Vatersuche Via handy möglich?

14. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Naelmm
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Vatersuche Via handy möglich?

Ich erzähle es mal im Kurzverfahren
- vor ein paar Wochen einen ONS gehabt
- eigentlich mit kondom verhüttet
- jetzt schwanger
- weiß von ihm nur, das er Ahxxx heisst und seine altehandynummer
kann ich anhand dieseb Daten seine Adresse herausfinden?
gibt o2 anbieter seine Datenraus ?
oder kann ich es vergessen ?

Notfall oder generelle Fragen?

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28 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Versuch macht kluch.

Es gibt auch andere *Verfahren*, einen vermeintlichen Kindsvater herauszufinden.
Man gehe öfter dorthin, wo man sich einmal traf.

Zur weiteren Überlegung: Will man so ein Kind überhaupt haben?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Naelmm
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Anami für die Antwort,
ich habe ihm an seine alte nummer geschrieben dass ich schwanger bin und wahrscheinlich von Ihm, seine Antwort war dass es nicht sein kann, stunden danach ist seine altenummer nichtehr zu erreichen ?
habe ich den Recht Ihn per seine altehandynummer zu folgen zu finden?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Naelmm):
habe ich den Recht Ihn per seine altehandynummer zu folgen zu finden?
Versuch macht kluch.


Es ist also seine richtige Handynummer. Er will es aber nicht lesen, hören, wissen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
habe ich den Recht Ihn per seine altehandynummer zu folgen zu finden?

Nein.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Über die Handynr. macht es keinen Sinn. Vielleicht nur ausgeschaltet?
Es gibt aber so viele Möglichkeiten die Nummer zu wechseln und es könnte auch Prepaid ohne die richtigen Adressdaten sein. Also vergebene Mühe auf dem Weg.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38365 Beiträge, 13981x hilfreich)

Liste der möglichen Väter erstellen, der eine kommt ja nur vielleicht in Betracht. Von denen, von denen man wenige Angaben hat, diesezusammen stellen, damit nach der Geburt zum Jugendamt gehen, eine Beistandsschaft einrichten, die arbeiten dann die Liste ab.

Warum sollte der Anbieter die Daten an eine Privatperson herausgeben? Und auf welcher gesetzlichen Grundlage?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Das ist natürlich eine blöde Sache ... für dich aber vor allem für das werdende KIND !

Welche Ansätze fallen mir ein, um den potentiellen Vater ausfindig zu machen.

Der ONS ... gab es da vielleicht eine Party ? Gibt es Leute, die den KV kennen könnten ?

Wo habt ihr euch kennen gelernt ? Ein Restaurant .. ein Pub ... gibt es da Leute, die den KV kennen könnten ? Möglicherweise macht es Sinn dort ab und zu aufzukreuzen ...

Das sind natürlich alles nur Ideen ... aber einen Versuch könnte es Wert sein.

O2 dürfte sich erst mal auf das Datenschutzgesetz berufen und keine Daten herausrücken. Das wird nur über einen richterlichen Beschluss möglich sein. Und das könnte Geld kosten !

Ich würde dir deshalb empfehlen, dich umgehend an das Jugendamt zu wenden. Denn dort werden die Interessen der Kinder vertreten. Nach der Geburt sind die in jedem Fall zuständig ! Es besteht ein berechtigtes Interesse an der Herausgabe der Verbindungsdaten ... und das kann man ggfs. einklagen ! Das Jugendamt hat schließlich ein vitales Interesse daran, den Kindesvater zu ermitteln, um letztendlich den Unterhaltsvorschuss einklagen zu können. Eine win-win Situation also. :)

Im Interesse des werdenden Kindes hoffe ich sehr, dass sich auf Basis eines der o.a. Vorschläge der Kindesvater ermitteln lässt !

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38365 Beiträge, 13981x hilfreich)

Na ja, man kann mal erst einmal nach dem Ausschlußverfahren arbeiten. aber, das fängt auch erst nach der Geburt an. Mit dem klagen bin ich im Augenblick mehr als skeptisch. Man müsste doch darlegen, dass nur der Anschlussinhaber als Vater in Betracht kommt, und dann ist noch die Frage, ob er das Habndy an dem Abend selbst genutzt hat, ob er seinen richtigen Namen angegeben hat.

Wie soll der Antrag auf den Punkt formuliert sein, und das müsste er ja?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wie soll der Antrag auf den Punkt formuliert sein, und das müsste er ja?


Ganz einfach. Nachdem das Kind geboren ist, kann folgendes geltend gemacht werden: Nach Lage der Dinge kommt nur der Anschlussinhaber als Kindesvater in Betracht. Dies wird eidestattlich versichert ... und dann muss der Richter abwägen, ob das Recht auf Schutz der Privatsphäre des Anschlussinhabers überwiegt .... oder ob das Recht des Kindes auf Kenntnis seines leiblichen Vaters höher zu werten ist.

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38365 Beiträge, 13981x hilfreich)

Das ist kein Fall für eine e.V. außerdem kommt ja nicht nur der Anschlußinhaber in Betracht. Sie schreibt ja selbst "wahrscheinlich." Abgesehen ist die Abgabe einer falschen Versicherung strafbar. Und, das Recht des Kindes besteht gegenüber seiner Mutter, aber selbst das Recht auf einen Vaterschaftstest und damit einer sicheren Vaterschaftsfeststellung kann beschränkt werden.

Nee, der Antrag wäre allenfalls eine Lachnummer. Und, mal schauen, wie weit die mögliche Empfängniszeit nach dem BGB ausgestaltet ist. Ob die Fragestellerin noch alle anderen möglichen Väter zusammen bekommt?

Noch etwas: eine e.V. dient der Glaubhaftmachung eines Sachverhaltes und nicht dem Ersatz von Daten/dem ausfüllen eines Sachverhaltes, die/den man nicht kennt. Ausforschunsbeweisantritte werden bei Gericht abgeschmettert.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 14.12.2019 14:34

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Komisch, im alten Thread war Naelmm noch ein Mann ...

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Marcus2009):
für dich aber vor allem für das werdende KIND !
Warum das?
Zitat (von Marcus2009):
Ich würde dir deshalb empfehlen, dich umgehend an das Jugendamt zu wenden.
Wie schwanger ist sie denn?
Zitat (von Marcus2009):
Nach der Geburt sind die in jedem Fall zuständig
Das möchte ich bezweifeln. Wenn die KM das nicht will, dann braucht sie auch vorher nicht zum Amt zu rennen.
Zitat (von Marcus2009):
Es besteht ein berechtigtes Interesse an der Herausgabe der Verbindungsdaten ... und das kann man ggfs. einklagen !
Dass in >1 Jahr O2 die Daten rausrückt? Und man damit den vermeintlichen Vater ausfindig macht?
Zitat (von wirdwerden):
Nee, der Antrag wäre allenfalls eine Lachnummer.
Da stimme ich dir zu.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Zitat (von edy):
Hallo,

Zitat (von guyfromhamburg):
Komisch, im alten Thread war Naelmm noch ein Mann ...


dachte erst es ging um was ganz anderes:

https://de.wiktionary.org/wiki/verh%C3%BCtten

edy
LOL :grins:

Vielleicht fragt ja auch der glückliche werdende Vater, um abzuklopfen, ob die ebenfalls glückliche Mutter über die Handy-Nummer seiner habhaft werden kann.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Komisch, im alten Thread war Naelmm noch ein Mann ...


Tja, so schnell kann das manchmal gehen. Da passt man einen Moment nicht auf und schon ist der Balkon weg. :)

Aber nehmen wir jetzt mal die Dame so wie ist ...

Was schreibt denn "wirdwerden" et al. da für einen Unsinn.

Nach §1600d BGB ".... wird als Vater vermutet, wer der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt hat." Und die Tatsache, dass der Betreffende "beigewohnt" hat wird notfalls eidesstattlich versichert.

Wenn nach der Geburt im Rahmen der Vaterschaftsklage, die persönlichen Daten vom Telefonanbieter benötigt werden, dann kann die Offenlegung der persönlichen Daten verlangt werden. Und zwar erfolgreich ... dafür gibt es genügend Fallbeispiele, dass die Abwängung der Interessen zu diesem Ergebnis führt.

Und die Vaterschaftsklage wird auf Antrag der Kindesmutter vom Jugendamt geführt.

Was gibt es denn da groß zu diskutieren ?


-- Editiert von Marcus2009 am 14.12.2019 16:42

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38365 Beiträge, 13981x hilfreich)

.... was eine widerlegbare Vermutung ist, das ist Dir hoffentlich klar? Und hier scheint es ja mehrere Vermutungen zu geben, dann läuft das anders. WEnn der Name bekannt ist, dann kommt eventuell eine eV in Betracht, aber nicht, um einen Namen herauszubekommen. Ist ein ganz anderer Fall.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Quatsch mit Soße ! Wenn es mehrere "vermute" Erzeuger gibt, ist jeder mit im Boot.

Hör einfach auf herum zu schwafeln ! :)

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Und hier scheint es ja mehrere Vermutungen zu geben
Wer vermutet dann das außer dir?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38365 Beiträge, 13981x hilfreich)

Nö ist nicht. wEnn jemand sagt, er hätte mit jemandem u.a. Geschelchtsverkehr am Tag xy gehabt, er wisse nicht, wie er heisst, er wisse nicht, ob das sein Handy gewesen sei, dann ist der nicht automatisch mit im Boot. Hier sind wir noch in der Phase des Ausforschungsbeweises, und im Augenblick kommt man über den nicht hinaus.

die juristische Vermütung setzt nun mal einen Tatbestand voraus, auf dem man aufbauen kann. Also, es ist klar, dass xy mit der glücklichen Mutter GV gehabt hat, dann kann man auf dieser Tatsache aufbauen. Oder, schon schwächer: es wird vermutet, dass xy mit der Mutter GV gehabt hat. Aber ohne das geht gar nichts. Es wäre vielleicht denkbar, wenn alle anderen namentlich bekannten Lover aus der ja sehr großzügigen Empfängniszeit abgearbeitet sind, dass man dann weiter kommt. Aber auch da müsste man noch zu der Tatsache kommen, dass ausschließlich der glückliche Vater der Handyinhaber ist, dieses nicht verliehen hat.

Ich erinnere mich an einen Fall, da konnte nach der Geburt anhand eines vererbten markanten Muttermals die widerlegbare erste VErmuttung durch die zweite quasi aufgestockt werden, klar, so was gibt es dann, das sind Glücksfälle. Aber schon ein anderer Fall, in welchem aus einer namentlich bestimmbaren Anzahl von Männern der glückliche Vater rausermittelt werden sollte, scheiterte, weil die Angaben zu vage waren.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Das ist mir jetzt einfach zu blöde ! Du hast davon schlicht und ergreifend keine Ahnung ! :)

-- Editiert von Marcus2009 am 14.12.2019 21:44

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Mir fehlt immer noch die Rechtsgrundlage, aufgrund derer man den Telekommunikationsanbieter zu einer Auskunftserteilung für rein zivilrechtliche Angelegeheiten zwingen kann. Das TKG nennt nur Strafverfolgung ...

Allerdings dürfte es es dank Facebook, Insatgram & Co. ein leichtes sein, den Inhaber der Telefonnummer trotzdem ausfindig zu machen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Hallo ww, ich glaube, diesmal sind Sie auf dem Holzweg unterwegs.... Da steht nichts von u.a., sondern daß er/sie/es

Zitat (von Naelmm):
vor ein paar Wochen einen ONS gehabt
hat und
Zitat (von Naelmm):
weiß von ihm nur, das er Ahxxx heisst und seine altehandynummer


Ich denke, daraus kann man nicht einfach einen ganzen Strauß an möglichen Bewerbern um die Vaterschaft stricken - und nur die Aussage, daß "ein ONS" stattgefunden hat, sagt ja nicht aus, daß es mehrfach/öfter/dauernd dazu kommt. Selbst wenn es so wäre, der beschriebene SV spricht von einem einzigen "Bewerber" (Ahxxx).

Der/die TE scheint sich ja recht sicher zu sein. (ONS und nun schwanger)

In diesem Fall sehe ich schon einen Ansatzpunkt für die Adressermittlung bzw Offenlegung der Daten.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38365 Beiträge, 13981x hilfreich)

Nö, fb .....2 ich bin nicht auf dem Holzweg. Sie hatte offensichtlich auch andere Sexualpartner. Irgendein Vornahme, keine Ahnung, ob das sein Handy war. Da besteht kein Auskunftsanspruch. Jedenfalls nicht gegenüber dem Anbieter, aber auch unabhängig von ihm wirds schwierig werden. Möglicherweise bewegt sich der Sexualpartner dieser Nacht ja noch im selben Umfeld. So dass man sich mal wieder trifft.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

In #2

Zitat (von Naelmm):
ich habe ihm an seine alte nummer geschrieben dass ich schwanger bin und wahrscheinlich von Ihm,...

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Mir fehlt immer noch die Rechtsgrundlage, aufgrund derer man den Telekommunikationsanbieter zu einer Auskunftserteilung für rein zivilrechtliche Angelegeheiten zwingen kann. Das TKG nennt nur Strafverfolgung ...


Strafrechtlich ist das kein Problem, da wurde schon 2008 die rechtliche Grundlage für das Auskunftsersuchen geschaffen. Und auf dieser Basis erhalten Anwälte etwa im Rahmen von illegalen Downloads aus dem Netz dann die zu einer geloggten IP-Adresse gehörenden Adressdaten. Wenn der Nutzer denn so leichtsinnig war und nicht etwa über einen geeigneten Proxy-Server zugegriffen hat.

Zivilrechtlich ist das m.W. nicht abschließend geklärt. Es gibt ein Urteil des LG Bonn aus dem Jahr 2010, das einer Mutter den Auskunftsanspruch verwehrt. Dieses Urteil verweist aber ausdrücklich darauf, dass dies auch deshalb so beschlossen wurde, weil die Kindesmutter den Auskunftsanspruch für sich beantragt hatte und nicht für das Kind.

Wie das aussieht, wenn ein Kind diesen Anspruch (vertreten durch die Kindesmutter) geltend macht, das ist wohl noch ungeklärt. Die Chancen dürften da aber sehr viel besser liegen. Denn schließlich hat das Kind ein Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung. Schön wäre es schon, wenn dies gesetzlich geregelt würde. Denn schließlich ist das Interesse des Kindes hier sehr viel höher zu werten als beim illegalen Download einer kleinen Musikdatei !

Da es m.W. zwischenzeitlich keine neuen Urteile gab, dürfte man da wohl branchenweit einen "modus vivendi" gefunden haben. Ohne dass man dies an die große Glocke hängt. Schließlich wollen die Leute keine Klagewelle am Hals haben, wie etwa VW mit ihrem Diesel.


-- Editiert von Marcus2009 am 15.12.2019 11:09

3x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Hallo ww!

Zitat (von wirdwerden):
Nö, fb .....2 ich bin nicht auf dem Holzweg. Sie hatte offensichtlich auch andere Sexualpartner.
Jauuu, Sie haben Recht. Ich habe das "wahrscheinlich" überlesen. Wäre es nur Ahxxx gewesen, dann gäbe es kein "Wahrscheinlich" - Sorry für die Verwirrung!

Zitat (von Naelmm):
dass ich schwanger bin und wahrscheinlich von Ihm
Ein kleines Wörtchen mit großen Folgen... :devilangel:

Viele Grüße!

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
smogman
Status:
Student
(2778 Beiträge, 914x hilfreich)

Hallo, du kannst wie schon geschrieben nach der Geburt eine Beistandschaft beim Jugendamt mit der gerichtlichen Klärung der Vaterschaft beauftragen. Lass dich dort nicht abwimmeln. Der Beistand kann den gerichtlichen Antrag auch nur mit teilweisen Angaben stellen. Da es sich um ein Amtsermittlungsverfahren handelt, muss das Gericht in dieser Sache selbst tätig werden - auch wenn sie das nach meiner Erfahrung extrem (und das ist noch untertrieben) ankotzt.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

@Marcus 2009
Du hast schon bemerkt, dass der/die TE sich längst nicht mehr an der Diskussion beteiligt?
Falls du dem/der TE in der einen oder anderen Richtung Hinweise geben möchtest--- bitte schreib es doch so, dass er /sie es auch tatsächlich verstehen kann.
Vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

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