Verfahrensbeistand/Jugendamt - Rechte

14. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
CarlNDS
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 52x hilfreich)
Verfahrensbeistand/Jugendamt - Rechte

Hallo zusammen,

einem minderjährigen Kind wurde in seinem Sorgerechtsverfahren ein Verfahrensbeistand (VB) zugeordnet. Jugendamt (JA) ist ebenfalls involviert.
Kann/darf der VB/das JA direkt bei Ärzten/Psychotherapeuten (des Kindes/der Eltern), Schule oder weiteren Dritten Informationen einfordern?
Beispiele:
VB/JA möchte beim Kinderarzt Informationen über Impfstatus, Teilnahme an "U"-Untersuchungen erfahren,
VB/JA möchte beim Klassenlehrer Informationen über Noten, Mitarbeit etc. erfahren,

Grüße
Carl

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Hier geht doch wohl der Verdacht auf Kindeswohlgefährdung voraus.

Der Elternteil kann natürlich die Bestätigung der U-Untersuchungen /Impfstatus dem JA VB vorlegen.

Tut er das nicht könnte ihn ggf. ein Gericht dazu zwingen ( JA/VB erwirkt einen Richterbeschluss).

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8078x hilfreich)

Im ersten Schritt wäre natürlich zur Einholung der Informationen eine Vollmacht der Eltern notwendig. Wird diese verweigert dürfte ein gerichtlicher Beschluss erwirkt werden.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
CarlNDS
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 52x hilfreich)

Hallo,

nein, keine KIndswohlgefährung. Der Vater hat seinen Antrag auf ABR damit begründet, dass er mehr Zeit für die Erziehung hat als die Mutter (zwischen den Zeilen geht es wohl auch darum Kindesunterhalt nicht zahlen zu müssen).
DIe Mutter hätte auch kein Problem mit den Auskünften.
Aber hier ist der Verfahrensbeistand direkt an den Kinderarzt und die Klassenlehrerin herangetreten.

Gruß
Carl

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#4
 Von 
guest-12302.01.2018 07:09:26
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Carl,

der Verfahrensbeistand oder Jugendamt darf NICHT einfach an den Kinderarzt oder irgendjemand herantreten, außer mit Genehmigung des Familiengerichts oder dir/euch wurde das Sorgerecht entzogen. Dann kann ein Ergänzungspfleger ALLES machen was er will, weil die das Sorgerecht besitzen. Allerdings muss VORHER durch Beschluss des Familiengerichts euch verschiedene Sorgerechte entzogen worden sein: Beim Impfen oder Ärzte/Psychologenauskunft z.B. muss euch das medizinisch/psychiatrische Recht abgenommen worden sein. Bei der Schule, das Recht der Schulwahl oder sogar Ausbildungswahl und bei Aufenthalt, das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das kann alles EINZELN von den Sorgeberechtigten weggenommen werden.
Aber pass sehr gut auf! Der Verfahrensbeistand wir als "Rechtsanwalt des Kindes" dargestellt und dient aber nur der weiteren Intrigen im Zusammenspiel ALLER Beteiligten!....mit anderen Worten: Sie werden genau das GEGENTEIL bewirken!

Sie sind sehr wohl ALLE MITEINANDER auf Kindeswohlgefährdung aus, verstehst du was ich meine?

Mein Kind wurde auf diese fatale Art und Weise direkt aus dem Gerichtssaal entführt, innerhalb von 10 Minuten war alles vorbei und nicht eine einzige faire Verhandlung hat bis heute stattgefunden (13.07.2017) und ich weiß bis heute nicht wo sie ist! Du musst sehr aufpassen, denn sie werden dich auf unglaubliche Art und Weise hinters Licht führen und SÄMTLICHE (unlautere) Mittel nutzen, auf die du nicht mal im Traum gekommen wärst! Und alles was du sagst wird später gegen dich verwendet werden! Eine Maschinerie die unglaubliches Leid anrichtet an Kindern und Eltern!

Sorry, für meine direkte Art, aber das ist nun mal die sehr traurige Wahrheit: Unsere Kinder sind "viel Geld wert"!...pro Kind nämlich ab 4500,- € pro Monat und mehr! In den letzten zwei Jahren stieg die Inobhutnahme durch angebliche Kindeswohlgefährdung um das Doppelte an, nämlich von 40 000 Kinder auf 80 000 Kinder pro Jahr!!! Du musst dich sehr gut vorbereiten und gewappnet sein!

Wenn du mehr Fragen hast, melde dich gerne.

Liebe Grüße

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Lotus,

und du warst wirklich bei allen Jugendämtern in Deutschland? was hat dein Anwalt für dich getan?

edy

-- Editiert von edy am 29.12.2017 08:54

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39916 Beiträge, 14223x hilfreich)

Unterscheiden wir mal zwei Fälle. Den der Fragestellerin und den von #4.

Zu Fall 1: Es ist ein Gerichtsverfahren anhängig, deshalb bedarf es keines besonderen Beschlusses des Gerichts. Das Gericht kann die Auflage an die Eltern erteilen, den Verfahrenspfleger schlau zu machen, bzw. alle Infos raus zu geben. Das erscheint mir in einem solchen Verfahren auch sinnvoll. Es geht nicht um die Zeit, die ein Elternteil für das Kind hat, sondern darum, ob das Elternteil in der Lage ist, die Bedürfnisse des Kindes zu managen. Und das hat nichts mit dem "zur Verfügung stehen" zu tun. Das muss man einfach wissen. Ich würde die Genehmigung geben, einfach als Nachweis dafür, dass alles geordnet läuft.

Zu Fall 2: völlig wirr. Das Kind ist offensichtlich in einem Heim untergebracht, und die Heimkosten bewegen sich nun mal im Bereich von 4000 bis 6000 € im Monat. In diese betriebswirtschaftliche Berechnung fallen natürlich auch die Bewirtschaftungskosten der Immobilie, deshalb kann da alles etwas variieren. Die Heimkosten werden von der örtlichen Kommune getragen, da bereichert sich niemand. Denn die Wartelisten für Heimplätze sind lang. Deshalb sind ja auch Notplätze eingerichtet. Und jeder Kostenträger wird vermeiden, die Heimplätze ohne Not zu belegen.

Eine Inobhutnahme im Gerichtssaal, dem ist vieles voraus gegangen. Gibt es äusserst selten, jedenfalls lag da eine akute Gefährdung des Kindes vor, sonst tut das kein Richter. Darüber fehlt hier aber alles. Nur mal als Hinweis: im berühmten Fall "Kevin" aus Bremen sollte das Kind letztlich im Gerichtssaal in Obhut genommen werden. Leider war es dann nicht da, weil schon ca. 3 Monate tot.

Die Erziehungsfähigkeit der Eltern lässt nach, so richtig weiss wohl niemand, woran es liegt. Aber, es wird versucht, dem zu begegnen, indem der Staat sein Wächteramt, Art. 6 GG wahrnimmt. Die Garantenstellung, § 13 StGB , ausfüllt. Und das ist auch gut so. Wir hätten weniger von Eltern getötete Kinder, weniger missbrauchte Kinder, weniger vernachlässigte Kinder, wenn das System wirklich konsequent angewendet würde,

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12302.01.2018 07:09:26
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Edy,

wie meinst du das auf ALLEN Jugendämtern? Hier halt bei mir...aber ich kenne halt inzwischen wahnsinnig viele Eltern, denen das auch passiert ist...ich war ja soooo naiv!!! :-((
...auch durch sein Coaching für mich kam es dazu...ich habe leider nicht auf mich gehört...aber es war einfach nur eine Falle...sie haben sie sogar in Österreich zum ersten Mal weggenommen und uns dann hierher zurückgelockt...also DAS glaubt mir keine Mensch...sooooo viel **** auf einen Haufen :-((
...ich habe mich halt für Lernen ohne Schule eingesetzt (öffentliche Auftritte, youtube..usw) und bin völlig begeistert davon und deshalb wollten sie in erster Linie auch mich absägen...
lg,

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12302.01.2018 07:09:26
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo wirdwerden...

ich glaube du hast KEINEN BLASSEN SCHIMMER darüber wie die WAHRHEIT aussieht!!! ...oder hast du selbst TATSÄCHLICHE Erfahrungen mit den ganzen Ämtern gemacht?

...meine Geschichte ist zu lange für hier drin, aber ein Psycho-Krimi ist ein Dreck dagegen! ..und natürlich verdienen die sich dumm und dämlich an unseren Kindern und es ist erwiesen, dass die WENIGSTEN Kinder aus wirklich kaputten Familien stammen. Warum sollten denn die Wegnahmen von 40 000 auf 80 000 und immer weiter steigen??? Und sie machen uns finanziell kaputt, das kommt auch noch erschwerend hinzu oder manche Eltern landen im Gefängnis, dann haben sie noch mehr Gründe gefunden, warum man das Kind NICHT mehr zurückgeben kann!!!

Ich selbst habe eine Praxis mit Schwerpunkt für Familien & Kinder und mir wird "Erziehungsunfähigkeit" vorgeworfen...und....bla...bla..und mein ältestes Kind ist 34 und die kleinste 9 ....Hallo? gehts noch....nur weil ich ein anderes Bewusstsein habe als vielleicht viele andere Menschen? ....und deshalb auch nicht alles mit meinem Kind "anstellen" lasse....sorry, das ist nur noch eine einzige Mafia.

...und was der Oberwitz ist, dass GENAU DIE KINDER, DENEN ES WIRKLICH SEHR SCHLECHT GEHT, DIE WERDEN GAR NICHT BEACHTET!!! Es ist überall deutlichst sichtbar.

lg


-- Editiert von Lotus777 am 29.12.2017 22:58

3x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
guest-12302.01.2018 07:09:26
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

...Hallo Dr. Kaiser,

ja, das sehe ich in jedem Forum, sowie auch Facebook.
Da wird von Netzwerken und Hilfe geredet, aber praktisch wird absolut nichts in die Wege geleitet - also de facto : kein Netzwerk, dass "uns" auffangen könnte. Das ist alles pure Zeitveschwendung...dabei könnten wir ALLES verändern, WENN WIR UNS VERÄNDERN!

Deshalb habe ich selbst eines organisiert...

lg,

1x Hilfreiche Antwort


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