Vaterschaftstest negativ

2. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Milchwichtel
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)
Vaterschaftstest negativ

hi, mein freund hat einen vaterschaftstest bei seinem 14 jährigen sohn machen lassen, weil ihm einiges spanisch vorkam und dabei ist herausgekommen dass es gar nicht sein sohn ist. das kind ist ehelich geboren, weil seine exfrau gesagt hat es wäre sein kind und er sie damals geheiratet hat. er zahlt regelmäßig seinen unterhalt und musste auch damals betreuungsunterhalt an die mutter zahlen. was sollen wir nun machen? dass er weiterhin für ein kind zahlen soll welches nicht seines ist, kann ja nicht sein. hat er, auch wenn er nicht zahlt das recht den jungen weiterhin zu sehen. er sagt, anstatt weiterhin den unterhalt an seine ex zu zahlen, würde er lieber dem jungen ab und zu was kaufen oder ihm dafür etwas zustecken, weil ja nach all den jahren sein sohn geworden ist.

über ratschläge würde ich mich sehr freuen

liebe grüße

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12319.03.2009 11:33:02
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 11x hilfreich)

Weiß der arme Junge denn auch schon Bescheid?
Gruß
Patti

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#2
 Von 
Milchwichtel
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)

nein er weiß es noch nicht und wir wollen es ihm eigentlich auch nicht sagen, es soll so sein wir bisher, weil er seinen Papa ja liebt. nur sehen wir auch nicht ein weiterhin unterhalt zu leisten.

liebe grüße

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#3
 Von 
Mio2344
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 111x hilfreich)

einen heimlichen Vaterschafttest wird nicht enerkannt vom Gericht und da das Kind ehelich geboren wurde, ist Dein Freund der Vater des Kindes. Da sind viele Jahre vergangen, ohne dass etwas unternommen wurde. Auch mit Nichtwissen muss man klar sagen. Um hier ja keine Fehler zu machen, würde ich zu einem Familienanwalt gehen und mich beraten lassen, welche Chancen es gibt. Denn wenn der Prozess wirklich zugelassen wird, kämen auch noch Regressanspüche zum tragen gegen den wirklichen Vater. Ich denke ohne Fachmann wirst Du hier nicht weiterkommen. Ich weiss es ist hart, für ein Kind zu zahlen, dessen Vater man gar nicht ist und dass Kind ja nur den jetzigen Vater kennt und eine Beziehung zu ihm hat. Lass Dich beraten von einem Anwalt, das lohnt sich.Danach kann man immer noch frei entscheiden, was man tun möchte.
Mio2344

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#4
 Von 
guest-12319.03.2009 11:33:02
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 11x hilfreich)

Dem kann ich mich nur anschließen.
Gruß
Patti

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Natürlich kommst du ohne Fachanwalt weiter!
Wenn der Test heimlich gemacht wurde: vergiss es!
Du forderst Deine Ex zunächt auf, einem Vaterschaftstest zuzustimmen, anderenfalls (gleich ankündigen) wirdst Du Dir die Zustimmung dazu beim zuständigen Familiengericht einholen. Dann läßt Du einen [color=red]gerichtsverwertbaren[/color] Vaterschaftstest machen, dessen Ergebnis als Beweis für eine Vaterschaftsanfechtungsklage gilt, die Du dann ohne Zweifel auch gewinnst. Danach kommt Deine Klage wegen des Unterhalts. Da Deine Ex Dich betrogen hat, nicht der Knabe, behandele ihn so als wäre nichts geschehen, ich garantiere Dir, er wird es Dir später danken! Wie der Gentest zu machen ist, teile ich dir noch mit!
Gruß Pachlus!

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16825x hilfreich)

So einfach ist das nicht.

Für eine Vaterschaftsanfechtungsklage ist es erforderlich darzulegen, wie man denn darauf komt, dass man nicht der Vater ist. Der heimliche Test gilt dabei nicht als Grund. Darüber hinaus muss es dann auch noch so sein, dass man die genannten Gründe längstens seit zwei Jahren kennt.

Ohne den Beistand eines Anwaltes stellt man sich dabei als schnell selbst das Bein. Ich rate daher davon ab, das Thema ohne Fachanwalt anzugehen.

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#7
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

So einfach ist das, wie ich es beschrieben habe! Wenn einer nicht den neuesten Stand hat sollte er oder sie hier besser nicht posten!,".....Daß man die genannten Gründe längstens 2 Jahre kennt" ist auch falsch!
Zur Durchführung eines Klärungsverfahrens bedarf es keiner Begründung, und es ist zeitlich unabhängig! Du willst das machen, und basta! Dein Grundrecht!:)

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#8
 Von 
Milchwichtel
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo zusammen und danke für die antworten.

also erstmal, möchten wir den jungen damit nicht belasten und für ihn soll alles so sein wie vorher, weil mein freund auch sagt, egal was jetzt ist " es ist nach wie vor sein sohn".

wir wollen versuchen uns mit der mutter des jungen zu einigen ,ihr aber sagen dass wir es wissen und ihr sagen dass mein freund keinen unterhalt mehr zahlen wird. wenns nichts bringt gehen wir zum anwalt.

danke nochmal

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#9
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Milchwichtel h i,
wird nicht aufgehen.
Wenn ihr der Mutter vom Test erzählt, wird sie den Umgang einstellen ( logisch) oder aber sie wird dem Kind wer weiß was erzählen.

Eine Frau die so eine Abzocke betreibt? Hallo, was trauen wir der wohl zu.
Macht euch nichts vor.
Nichts wird sein, wie es war.

Entweder oder?
Ganz der Papi, dann auch zahlen oder nix ist, Ende aus, dann aber mit allem was dazu gehört.


Mit 14 ist man ja nun nicht mehr so jung.
Und?????

Es gibt einen Vater, was ist mit dem??????????
Nicht das ich mir vorstelle diese Mann tobt vor Freude nach so vielen Jahren, zumal auch Angst besteht u. U. Unterhalt an den falschen Vater zu erstatten.

Oh je.
Ihr könnt nicht alles haben.
Entscheidet euch.
Wenn geradeaus dann bei allen Dingen. Informiert euch umfassend, denn einiges kann man in einem Forum nun mal nicht klären.

Denn an den bisherigen Antworten ist schon was dran, aber mehr geht hier im Forum im Detail sicher nicht.

Ihr müsst erst mal entscheiden, was ihr ganz genau wollt.
Dann kommt der nächste Schritt.




-----------------
"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt.LGAnny"

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#10
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Was hat denn die Liebe zum Kind damit zu tun, daß der [color=red]tatsächliche[/color] Erzeuger zur Zahlung herangezogen wird? Rein garnichts. Um das zu bewirken, mußt Du bzw. Dein Freund erst einmal feststellen lassen, daß er nicht der Erzeuger bist. Geht nicht anders. Dann kann erst der Erzeuger in Anspruch genommen werden. In ein paar Jahren kannst Du das schon bereut haben, daß Du die Möglichkeit nicht genutzt hast. Nur ist es dann zu spät! ::(
Alles, was Ihr mit der betrügerischen Kindesmutter vereinbart, steht auf wackligen Füßen und ist widerrufbar!

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#11
 Von 
Thunder05
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Aber leider wie oben schon geschrieben wird die Mutter das Besuchsrecht und jeglichen Umgang einstellen. Es geht auch nicht so einfach eben mal so wegen eines Verdachtes (Heimlicher Vaterschaftstest) die Unterhaltszahlungen ein zu stellen. Schließlich besteht ein Titel über die Höhe. Zahlt er nicht kann sie Pfänden. Erst muß die Vaterschaft angezweifelt und bewiesen werden, dan kann man versuchen den Rest in angriff zu nehmen. Es muß euch aber klar sein, wenn ihr die Vaterschaft erfolgreich angezweifelt und bewiesen habt bzw. auch die Vaterschaft aberkannt wurde und der Titel abgeändert wurde, habt ihr kein Anrecht mehr auf Besuche des Jungen. Wenn es überhaupt nach 14 Jahren machbar ist dieses anzufechten.

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#12
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

@thunder: Ja, selbstverständlich ist es möglich, nach 14 Jahren anzufechten!

:???: :crazy: :schock:

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Milchwichtel
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal und nochmal danke,

über den unterhalt besteht kein Titel, mein Freund zahlt seit er sich von seiner Frau getrennt hat brav den unterhalt ohne zu murren. also war es nie nötig ihn pfänden zu lassen.

liebe grüße

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

:banana: Das ist dann in 14 Jahren so eine Summe von 25ooo bis 30ooo € plus Zinsen, rechne Dir das mal aus! :banana:

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16825x hilfreich)

@Pachlus
Es ist zwar richtig, dass es jetzt einen Anspruch auf einen Gentest gibt. Das hilft hier aber nicht weiter, da der Gentest ja schon durchgeführt wurde, wenn auch heimlich. Was hat denn der Fragesteller davon, wenn ein offizieller Gentest zum gleichen Ergebnis führt?

Durch diesen Gentest wird die 2-Jahresfrist für die Vaterschaftsanfechtung nach § 1600b BGB nicht aufgehoben, sondern lediglich gehemmt. Auch wenn der gerichtlich nach § 1598a BGB erzwungene Gentest negativ ausfällt, kann es trotzdem sein, dass eine Vaterschaftsanfechtungsklage aufgrund der Verjährung nach § 1600b BGB nicht mehr möglich ist. Eine Hemmung ist schließlich nur dann möglich, wenn die Verjährung nicht schon eingetreten ist.

Der § 1598a BGB ist doch gerade für die Fälle geschaffen worden, in denen die biologische Vaterschaft festestellt werden soll, ohne dass daraus gleich eine Anfechtung der gesetzlichen Vaterschaft folgt.

Du hast dem Fragesteller suggeriert, dass durch den Gentest, der gerichtlich nach § 1598a BGB angeordnet wurde auch seine Verpflichtung zur Unterhaltszahlung entfällt, sofern dieser Test negativ ausfällt. Das ist jedoch gerade nicht der Fall.

Um hier nicht in die Falle einer Verjährung der Möglichkeit zur Vaterschaftsanfechtung zu tappen, wiederhole ich meine Empfehlung, einen Fachanwalt einzuschalten.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
Das hilft hier aber nicht weiter, da der Gentest ja schon durchgeführt wurde, wenn auch heimlich. Was hat denn der Fragesteller davon, wenn ein offizieller Gentest zum gleichen Ergebnis führt?

Er hat einen ganz wesentlichen Vorteil: ein Beweismittel, daß er nicht der Vater ist oder doch! Den anderen kann er wirklich vergessen, er ist nicht verwertbar!
Daß mit dem Gentest die Unterhaltzahlung entfällt habe ich weder geschrieben noch suggeriert, wie kommst Du darauf? Sagen wir einmal so: Du hast es so interpretiert! crazy:

-- Editiert am 04.03.2009 21:32

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