich kann er nie 100% sicher sein dass er der Vater ist, außer es wird durch einen Test bestätigt. Das Verhalten der Mutter ist in diesem Fall nichts anderes als Rache. Sie versucht es halt dem Vater schwer zu machen, er jedoch möchte natürlich seine Rechte wahr nehmen und wäre auch bereit Unterhaltszahlungen zu leisten.
Müsste bei einem solchen Verfahren die Mutter sämtliche Kosten übernhemen, das heißt sowohl Verfahrens- als auch Anwaltskosten beider Parteien?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo dr_house,

Wenn ihm diese Gewissheit für die er ca.100 000€ an Unterhalt usw.bezahlen wird so bedeutend ist,dann empfehle ich ein Beratungsgespräch mit einem RA für Familienrecht.

Ich denke diese ca. 150-200€ sind dann gut angelegt.

Oder einfach mal "allgemein" beim JA nachfragen, denke
das JA wird für einen Test sorgen, weil dadurch ja ein
zahlender Vater festgestellt wird.

lg
edy



-----------------
"Mein Motto:
irgendwie geht's schon"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.028 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen