Vaterschaftstest - Kann das Kind einen solchen Test von diesem Mann erzwingen?

31. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Michi78
Status:
Schüler
(218 Beiträge, 15x hilfreich)
Vaterschaftstest - Kann das Kind einen solchen Test von diesem Mann erzwingen?

Hallo,

angenommen, ein 18-jähriges Kind hat erfahren, dass der Vater, mit dem es aufgewachsen ist, nicht der biologische Vater, also nicht der Erzeuger ist. Daraufhin macht es einen der Männer ausfindig, mit dem die Mutter eine kurze Affäre hatte. Aufgrund markanter Ähnlichkeiten im Aussehen verlangt es von diesem, einen Vaterschaftstest zu machen.

Kann das Kind einen solchen Test von diesem Mann erzwingen (und wenn ja, aufgrund welchen Rechts) oder kann der Mann das Ersuchen verweigern (und wenn ja, mit welcher rechtlichen Begründung)?

Diese Frage interessiert mich nicht aus persönlicher Betroffenheit. Innerhalb einer Diskussion unter Freunden wußten wir hierauf keine Antwort.

Falls jemand eine Antwort weiß, würde ich mich freuen, sie hier im Forum zu lesen.

-- Editiert von Michi78 am 31.01.2005 21:51:18

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
catchup
Status:
Schüler
(380 Beiträge, 60x hilfreich)

Also ich unterstelle mal, daß das "Kind" in der Ehe des Mannes (Vater) geboren wurde der es auch großgezogen hat. Wenn es nun Zweifel an der Vaterschaft hat, dann kann es gerichtlich die Vaterschaft anfechten. Wie derartige Zweifel zu begründen sind, darüber streiten die Juristen. Heimliche Tests waren da sehr hilfreich, sind aber mittlerweile nicht mehr zugelassen.

Also nochmal, das Kind muss erst mal gegen den EIGENEN VATER (Scheinvater) klagen. Die Frage des biologischen Vaters ist sekundär .

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
catchup
Status:
Schüler
(380 Beiträge, 60x hilfreich)

Übrigens, nur das Kind hat einen RECHTSANSPRUCH GEGEN DIE MUTTER auf Herausgabe des Namens des biologischen Vaters.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.662 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen