Vaterschaftstest Familiengericht

29. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Hamza123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
Vaterschaftstest Familiengericht

Person A und Person B sind nicht miteinander verheiratet , haben aber eine gemeinsame Tochter ( auch Sorgerecht und Vaterschaftsanerkennung).

Person A trennt sich nach eine Zeit von Person B und lernt später Person C kennen.
Person B trennt sich nach einer kurzen Zeit wieder von Person C und geht zu Person A zurück.

Person B ist Schwanger , sich aber sicher das Person C nicht der Vater ist , Person A ist ihren wissens nach der Vater.

Person A und B gehen zum Jugendamt und Person A erkennt die Vaterschaft des ungeborenen Babys an und sie teilen sich auch direkt wieder das Sorgerecht.

Person C erfährt das Person B Schwanger ist und droht ihr mit dem Familiengericht , er will einen Vaterschaftstest einfordern lassen vom Familiengericht.

Person A und Person B sind gegen einen Vaterschaftstest , dies würde ohnehin das Familienwohl gefährden , da Person A und B negative Erfahren mit Person C gesammelt haben .

Müssen Person A und B einem Vaterschaftstest zustimmen ? die Vaterschaft wurde von Person A bereits anerkannt und ist somit der rechtliche Vater.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Siehe § 1600 BGB , Absatz 2.
Anders gesagt: Nein, solange A und B eine Familie bilden und sich einig sind, kann C nichts machen.

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#2
 Von 
Hamza123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Person A und B leben zwar getrennt miteinander wollen sich aber langsam wieder nähern , sprich sie treffen sich regelmäßig und helfen sich gegenseitig auch wenn sie nicht zusammen leben

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Lies den genannten Absatz! Da steht

quote:
Die Anfechtung nach Absatz 1 Nr. 2 (das wäre die Anfechtung durch C) setzt voraus, dass zwischen dem Kind und seinem Vater im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 (das wäre der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat) keine sozial-familiäre Beziehung besteht

Wenn A und B beide der Ansicht sind, dass eine "sozial-familiäre Beziehung" zwischen A und dem Baby besteht, dann ist das auch so. Es ist ja (leider) heutzutage nicht mehr völlig unüblich, dass Vater und Kind nicht zusammen wohnen.

-- Editiert quiddje am 29.02.2012 15:43

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