Hallo
mein derzeitiger kenntnissstand:
-hat man die vaterschftsanerkennungt unterschrieben und zweifelt später braucht man einen triftigen grund vor gericht zu gehen
das ist entweder ein zeuge der diesn vedacht bezeugt -regeln sind da sehr
streng die vor gericht anerkannt werden
oder ein aussergerichtlicher test der das gegenteil nun beweist
zu diese test braucht man allerdings das einverständiss der mutter-legal gesehen
die mutter verlangt geld für den test sogenannte aufwandsentschädigung
der unsichere vater zahlt
die frau führt den test allerdings unsachgemäss aus
zögert hinnaus
versucht zeit zu gewinnen
da mit dem 3 lebenjahr der kinder eine anfechtung egal ob man der vater ist oder nicht
nicht mehr vom gericht annrekannt wird-heisst nach 3 jahren hat man zu zahlen egal ob man es ist oder nicht
weiss jemand ,falls es nun die jahresgrenze überschreitet
oder auch schon eher
ob man nicht doch noch vor gericht gehen kann und vielleicht
gerade aus diesen gründen
da ja einen absprach +geldfluss gab
und es von der einen seite wohl absichtlich ein hinnauszögern gab bis zu diesem datum?
danke kl
Vaterschaftstest
3. Januar 2009
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Frage vom 3. Januar 2009 | 21:14
Von
Status: Frischling (37 Beiträge, 0x hilfreich)
Vaterschaftstest
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#1
Antwort vom 4. Januar 2009 | 18:08
Von
Status: Junior-Partner (5527 Beiträge, 457x hilfreich)
hallo kleo222,
fand das jetzt schon statt?
sorry, steige da nicht so ganz durch.
-----------------
"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt.LG Anny"
#2
Antwort vom 4. Januar 2009 | 19:08
Von
Status: Frischling (37 Beiträge, 0x hilfreich)
nein fand eben noch nicht statt
da der test nicht auswertbar war und ein neuer zugeschickt wurde
darauf bis jetzt kein reaktion
Und jetzt?
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