Verhalten vor Gericht

15. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Old Mac Donald
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)
Verhalten vor Gericht

Da ich bei der Scheidungsverhandlung auf den Beistand eines Anwalts verzichte , andererseits im Verfahren aktiv teilnehmen mochte.
Zwei Fragen :
Korrekte Anrede des Richters :
Herr nn ,
oder:Herr Vorsitzender oder,wie im Kino :Euer Ehren

Mir ist bekannt das dass in Scheidungsverfahren nur Anwälte Anträge stellen dürfen , heißt das , dass ich mich überhaupt nicht zu strittigen Fragen äussern darf
Freundliche Grüße

-- Editiert von Old Mac Donald am 15.04.2008 09:22:04

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3866 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi,

du kannst was sagen, solltest aber schauen, dass du deine Emotionen im Griff hast. Das ist bei strittigen Fragen nicht so leicht... Insofern würde ich zu einem eigenen Anwalt raten, wenn es noch Konfliktpunkte gibt. Ein Guter schafft es, die Sachlage angemessener darzustellen, als jemand, der direkt betroffen ist.

Grüße

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#2
 Von 
k2laus
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 38x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
guest-12314.06.2010 10:35:19
Status:
Praktikant
(588 Beiträge, 336x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Old Mac Donald
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)

Strittig ist allerdings nur der Versorgungsausgleich .Deswegen versuche ich auch ohne Anwalt auszukommen ,Kosten -Nutzen Rechnung also negativ.
Es sei denn, man könnte den Anwalt nur zum Streitwert des Vesorgungsausgleichs beauftragen, das wird Vermutlich nicht möglich sein , oder hat jemand eine andere Meinung ? Mein Problem ist , dass ich in der aussergerichtlichen Einigung zu viele Zugeständnisse gemacht habe , wie Verzicht auf Hausratsauseinandersetzung und aufgrund freiwilliger Altersvorsorge nach der Trennung einen Versorgungsausgleich leisten soll Um 9,42€ monatliche Rente zu streiten ist nicht wirklich sinnvoll.
Aber so ists halt , der Klügere gibt nach , solange bis er der Dumme ist.
Eigenartig ist es schon , dass man ohne Anwalt gar nicht angehört wird

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#5
 Von 
Audio001
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 8x hilfreich)

Würde ich mir überlegen.- Du kannst dich zwar vertreten aber keine Anträge stellen.-

Gerade im Zusammenhang mit dem neuen Unterhaltsrecht und der Befristung oder Begrenzung des Unterhalts gibt es erhebliche Unsicherheiten bei den Gerichten! Ein guter Antrag( der Gegenseite) kann zur Entscheidungen des Gerichtes führen die Dir nicht zum Vorteil gereichen.- Und das kann ein erheblicher Nachteil sein, wenn doch strittig verhandelt wird! :schock:

Ein paar Euro für den Anwalt sparen mag hilfreich sein; andererseite kann dich das Ganze viele Euros mehr kosten, wenn du einen Fehler machst.- Anrede des Richters hin oder her, dass ist letztendlich ....egal!




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#6
 Von 
Old Mac Donald
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)

Zum Glück kann ich von einer überaschenden Wendung meines Falls berichten. Meine Ex stimmt dem Verzicht auf Versorgungsausgleich zu. Ein Anwalt hat sich gegen Pauschalhonorar bereiterklärt ,den Antrag vor Gericht zu stellen . Gute Lösung und alle sind zufrieden

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