Vaterschafttest/Unterhalt rückwirkend zahlen?

26. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Mramstaff
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vaterschafttest/Unterhalt rückwirkend zahlen?

Sehr geehrte Damen und Herren,
Mein Anliegen entspricht folgender Situation vor mehr als 10 Jahren hatte ich einen flüchtigen one night stand gehabt und daraus so laut der Dame A wurde ein Kind gezeugt da die Dame damals keine Angaben zu mir machte und auch auf den papieren Vater unbekannt eingetragen hat lassen frage ich mich heute nun kann sie mich deshalb noch zur Rechenschaft ziehen? Sprich einen vaterschafttest zu machen oder sogar Unterhalt rückwirkend zu verlangen lieben Gruß

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38417 Beiträge, 13998x hilfreich)

Unterhalt rückwirkend: nein. Allerdings kann sie für die Zukunft Unterhalt für das Kind fordern. Voraussetzung ist allerdings, dass aus dem biologischen Vater (wenn Du der denn bist) auch ein juristischer wird.

wirdwerden

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#2
 Von 
Mramstaff
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Bedeutet aber sie kann mich zu einem Test zwingen auch nach all den Jahren?

-- Editiert von Mramstaff am 26.10.2018 18:33

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32863 Beiträge, 17260x hilfreich)

Na sicher. Sie können die Vaterschaft natürlich auch einfach anerkennen - das spart den Test.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38417 Beiträge, 13998x hilfreich)

Ja

wirdwerden

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#5
 Von 
smogman
Status:
Student
(2790 Beiträge, 919x hilfreich)

Sinnvoll, wenn man sich nicht sicher, ist ein privater Vaterschaftstest (da gibt es mehr als genug Institute in jeder größeren Stadt; nicht gerade einen Schnelltest in der Apotheke machen) und anschließend wie o. g. die Vaterschaft anerkennen. Ist auf jeden Fall günstiger als eine gerichtliche Feststellung, falls es hier nur um die Frage der Kosten geht.

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