Hi,
Wie sieht es aus, wenn der leibliche Vater erst Jahre später erfährt das er ein Kind hat und sein Verdacht, dass er der Vater ist, gut begründen kann. Hat er dann das recht die Vaterschaft einzuklagen?
Gibt es einen ähnlichen Fall der bekannt ist?
-- Editiert von Ritterin am 26.05.2008 19:25:32
Vaterschaftsklage vom Vater
26. Mai 2008
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Frage vom 26. Mai 2008 | 19:24
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vaterschaftsklage vom Vater
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#1
Antwort vom 26. Mai 2008 | 21:35
Von
Status: Unbeschreiblich (47625 Beiträge, 16833x hilfreich)
Das Recht zur Vaterschaftsanfechtung ist in § 1600 BGB
geregelt. Ob Du anfechtungsberechtigt bist richtet sich im wesentlichen danach, wie das Verhältnis des Kindes zum rechtlichen Vater ist, also demjenigen, der in der Geburtsurkunde als Vater eingetragen ist.
Mit Deinen bisherigen Angaben kann also nicht beurteilt werden, ob Du die Vaterschaft eines anderen Vaters anfechten darfst.
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