Hallo,
angenommen, ein 18-jähriges Kind hat erfahren, dass der Vater, mit dem es aufgewachsen ist, nicht der biologische Vater, also nicht der Erzeuger ist. Daraufhin macht es einen der Männer ausfindig, mit dem die Mutter eine kurze Affäre hatte. Aufgrund markanter Ähnlichkeiten im Aussehen verlangt es von diesem, einen Vaterschaftstest zu machen.
Kann das Kind einen solchen Test von diesem Mann erzwingen (und wenn ja, aufgrund welchen Rechts) oder kann der Mann das Ersuchen verweigern (und wenn ja, mit welcher rechtlichen Begründung)?
Diese Frage interessiert mich nicht aus persönlicher Betroffenheit. Innerhalb einer Diskussion unter Freunden wußten wir hierauf keine Antwort.
Falls jemand eine Antwort weiß, würde ich mich freuen, sie hier im Forum zu lesen.
-- Editiert von Michi78 am 31.01.2005 21:51:18
Vaterschaftstest - Kann das Kind einen solchen Test von diesem Mann erzwingen?
31. Januar 2005
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Frage vom 31. Januar 2005 | 21:49
Von
Status: Schüler (218 Beiträge, 15x hilfreich)
Vaterschaftstest - Kann das Kind einen solchen Test von diesem Mann erzwingen?
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#1
Antwort vom 1. Februar 2005 | 20:52
Von
Status: Schüler (380 Beiträge, 60x hilfreich)
Also ich unterstelle mal, daß das "Kind" in der Ehe des Mannes (Vater) geboren wurde der es auch großgezogen hat. Wenn es nun Zweifel an der Vaterschaft hat, dann kann es gerichtlich die Vaterschaft anfechten. Wie derartige Zweifel zu begründen sind, darüber streiten die Juristen. Heimliche Tests waren da sehr hilfreich, sind aber mittlerweile nicht mehr zugelassen.
Also nochmal, das Kind muss erst mal gegen den EIGENEN VATER (Scheinvater) klagen. Die Frage des biologischen Vaters ist sekundär .
Grüße
#2
Antwort vom 2. Februar 2005 | 10:23
Von
Status: Schüler (380 Beiträge, 60x hilfreich)
Übrigens, nur das Kind hat einen RECHTSANSPRUCH GEGEN DIE MUTTER auf Herausgabe des Namens des biologischen Vaters.
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