Vergleich im Unterhaltsrecht - Und jetzt?

8. Juni 2023 Thema abonnieren
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 36x hilfreich)
Vergleich im Unterhaltsrecht - Und jetzt?

Hallo,

Gestern wurde ein langwieriger Unterhaltsrechtsstreit meiner Tochter gegen mich durch gerichtlichen Vergleich abgeschlossen. Eigentlich wollte ich keinen Vergleich, da sehr viele Fragen offen waren. Insbesondere der Wohnwert der Mutter konnte nicht ermittelt werden, weshalb ein Gutachten erforderlich wäre.

Eine Unterhaltsberechnung war demnach nicht möglich.

Es ging um rückständigen Unterhalt vom November 2020 bis September 2022 (Kind war volljährig privilegiert), sowie ab Oktober 2022 (Kind studiert und erhält Bafög).

Es gab Arbeitslosigkeit bei der Mutter und bei mir im Zeitraum 2021 bis 2022. Allerdings hat die Mutter ihre Bemühungen um einen Arbeitsplatz nicht belegt und wie sich dann gestern herausstellte, erneut wieder nur einen Teilzeitvetrag unterschrieben. Der Anwalt meiner Tochter hat zudem auch einige Fehler gemacht.

Aufgrund der zu erwartenden längeren gerichtlichen Auseinandersetzung zzgl. teurem Gutachten zur Ermittlung des Wohnwertes, wurde mir von der Gegenseite ein Vergleichsvorschlag gemacht, dass ich zunächst 250,- € Unterhalt ab Oktober 2022 zahlen soll.

Für den vergangenen Zeitraum 150,- €.

Ersteres habe ich abgelehnt, weil der gegnerische Anwalt davon ausging, dass vom Bafög nur der Zuschuss als Einkommen zählt und nicht der Darlehensanteil (in der Klageerweiterung bezifferte er eine Forderung von rund 353,- € die ich zu zahlen hätte).

Bafög bekommt das Kind jedoch rund 465,- zzgl. Kindergeld (was der Anwalt ebenfalls nicht in Abzug brachte).

Der Richter, mein Anwalt und ich wiesen den Anwalt auf die Fehler hin und er wurde sichtlich nervös. Daraufhin bot er ab Oktober 2022 an, dass ich nur 150,- € zahlen soll bis zum Ende des Studiums.

Ich erklärte nich dann einverstanden, nachdem alle darauf eingeredet haben.

Für da wir für den vergangenen Zeitraum ablehnten, kam die Gegenseite nach einer Besprechung mit dem Vorschlag, 125,- € monatlich zu zahlen. Ich wollte dann 100,- € monatlich zahlen, bzw. bot das an, weil alle einen Vergleich wollten.

Nach einer weiteren Besprechung wurde das von der Gegenseite akzeptiert. Im Gegenzug wurde aufgenommen, dass ich unter die zuvor vereinbarten 150,- € nicht mehr gehen kann.

Ich bekomme alle Zeugnisse, Prüfungsergebnisse und Immatrikulationsbescheinigungen vom Kind unverzüglich in Kopie um dem fortlauf des Studiums zu kennen.

Ich hatte damals übrigens 222,- € Unterhalt monatlich angeboten, der dann bis heute gezahlt worden wäre, wirtschaftlich gesehen, hat meine Tochter viel Geld verloren, weil sie mehr haben wollte.

Jetzt habe ich jedoch noch das Gefühl, überrumpelt worden zu sein, weil ich mir fest vorgenommen hatte, keinem Vergleich zuzustimmen und das mehrfach gesagt hatte. Außerdem wurde mlr das rechtliche Gehör vom gegnerischen Anwalt nicht zugelassen, der immer aggressiv unterbrochen hatte und mich nicht reden ließ.

Wie auch immer, würde ich jetzt gerne folgendes wissen:
Da ich aufgrund des Titels keine Zurückhaltung mehr geltend machen kann, wenn das Kind mir die vereinbarten Unterlagen nicht geben sollte. Wie sähe eine solche Vollstreckung denn aus?

Danke im Voraus.

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103 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119470 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von Toxic_GER):
Wie sähe eine solche Vollstreckung denn aus?

So wie immer.
Beim Arbeitgeber wird gepfändet, bei der Bank werden die Konten dicht gemacht, weiteres Vermögen kann vom Gerichtsvollzieher gepfändet werden. Bonität geht in den Keller (mit den üblichen Auswirkungen) und man zahlt die ganzen Kosten für die Vorgänge.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Sirko1975
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 20x hilfreich)

@Harry

Zitat:
Wie auch immer, würde ich jetzt gerne folgendes wissen:
Da ich aufgrund des Titels keine Zurückhaltung mehr geltend machen kann, wenn das Kind mir die vereinbarten Unterlagen nicht geben sollte. Wie sähe eine solche Vollstreckung denn aus?


So wie ich es lese, möchte er ja gerade NICHT das Geld zurückbehalten, da ein Titel existiert. Vermutlich zielt die Frage darauf ab, wie man "Druck ausüben" (Vollstrecken) kann, um an die vereinbarten Unterlagen zu kommen.

Sirko

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#3
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 36x hilfreich)

Zitat (von Sirko1975):
So wie ich es lese, möchte er ja gerade NICHT das Geld zurückbehalten, da ein Titel existiert. Vermutlich zielt die Frage darauf ab, wie man "Druck ausüben" (Vollstrecken) kann, um an die vereinbarten Unterlagen zu kommen.


Genau,

Es geht mir nicht um die Zahlungen, das ist weitaus weniger als dem Kind vermutlich zugestanden hätte. Aber es musste halt zurückstecken, um das Verfahren im Vergleich beenden zu können.

Da das mit der Auskunft in der Vergangenheit ja eben nicht funktioniert hat, würde ich gerne wissen, wie so eine Vollstreckung auf Erfüllung des Vergleichs gegen das Kind aussehen würde. Also welche Konsequenzen hätte das für das Kind? Wie würde die Vollstreckung aussehen bzw. welche "Strafen" hätte sie zu erwarten?

Ich möchte ja ggf. auch abwägen, inwiefern ich das persönlich für zumutbar halte. Das Kind hat ja sicher jetzt erkennen können, dass das alles nicht so produktiv war.

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#4
 Von 
smogman
Status:
Student
(2778 Beiträge, 913x hilfreich)

Zitat (von Toxic_GER):
Jetzt habe ich jedoch noch das Gefühl, überrumpelt worden zu sein, weil ich mir fest vorgenommen hatte, keinem Vergleich zuzustimmen und das mehrfach gesagt hatte.
Herzlich willkommen am Familiengericht. Ich kann dir versichern, dass dein Anwalt, der Anwalt des Kindes und das Gericht nie etwas anderes als einen Vergleich im Sinn hatten. Der Grund dafür ist einfach. Die Anwälte verdienen durch einen Vergleich mehr Geld. Das Gericht muss nichts selbst entscheiden, sondern nur den Vergleich protokollieren. Und für die Beteiligten sinken die Gerichtskosten. Das ist eine win-win-win-Situation, die nur schwer zu durchbrechen ist. Wenn das vereinbarte Ergebnis unter deiner berechneten Forderung liegt, wo ist dann das Problem? Dann kann man das doch ruhigen Gewissens als volles Obsiegen verstehen.

Zitat (von Toxic_GER):
Wie sähe eine solche Vollstreckung denn aus?
Mit der vollstreckbaren Ausfertigung des Vergleichs können die vereinbarten Unterlagen über den Gerichtsvollzieherauftrag verlangt werden. Mit einer Strafe hat das nichts zu tun (ginge aber ggf. auch über Ordnungsgeld). Ansonsten geht der Gerichtsvollzieher hin und verlangt die Herausgabe der titulierten Unterlagen.

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#5
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 36x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Wenn das vereinbarte Ergebnis unter deiner berechneten Forderung liegt, wo ist dann das Problem? Dann kann man das doch ruhigen Gewissens als volles Obsiegen verstehen.


Grundsätzlich wurde von mir nie verlangt weniger zu zahlen, sondern eine schlüssige Berechnung zu ermöglichen. Das habe ich nicht erreicht. Außerdem hat mein Anwalt Fehler gemacht, genau so wie der meiner Tochter und ich habe meinem Anwalt bereits mit Haltung gedroht.

Dass ein Vergleich grundsätzlich (nicht nur ausschließlich beim Familiengericht) angestrebt wird, liegt ja auch in der Aufgabe des Gerichts, eine göttliche Einigung herbeizuführen.

Ja, wirtschaftlich gesehen, musste meine Tochter extrem einstecken, aber sie hat VKH erhalten. Ich hätte ggf. mit höherer Quote gewonnen, dann wäre zwar die Berechnung des Unterhalts womöglich schlechter ausgefallen, aber die Anwaltskosten wären geringer.

Ist eine Milchmädchenrechnung. Aber wenn ich nur den Gerichtsvollzieher schicken müsste wäre das ja hinnehmbar für das Kind, wenn es meint wieder etwas verbergen zu müssen. Soll ja kein Dauerstudium werden.

Mein Anwalt hat zuletzt einen Gerichtstermin für montags am Freitag zuvor abgesagt und mich nicht informiert, sodass ich 7 Stunden Fahrt hatte.

Dass ich auf so wenig Unterhalt vergleichen konnte, wird ja einen Grund haben. Schade dass dies viel kaputt gemacht hat, aber das Kind hat ja vielleicht jetzt gelernt. Zumindest, dass häufig ein Vergleich geschlossen wird. Und aus Sicht meiner Tochter ist es eigentlich schlechter ausgefallen. Wenn auch auf Staatskosten.

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#6
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 36x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Wenn das vereinbarte Ergebnis unter deiner berechneten Forderung liegt, wo ist dann das Problem? Dann kann man das doch ruhigen Gewissens als volles Obsiegen verstehen.


Grundsätzlich wurde von mir nie verlangt weniger zu zahlen, sondern eine schlüssige Berechnung zu ermöglichen. Das habe ich nicht erreicht. Außerdem hat mein Anwalt Fehler gemacht, genau so wie der meiner Tochter und ich habe meinem Anwalt bereits mit Haltung gedroht.

Dass ein Vergleich grundsätzlich (nicht nur ausschließlich beim Familiengericht) angestrebt wird, liegt ja auch in der Aufgabe des Gerichts, eine göttliche Einigung herbeizuführen.

Ja, wirtschaftlich gesehen, musste meine Tochter extrem einstecken, aber sie hat VKH erhalten. Ich hätte ggf. mit höherer Quote gewonnen, dann wäre zwar die Berechnung des Unterhalts womöglich schlechter ausgefallen, aber die Anwaltskosten wären geringer.

Ist eine Milchmädchenrechnung. Aber wenn ich nur den Gerichtsvollzieher schicken müsste wäre das ja hinnehmbar für das Kind, wenn es meint wieder etwas verbergen zu müssen. Soll ja kein Dauerstudium werden.

Mein Anwalt hat zuletzt einen Gerichtstermin für montags am Freitag zuvor abgesagt und mich nicht informiert, sodass ich 7 Stunden Fahrt hatte.

Dass ich auf so wenig Unterhalt vergleichen konnte, wird ja einen Grund haben. Schade dass dies viel kaputt gemacht hat, aber das Kind hat ja vielleicht jetzt gelernt. Zumindest, dass häufig ein Vergleich geschlossen wird. Und aus Sicht meiner Tochter ist es eigentlich schlechter ausgefallen. Wenn auch auf Staatskosten.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31945 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Toxic_GER):
Gestern wurde ein langwieriger Unterhaltsrechtsstreit meiner Tochter gegen mich durch gerichtlichen Vergleich abgeschlossen. Eigentlich wollte ich keinen Vergleich, da sehr viele Fragen offen waren.
Dann hättest du dem Vergleich eben doch nicht zustimmen sollen. Aber du bist doch gut rausgekommen? Wieso überrumpelt?

Jetzt ist Ende im Gelände, die Aktendeckel schon geschlossen.

Du weißt, was du zu zahlen hast.
Deine Tochter weiß, was sie dir wann als Nachweis vorzulegen hat. Das tut sie vermutlich freiwillig und wartet nicht erst auf den GV.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38352 Beiträge, 13981x hilfreich)

Mal die Definition eines Vergleichs: Nachgeben auf beiden Seiten bei ungeklärter Sach- und Rechtslage. Ich erinnere mich noch gut an einen von mir sehr geschätzten Richter, der häufig darauf hinwies, dass er nach der Beweisaufnahme das Zustandekommen eines Vergleichs nicht mehr unterstützen würde, weil ja dann die Sachlage klar war und für ihn auch die Rechtslage. Also, einigt Euch jetzt, oder nichts geht mehr.

Dann kam die Gesetzesänderung und nunmehr ist immer zunächst auf eine Einigung hinzuwirken, einerlei ob die Sach- und Rechtslage klar ist. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Der wesentliche dogmatische Grund: dem Staat ist es im Zivilrecht im Prinzip einerlei, wie ein Verfahren ausgeht. Es geht insoweit ausschließlich um die Herstellung des Rechtsfriedens. Einfach, damit ein Streit nicht so eskaliert, dass die Streitparteien versuchen, sich gegenseitig umzubringen. Aber, es bleibt dabei, niemand wird gezwungen, einen Vergleich abzuschließen. Das hätte man seinem Anwalt klar signalisieren müssen, ist offensichtlich nicht geschehen und dann hat man den Vergleich abgenickt.

Hier einfach zu schreiben, Richter und Anwälte hätten nur ihren Vorteil im Auge, sorry, das ist einfach zu platt. Richter und Anwälte sind Organe der Rechtspflege, sie sind gehalten, auszuloten, ob der Rechtsfrieden anders als durch einen Gerichtsentscheid hergestellt werden kann. Und gerade im Familienrecht ist man darauf aus, dafür Sorge zu tragen, dass sich die Fronten nicht zu sehr verhärten. Denn man bleibt ja Eltern/Kinder. Ein Leben lang.

wirdwerden

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31945 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Richter und Anwälte hätten nur ihren Vorteil im Auge, sorry, das ist einfach zu platt
Wer hat denn so geschrieben? Ein außergerichtlicher Vergleich hat, warum auch immer, nicht geklappt. Die Gegenseite war nun auch am Ende des Streits interessiert und hat etliche Rückzüge angeboten. Nun nach Hin+Her sogar vor Gericht und Basarischer Verhandlung--- gibt es ein mE hervorragendes Ergebnis für den TE. Außergerichtlich kann die Tochter noch *ausgegelichen* werden, wenn sie eigentlich mehr haben soll.

Zitat (von wirdwerden):
gerade im Familienrecht ist man darauf aus, dafür Sorge zu tragen, dass sich die Fronten nicht zu sehr verhärten.
Deshalb endlich der gerichtliche Vergleich.

Wenn man allgemein hinhört, gibt es auch außerhalb des Zivilrechts an etlichen anderen Kammern immer mehr RichterInnen, die keine Urteile fällen möchten, lieber zB Strafbefehle erteilen und ihren Aktenstapel wesentlich schneller *verjüngen*. Daran ist weder ein Anwalt noch ein Richter schuld, mal ganz platt gesagt.

-- Editiert von Moderator am 10. Juli 2023 16:26

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 36x hilfreich)

Also grundsätzlich kann ich dem zustimmen.

Jedoch ist die Sache ja nicht überall gleich komplex. Der Anwalt meiner Tochter hat viele "falsche" Ansätze verfolgt und meine Tochter falsch beraten. Er wusste seit 2,75 Jahren, dass eine außergerichtliche Auseinandersetzung nichts bringt und hat dennoch gewartet bis zum letzten Moment, bevor es zu einer Verjährung kommt.

Um einer Verwirkung entgegen zu treten, wurde durch Briefe mit unschlüssigen Forderungen regelmäßig alles aufrechterhalten.

Ein Angebot von 222,- und gleichzeitigem Verzicht auf weitere Unterlagen des Kindes und der Mutter, mot lediglich der Übermittlung von Zeugnissen, hat er damals abgelehnt. Da aber eine Berechnung nicht möglich war, habe ich seine Forderung von weiterhin 300,- € nicht angenommen.

Im Verfahren dann hat er falsche Ansätze verfolgt, falsche Anträge gestellt (zuletzt auch die Erweiterung ab Studium mit falschen Zahlen), wodurch er mehrfach vom Gericht korrigiert wurde bzw. auch Aufforderungen erhielt in Form von Hinweisen.

Da er dann weiterhin nicht alle Behauptungen belegt hatte und unzulässige Auskunftsanträge stellte, haben wir dann das Auskunftsbegehren unter Verwahrung der Kostenlast anerkannt und beantragt, dass Antragstellerin die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.

Und danach muss irgendwas passiert sein, mein Anwalt hat mich mehrfach belogen, Telefontermine verschoben, einen Antrag ohne Rücksprache bei Gericht gestellt, dass ich beim Termin nicht anwesend sein soll und die Termine wurden mehrfach durch die Anwälte verschoben. Zuvor sollte ich einen VKH Antrag stellen. Ich wollte das nicht, da ich ohnehin dachte, ich bekomme es nicht.

Ich habe meinem Anwalt mitgeteilt, dass ich Prozessbetrug vermute und außerdem habe ich ihn mitgeteilt, dass ich keinen Vergleich will. Mehrfach. Ich hätte nämlich vielleicht gewonnen.

Da wollten die Anwälte vielleicht sicher gehen, dass es zu einem Vergleich kommt und haben versucht mich raus zu ziehen. Das hat aber nicht geklappt, weil dem Gericht die Begründung fehlte.

Die Kopie dieses Antrages habe ich übrigens nie gesehen. Ich habe auch meinem Anwalt mitgeteilt, dass ich ihn ggf. in Haftung nehme, weil er mir u. A. Sämtliche Unterlagen der Gegenseite nicht übermittelt hat, nur die Schriftsätze. Also konnte ich nichts selber prüfen.

Jetzt nach der Verhandlung wollte er unbedingt erneut, dass ich einen VKH Antrag stelle, ich vermute, er hat Angst haften zu müssen.

Auf jeden Fall hat er in mehreren Fällen gegen seine anwaltlichen Pflichten verstoßen und im Gerichtssaal wollten wohl alle nicht, dass ich die offenen Themen ansprechen, weil mir das Wort immer unterbrochen wurde. Zumindest vom Anwalt der Gegenseite.

Habe auf rechtliches Gehör bestanden aber er hat das verhindert.

Ich glaube, dass das Gericht hätte ggf. noch die Klsge abweisen müssen.

Die Mutter des Kindes hat u. A. auch wieder Arbeit gefunden, jedoch wieder nur in Teilzeit.

PS: Meine Bewerbungsunterlagen hat mein Anwalt vermutlich auch nicht vollständig eingereicht, denn die Gegenseite bemängelte, dass u. A. kein Lebenslauf dabei wäre. Dabei hatte ich dre Mails geschickt (Limit war immer erreicht).

Ich habe dann meinen Anwalt gefragt, ob er alles eingereicht hatte und er meinte, es könnte sein, dass auf dem weg zum Gericht was verloren geht, das Gericht nicht alles weiterleitet oder der Anwalt der Gegenseite das einfach nicht richtig geprüft hat.

Ich forderte dann schriftlich auf, mir die digitalen Versandbestätigungen des elektronischen Postfaches zu geben und keine Antwort dazu erhalten.

Tsge zuvor habe ich bei Frag einen Anwalt per Direktanfrage noch gefragt, was er genau braucht und er meinte, er hätte alles. Nach Fristablauf dann wollte er doch die Bewerbungsunterlagen.

-- Editiert von User am 8. Juni 2023 16:11

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38352 Beiträge, 13981x hilfreich)

Anami, erklär mir, welche Richter im Zivilrecht Strafbefehle erteilen. Der Richter für Familienrecht, der für Mietrecht, der für allgemeines Zivilrecht, mach mich schlau.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31945 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
welche Richter im Zivilrecht Strafbefehle erteilen.
Nochmal nachlesen?
Außerhalb des Zivilrechts liegt mW das Strafrecht.
---------------------------------
Zitat (von Toxic_GER):
Jedoch ist die Sache ja nicht überall gleich komplex.
Das stimmt, aber hier in diesem Thread geht es nur um deinen Unterhaltsrechts-Streit. Bei anderen ist das Ding evtl. viel komplexer?

Es ist gestern ein gerichtlicher Vergleich geschlossen worden.
Und jetzt? Wirst du den mtl. Unterhalt zahlen und darauf achten, dass fristgerecht die notwenigen Nachweise deiner Tochter zum Studium vorliegen.
Mehr geht nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#13
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 36x hilfreich)

Ja, so wird es sein. Außer dass der Vergleich unter Druck entstanden ist. Dennoch, hat sich ja gelohnt. Der Unterhalt den ich jetzt zahlen muss ist ja sehr gering gegenüber dem, was vermutlich ohne Vergleich notwendig wäre.

Dass ich so runterhandeln konnte, liegt aber auch daran, dass die Gegenseite viel zu befürchten hatte.

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#14
 Von 
smogman
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Student
(2778 Beiträge, 913x hilfreich)

Zitat (von Toxic_GER):
Ich hätte nämlich vielleicht gewonnen.
Womit? Was war denn dein Antrag? Abweisung? Wenn man nach Vergleich weniger zahlen muss als das eigene Angebot betragen hat, was ist dann jetzt das konkrete Problem?

Zitat (von Toxic_GER):
Auf jeden Fall hat er in mehreren Fällen gegen seine anwaltlichen Pflichten verstoßen und im Gerichtssaal wollten wohl alle nicht, dass ich die offenen Themen ansprechen, weil mir das Wort immer unterbrochen wurde.
Vielleicht deine Einwände und Ansätze auch einfach irrelevant und hätten die Verhandlung unnötig verzögert. Die ganzen Details, die vorher streitig waren, können nämlich beim Vergleich durchaus auch mal streitig oder ungeklärt bleiben. Es geht darum eine gemeinsame Basis zu finden, eine Geschäftsgrundlage und ein Ende. Und da hilft es nicht, wenn man die ganzen Kamellen aus dem Schriftverkehr zuvor dann doch wieder diskutieren will.

Zitat (von Toxic_GER):
Ich glaube, dass das Gericht hätte ggf. noch die Klsge abweisen müssen.
Einen Unterhaltsantrag bei bestehendem Bedarf, Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit? Sehr unwahrscheinlich.

Nach deinen bisherigen Schilderungen steigerst du dich hier in etwas hinein, auch hinsichtlich deines eigenen Anwaltes. Du sprichst von Haftung, hast doch aber gar keinen Schaden.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 36x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Einen Unterhaltsantrag bei bestehendem Bedarf, Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit? Sehr unwahrscheinlich.


Es geht hier um Prozessbetrug. Bedürftigkeit wurde auch nicht ausreichend belegt. Es waren viele Punkte strittig, aber nicht auf meiner Seite. Es wurde beantragt das die Kosten des Verfahrens der Gegenseite auferlegt werden.

Von der Gegenseite wurden unzulässige Auskunftsanträge gestellt und die letzte Erweiterung falsch beziffert.

Und nur deshalb hatte ich die Möglichkeit, von ursprünglich geforderten 320,- auf 100,- € und 353,- € auf 150,- € zu gehen.

Bei Prozessbetrug muss das Gericht die Klage abweisen.

Aber auch das hätte ein weiteres Verfahren über die Staatsanwaltschaft benötigt und den eigentlichen Prozess seht verzögert. Für mich ist die Lösung mehr als Zufriedenstellend, aber bezgl. kleiner aber feiner Details zum Vergleich, hätte ich gerne noch Bedenkzeit gehabt.

Denn dort unter Druck sind mir ein paar wichtige Dinge nicht eingefallen, die dort ergänzend besser drin gestanden hätten.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
smogman
Status:
Student
(2778 Beiträge, 913x hilfreich)

Zitat (von Toxic_GER):
Es geht hier um Prozessbetrug.
In welchem Punkt? Das Stellen zu hoher Anträge oder das fehlerhafte Beziffern von Ansprüchen ist kein Betrug.

Zitat (von Toxic_GER):
Denn dort unter Druck sind mir ein paar wichtige Dinge nicht eingefallen, die dort ergänzend besser drin gestanden hätten.
Was denn?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 36x hilfreich)

Es wurde ein befristeter Mietvertrag erstellt um den Abspruch zu erhöhen. Auf Rückfrage hat das Kind sich im Gerichtssaal verraten. Und ihr Anwalt hat mich nie reden lassen und mein Wort unterbunden.

Die Mutter hat sich laut Kind in die Arbeitslosigkeit begeben, weil die Mutter keine Lohnerhöhung bekam.

Due Mutter hat trotz privilegierten Kind keinen Arbeitsplatz gesucht bzw. aus angeblichen gesundheitlichen Gründen nicht gearbeitet. War plötzlich wieder gesund und hat erneut nur Teilzeit gearbeitet.

Die Mutter wollte sich der Unterhaltspflicht entziehen.

Man hat versucht, dass ich nicht zum Termin muss und hätte mir mir Erfolgnein rechtliches Gehör nicht ermöglicht.

Mein Anwalt hat mehrfach gelogen und Dokumente der Gegenseite nicht übermittelt, usw. Wobei letzteres ein anderes Thema ist

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31945 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Toxic_GER):
Es geht hier um Prozessbetrug.
Seit wann? Ich nehme noch immer an, es ging um den Unterhaltsstreit. Der Schlusspunkt wurde vorgestern gesetzt. Gerichtlicher Vergleich. Bedingung für beide Seiten. Von beiden Seiten angenommen. Vom Gericht protokolliert. Punkt Ende Aus.
Was willst du denn jetzt ?

Alles, was du hier als Prozessbetrug bezeichnest, hast du vorher gewusst, spätestens in der Verhandlung erfahren. Das wäre für dich der Zeitpunkt gewesen, dem vom Gericht angebotenen Vergleich eben nicht zuzustimmen. Egal, wer dir das Wort verbietet oder auf dich einredet oder zu deinen Gunsten lügt.

Zitat (von Toxic_GER):
Dass ich so runterhandeln konnte, liegt aber auch daran, dass die Gegenseite viel zu befürchten hatte.
Man liest hier, dass die Gegenseite selbst eine geringere Summe und einen kürzeren Zeitraum angeboten hatte. Du hättest nicht noch weiter als die Gegenseite *runterhandeln* müssen.

Wenn es dich nun grämt, dass du *zu wenig* zahlst, steht doch einer zusätzlichen frei gewählten Summe X an deine Tochter nichts im Wege.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#19
 Von 
smogman
Status:
Student
(2778 Beiträge, 913x hilfreich)

Alle Punkte zur Mutter sind aus meiner Sicht vollständig irrelevant im Verfahren zwischen dir und Kind. Es ist dein gutes Recht der Mutter einen Vorwurf zu machen in gewissen Punkten. Dies läuft jedoch nicht zu Lasten des Kindes. Selbst wenn die Mutter absichtlich ihre Haftung reduziert hat, so kannst du den daraus erwachsenden Anspruch allenfalls selbst im eigenen Namen gegen sie geltend machen (familienrechtlicher Ausgleichsanspruch). Das Kind kann dich unabhängig davon in Anspruch nehmen.

Ein Prozessbetrug wäre beispielsweise die Fälschung von Beweismitteln, z.B. wenn der BAföG-Bescheid des Kindes verändert wurde.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 36x hilfreich)

Wie gesagt. Vor Gericht ist es nicht einfach. Wenn vier Leute auf dich einreden und unbedingt den Vergleich wollen, den Du nie wolltest, weil es doch so günstig wäre, etc. dann sagt man irgendwann zu. Unter Druck!

Die "Verhandlung" war anders herum. Ich war mit den "Angeboten" nicht einverstanden. Irgendwann habe ich gesagt, ich zahle dies und das und die Gegenseite musste zustimmen. Diese wollte viel mehr.

Ich will nichts, im
Nachhinein nach einer Nacht, wurden mir eben erst wieder Dinge klar. Und mein Anwalt hat mich auch nicht über pro und kontra informiert oder mal eine Einschätzung abgegeben.

Ist doch jetzt auch egal. Mir ging es ja um den Ablauf wegen einer möglichen Vollstreckung.

Was ich gerne noch gehabt hätte: Das Kind gibt mir die Steuer-ID (benötige ich für den Steuerfreibetrag), so habe ich ein mögliches weiteres Verfahren gespart. Die Kindergeldnummer zwecks ALG 1 Berechnung bekam ich auch nur über Umwege.

Im Vergleich wird vermerkt, dass die 150,- € bis zum Ende des Studiums zu zahlen ist.

Hier fehlt mir eine Einschränkung für den Fall, dass mehr als 2 Semester überzogen wird (Bummelstudium).

Und eben dass es eine Bedenkzeit über den Vergleich gibt, da hätte ich dann unabhängig nochmal prüfen können.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 36x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Ein Prozessbetrug wäre beispielsweise die Fälschung von Beweismitteln, z.B. wenn der BAföG-Bescheid des Kindes verändert wurde.


Oder ein Mietvertrag für den keine Miete gezahlt wird um Bafög und Bedürftigkeit zu erlangen.

Dennoch ist in dem Verfahren natürlich vom Gericht zu prüfen, wie der Anteil der Mutter liegt, was nicht möglich war.

Und wenn das Kind falsche Aussagen trifft, z. B. die Mutter sei nicht arbeitsfähig und es stellt sich heraus, dass gelogen wurde, dann ist das ebenfalls Betrug.

Denn offensichtlich kann die Mutter ja doch arbeiten.

Da ich mit den 150,- ein sehr gutes Ergebnis erlangt habe, ist es jetzt nicht so tragisch, aber ist noch immer mehr als bei einer möglichen Einstellung des Verfahrens. Zumal ich das Gericht anfangs darüber informiert habe, dass es darum ging möglichst viel Unterhalt zu erlangen und der Mutter ihrer Unterhaltspflicht zu entziehen.

Wie auch immer: Das Gericht musste dermaßen oft Hinweise an die Gegenseite geben, wegen falschen Einschätzungen und fehlenden Unterlagen, dass hat alles nur verzögert.

Hinweise vom Gericht sind eigentlich auch zu beachten.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31945 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Toxic_GER):
Ist doch jetzt auch egal. Mir ging es ja um den Ablauf wegen einer möglichen Vollstreckung.
Das wurde schon erklärt. Gestern.
Bitte erzähle doch nicht immer weiter, was du eigentlich alles wolltest.

Unverzüglich heißt, wenn deine Tochter die Nachweise selbst hat.
Was du da alles kriegen sollst, ist ziemlich viel. Aber solange sie studiert, also pro Semester ihre Imma-Bescheinigung erhält, dürfte das laufen.
Welche *Zeugnisse* willst du sehen?

Ehrlich? Ich finde es gut, dass deine Forderung mit der Einschränkung wegen evtl. Bummelstudiums nicht auch noch in den Vergleich genommen wurde.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 36x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ehrlich? Ich finde es gut, dass deine Forderung mit der Einschränkung wegen evtl. Bummelstudiums nicht auch noch in den Vergleich genommen wurde.


Sie muss auch die Prüfungsergebnisse übermitteln. Das ist auch gut so.

Was du für gut hältst ist ja jetzt nicht meine Sache. Aber es ist schon ein Unterschied, ob man 4 oder 5 Jahre Unterhalt zahlt und womöglich länger, weil das Kind die Ausbildung nicht zügig vorantreibt.

Das Kind hatte zur Volljährigkeit sogar noch Vermögen, was nicht belegt wurde.

Das Thema ist insoweit durch, der Rest wird sich jetzt zeigen. Die Steuer-ID habe ich jetzt erhalten und die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung ebenfalls.

Im Frühjahr hatte sie Prüfungen, weshalb ein Termin vor Gericht verschoben wurde, die kamen nicht. Und dies ist Teil des Vergleiches.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
smogman
Status:
Student
(2778 Beiträge, 913x hilfreich)

Zitat (von Toxic_GER):
Die "Verhandlung" war anders herum. Ich war mit den "Angeboten" nicht einverstanden. Irgendwann habe ich gesagt, ich zahle dies und das und die Gegenseite musste zustimmen. Diese wollte viel mehr.
Klingt nach wie vor super!

Zitat (von Toxic_GER):
Im Vergleich wird vermerkt, dass die 150,- € bis zum Ende des Studiums zu zahlen ist.
Zitat (von Toxic_GER):
Hier fehlt mir eine Einschränkung für den Fall, dass mehr als 2 Semester überzogen wird (Bummelstudium).
Der Wunsch ist verständlich, diese Einschränkung wäre aber nicht möglich gewesen. Ein Vergleich muss vollstreckungsfähig sein und ist deshalb bedingungsfeindlich. Kein Gerichtsvollzieher könnte solch eine Bedingung prüfen.

Zitat (von Toxic_GER):
Oder ein Mietvertrag für den keine Miete gezahlt wird um Bafög und Bedürftigkeit zu erlangen.
Das wäre doch zu deinen Gunsten und würde die Bedürftigkeit reduzieren und nicht erhöhen. Im Unterhalt spielt der Mietvertrag des Kindes idR keine Rolle. Wenn dadurch ein BAföG-Anspruch zur Reduzierung des Unterhaltes zu deinen Gunsten herbeigeführt wurde. Gut!

Zitat (von Toxic_GER):
Dennoch ist in dem Verfahren natürlich vom Gericht zu prüfen, wie der Anteil der Mutter liegt, was nicht möglich war.
Das sieht die herrschende Rechtsmeinung bei Verletzung der Erwerbsobliegenheit des anderen Elternteils nicht so. Es ist bereits mehrfach obergerichtlich entschieden, dass das Kind nicht auf fiktive Einkünfte des anderen Elternteils verwiesen werden kann.

Zitat (von Toxic_GER):
Und wenn das Kind falsche Aussagen trifft, z. B. die Mutter sei nicht arbeitsfähig und es stellt sich heraus, dass gelogen wurde, dann ist das ebenfalls Betrug.
Eine bloße Aussage unter falscher Annahme ist von einem Betrug weit entfernt. Soweit Aussagen nicht bewiesen werden, reicht einfaches Bestreiten, um deren Nichtberücksichtigung in einem Unterhaltsverfahren zu erreichen.

Zitat (von Toxic_GER):
aber ist noch immer mehr als bei einer möglichen Einstellung des Verfahrens.
Ich sehe noch immer kein Grund für eine Antragsabweisung.

Zitat (von Toxic_GER):
Hinweise vom Gericht sind eigentlich auch zu beachten.
Nein, man kann sie auch komplett ignorieren. Man muss dann aber damit leben, dass das Gericht seinen entsprechenden Hinweis bei streitiger Entscheidung umsetzt.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 36x hilfreich)

Ok, danke.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31945 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Toxic_GER):
Was du für gut hältst ist ja jetzt nicht meine Sache.
Stimmt. Es war nur mein Bauchgefühl oder etwas im Hinterkopf zu Studienzeiten... und umsonst grummelnden Eltern.
Und @smogman hat juristisch korrekt erklärt, dass dein Wunsch deshalb nichts im Vergleich zu suchen hätte.
Obwohl das Thema tatsächlich durch ist, zählst du immer weitere *eigentlich-aber-auch noch*-Punkte auf... mit welchem Ziel?


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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#27
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 36x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Und @smogman hat juristisch korrekt erklärt, dass dein Wunsch deshalb nichts im Vergleich zu suchen hätte.
Obwohl das Thema tatsächlich durch ist, zählst du immer weitere *eigentlich-aber-auch noch*-Punkte auf... mit welchem Ziel?


Ich habe kein Ziel. Fühle mich aber überrumpelt und eure auch nicht richtig informiert. Ein Nein zum Vergleich wurde nicht akzeptiert obwohl ich vieie Fragen hatte und vieles ungeklärt war. Ob solchen Situationen zu einem Vergleich zu drängen fühlt sich zwei Tage danach nicht gut an.

Wie auch immer würde mich noch gerne hierzu etwas erfahren.

Woher erfahre ich wann welche Prüfungen fällig sind um festzustellen, dass mir alle Unterlagen übermittelt werden?

Und wenn nu der Vergleich für das laufende Studium gilt, dann muss ja trotzdem die Möglichkeit einer Abänderung des Vergleiches möglich sein, wenn das Kind übermäßig lang über der Studienregelzeit studiert. Hier wird ja überwiegend von Max. 2 Semestern mehr gesprochen, um nicht wegen einer zweifelhaften Zügigkeit den Anspruch auf Unterhalt zu verlieren.

Und 2 Semester sind ein ganzes Jahr.

Das darüber hinaus würde auch mich mich immer mindestens ein halbes Jahr weitere Zahlung bedeuten.

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#28
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31945 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Toxic_GER):
Wie auch immer würde mich noch gerne hierzu etwas erfahren.
Ja. Ein bunter Strauß an Varianten steht in der bunten Republik und ihren Bildungsstätten zur Verfügung.
Nur mal so ganz grob:
Was für einen Studiengang belegt deine Tochter?
Wann wäre sie regulär mit dem Studium fertig? Nach wie vielen Semestern?

Meist gibt es keine Zeugnisse für Studierende. Es gibt zum Ende aber immer etwas, je nach Abschluss.
Wie und wann Ergebnisse von Prüfungen bekannt werden, ist seeehr unterschiedlich organisiert. Das breite Spektrum der Prüfungsordnungen der einzelnen *Bildungseinrichtungen* in den einzelnen Bundesländern zeigt es vermutlich.
Meist gilt das ECTS-System, kurz *credits*, d.h. es gibt Punkte. Fehlen welche, kann man u.U durch Nachprüfungen die Hürden ins nächste Semester oder auch innerhalb des Semesters schaffen. Alles keine Bummelei-Ursachen.
In versch. Studiengängen an verschiedenen Unis gibt es ---quanti- und quali-credits. mE echte Hürde für viele.

Zitat (von Toxic_GER):
Das darüber hinaus würde auch mich mich immer mindestens ein halbes Jahr weitere Zahlung bedeuten.
Ja, das kann durchaus passieren. Auch länger. Ganz ohne Bummelei.
Evtl. hast du falsche Vorstellungen von einem Studium heutzutage?

Du wirst es nicht hören wollen, denn du weißt es bereits: Durch deinen hervorragenden Vergleich hast du schon theoretisch und praktisch ab jetzt monatlich X € --gespart---.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#29
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 36x hilfreich)

Der Studiengang ist Bachelor of Arts. 6 Semester RSZ. Im Gericht sind die von 8 ausgegangen, was zwei Jahren entsprechen sollte.

Hinterher habe ich dann gelesen, dass ein Semester aber 6 Monate dauert. Da hat mein Anwalt mir auch mal wieder nicht die Wahrheit gesagt.

Zum Ende des ersten Senesters hatte meine Tochter Prüfungen und deswegen wurde der erste Gerichtstermin verschoben.

Die Prüfungsergebnisse hat sie mir nicht mitgeteilt, den Rest habe ich ja jetzt erhalten. Warte noch auf Rückmeldung wegen der Prüfungsergebnisse. Auch gut möglich, dass dies auch wieder nur ein vorgeschobener Grund war, um dem Termin zu verschieben.

Nicht falsch verstehen, ich rede hier nicht von Bummelei, wenn Prüfungen nicht bestanden werden und ggf. Semester wiederholt werden müssen, weil der Stoff zu schwer ist. Wobei man auch hier irgendwann annehmen kann, dass das Kind dem nicht gewachsen ist.

Ich rede von Semesteranmeldungen ohne Prüfungen zu machen nach dem Motto: "Hauptsache eingeschrieben". Das ist schon so ein wenig die Philosophie der Familie insgesamt.

Das Kind Vertrag ja schon immer in Unterstützung der Mutter, dass Noten ja nicht alles wären und man kann auch ruhig mal 1 Jahr Pause machen, etc..

Ob ich spare ist nebensächlich. Aber natürlich erwarte ich Zielstrebigkeit. Auch wenn es nicht viel Geld monatlich ist, so summiert es sich.

Beim Bafög wird ab dem 6. Semester genauer geprüft.

Ich verstehe nicht, warum das Kind mein Angebot damals nicht angenommen hat. Sie hätte doch viel mehr und ins allem Ärger und Kosten erspart.

Sie kann zwar den Bafög Bescheid jetzt anpassen lassen, aber sie hat von Nov. 2020 bis Sept. 2022 122,'- € im Monat.

Der mich ist es jetzt mehr. Ich zahle ca. 3500,- Anwaltskosten, 320,- € Gerichtskosten = 3820,- €.

Das wären 273,64 € im Monat für den vergangenen Zeitraum.

Zwar ist es auf lange Sicht auch etwas weniger als ich zahlen müsste, aber da eine Berechnung nicht möglich war, ist dies nur fiktiv.

Mir tut das jetzt nicht weh, aber der Anwalt wollte letztendlich genau bis zum Ultimo warten und dann klagen und war vermutlich nicht an einer außergerichtlichen Lösung interessiert.

Und der Bafög Antrag wurde auf das
steuerjahr 2020 berechnet, wo ich deutlich mehr Einkommen hatte. Mit einem Abänderungsantrag wäre für das erste Jahr zumindest mehr Unterstützung drin gewesen, weil wir beide letztes Jahr arbeitslos waren. Ich überwiegend, sie vollständig, weil sie keine Lust mehr hatte.

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#30
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 36x hilfreich)

Wie ich jetzt erfahren habe, hat meine Tochter keine Prüfungen gemacht, obwohl deshalb ein Gerichtstermin verschoben wurde. Also auch gelogen. Das sind so viele Lügen im Prozess gewesen. Was will man damit bezwecken?

Und noch etwas: Nach Recherche fanden die Prüfungen jedoch statt!

-- Editiert von User am 9. Juni 2023 20:50

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