Hallo,
kann uns vielleicht jemand helfen?
Mein LG hat jetzt einen Termin beim Gericht zur mündlichen Verhandlung zum Ehescheidungsantrag und Folgesachen!
Dieser Termin wurde festgesetzt, nach dem die Unterlagen beider Parteien von der LVA zurück kamen.
Aber der Rest ist noch nicht geklärt (Zugewinn; Hausrat), weil die Noch-Frau sich weigert bzw. hinausögert!
Außerdem sind die 3 Jahre noch nicht rum, kann sie da immer noch die Scheidung verweigern, obwohl das Gericht diesen Termin festsetzt?
Bedeutet dieser Termin eine baldige Scheidung??????
Vielen Dank für Eure Bemühungen
Trixi
Verhandlung zum Ehescheidungsantrag
2. April 2004
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Frage vom 2. April 2004 | 16:30
Von
Status: Frischling (27 Beiträge, 1x hilfreich)
Verhandlung zum Ehescheidungsantrag
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#1
Antwort vom 4. April 2004 | 22:14
Von
Status: Frischling (27 Beiträge, 1x hilfreich)
Weiß denn hier niemand eine Antwort?
Trixi
#2
Antwort vom 5. April 2004 | 17:32
Von
Status: Beginner (113 Beiträge, 4x hilfreich)
Hallo trixi,
nein das bedeutet nicht das eine baldige scheidung ansteht...da ja weder zugewinn noch hausrat geklärt ist...es sei den,die ehefrau stimmt zu das alles geregelt ist.
Wenn ex frau sich streitig stellt,dann darfst auf eine lange zeit hoffen....
Und jetzt?
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