Verhandlung zum Ehescheidungsantrag

2. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
trixi
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)
Verhandlung zum Ehescheidungsantrag

Hallo,

kann uns vielleicht jemand helfen?
Mein LG hat jetzt einen Termin beim Gericht zur mündlichen Verhandlung zum Ehescheidungsantrag und Folgesachen!

Dieser Termin wurde festgesetzt, nach dem die Unterlagen beider Parteien von der LVA zurück kamen.

Aber der Rest ist noch nicht geklärt (Zugewinn; Hausrat), weil die Noch-Frau sich weigert bzw. hinausögert!

Außerdem sind die 3 Jahre noch nicht rum, kann sie da immer noch die Scheidung verweigern, obwohl das Gericht diesen Termin festsetzt?
Bedeutet dieser Termin eine baldige Scheidung??????

Vielen Dank für Eure Bemühungen

Trixi

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
trixi
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Weiß denn hier niemand eine Antwort?

Trixi

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
strike
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo trixi,

nein das bedeutet nicht das eine baldige scheidung ansteht...da ja weder zugewinn noch hausrat geklärt ist...es sei den,die ehefrau stimmt zu das alles geregelt ist.

Wenn ex frau sich streitig stellt,dann darfst auf eine lange zeit hoffen....

0x Hilfreiche Antwort

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