Vaterschaftstest - negativ

18. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Cori22
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vaterschaftstest - negativ

Hallo,

ich bin nun schon 2 Jahre mit meinem Freund zusammen und er hat mit seiner Ex (angeblich) ein Kind, welches nun bald 4 wird. Wir haben nun heimlich einen Vaterschaftstest gemacht und das Ergebnis ist negativ. Er war eigentlich immer der Meinung das er der Vater sei bis die beste Freundin von ihr, sich bei uns verplappert hatte, deswegen hat er den Test gemacht.

Sie hatte von Anfang an gesagt wenn er einen Test zahlt würde sie auch zustimmen (wahrscheinlich weil sie ihn so davon hindern wollte und ihn im Glauben lassen wollte das er der Vater sei). Deswegen werden wir jetzt nochmal mit Ihrer Genehmigung einen machen, bei dem mit 99%iger Wahrscheinlichkeit wahrscheinlich wieder eine "Nichtvaterschaft" angezeigt wird.

Er hat damals die Vaterschaft anerkannt, wie sieht das ganze jetzt aus? Kann er das wieder ändern lassen und was ist mit dem Unterhalt den er in den letzten 4 Jahren an das Kind gezahlt hat, hat er ein Anrecht drauf das wieder zurück zu bekommen? (vorausgesetzt bei ihr ist was zu holen) Wäre wirklich froh wenn hier jemand berichten könnte der ähnliche Erfahrungen gemacht hat.

Danke!

Cori




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

Eine Anfechtung der Vaterschaft ist gem. §§ 1600 BGB möglich. Allerdings gilt hierfür die Anfechtungsfrist des § 1600 b BGB von 2 Jahren ab Kenntnis der Umstände, die gegen die Vaterschaft sprechen.

Männer, die vor Gericht ihre Vaterschaft anfechten, müssen nach der Rechtsprechung konkrete Verdachtsgründe für eine Anfechtung geltend machen, um eine gerichtliche Anordnung eines Vaterschaftstests zu erwirken und dürfen sich dabei nicht auf das Ergebnis eines heimlichen Tests berufen. Das verplappern einer Freundin dürfte wohl kaum ein konkreter Verdacht sein.

Zumindest sollte er den weiteren Unterhalt einstellen, aber so einfach kommt er da nach vier Jahren nicht mehr raus. Er sollte auf jeden Fall zu einem Anwalt gehen und die Vaterschaft anfechten lassen.

Den gezahlten Unterhalt bekommt er nicht zurück.


:augenroll:



-- Editiert von armesocke am 18.02.2007 09:46:51

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lisa-li2000
Status:
Schüler
(250 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat
Zumindest sollte er den weiteren Unterhalt einstellen,
Ende

Dem muss ich leider widersprechen. Er muss erst einmal weiter zahlen, so lange er noch als Vater gilt. Ist ein Titel da, kann sie ansonsten vollstrecken lassen, ist keiner da, UV beantragen.

Viel Glück,
zoe

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 298.881 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
120.889 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.