Verhinderungspflege bei geteiltem Sorgerecht

10. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Kapo123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Verhinderungspflege bei geteiltem Sorgerecht

Hallo, folgender Fall:
Kind hat Pflegestufe 3, Eltern getrennt, gemeinsames Sorgerecht.
Kind lebt bei der Mutter, jedes 2. Wochenende ist es beim Vater.
Vater hat Verhinderungspflege beantragt, obwohl kein Grund dazu vorlag, sprich, Mutter war weder krank noch im Urlaub usw.
Meines Erachtens nach hat der Vater keinen Anspruch weil es sich doch hier eigentlich um das normale Umgangsrecht handelt.
Hat jemand Erfahrung damit?
Gruß kapo123

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39379 Beiträge, 14147x hilfreich)

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Wenn es um das Vaterwochenende geht, das Kind an diesem Wochenende beim Vater ist, dieser verhindert ist, könnte die Verhinderungspflege greifen. Das wäre aber mit der Pflegeversicherung zu klären. Kam denn eine Verschiebung des Umgangswochenendes nicht in Betracht?

wirdwerden

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#2
 Von 
Kapo123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo wirdwerden,
Ich glaube jetzt hab ichs erst richtig verstanden, sorry.
Wir haben da ja in die total falsche Richtung gedacht.
Der Vater hat die Verhinderungspflege also beantragt, weil er an seinen Wochenenden, zumindest teilweise, nicht selbst für das Kind da sein konnte. Davon wusste die Mutter aber nichts, sonst hätten die Wochenenden auch mal getauscht werden können.
Es hat uns nämlich auch gewundert, dass das Geld für die Verhinderungspflege auf das Konto seiner neuen Frau überwiesen werden soll.
Hätte er die Mutter da nicht drüber informieren können/müssen?

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#3
 Von 
Kapo123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Kapo123):
Der Vater hat die Verhinderungspflege also beantragt, weil er an seinen Wochenenden, zumindest teilweise, nicht selbst für das Kind da sein konnte. Davon wusste die Mutter aber nichts, sonst hätten die Wochenenden auch mal getauscht werden können.
Es hat uns nämlich auch gewundert, dass das Geld für die Verhinderungspflege auf das Konto seiner neuen Frau überwiesen werden soll.
Hätte er die Mutter da nicht drüber informieren können/müssen?


Ich muss das nochmal verbessern.
Auf dem Antrag hat der Vater angegeben, dass er die Verhinderungspflege übernommen hat, weil die Mutter angeblich verhindert war.
Das entspricht aber in keinster Weise der Wahrheit.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39379 Beiträge, 14147x hilfreich)

Das würde ich mit der Pflegekasse regeln. Denn, diese Pflege ist ja jährlich auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt. Nicht auszudenken, wenn der Mutter mal wirklich was passiert, man auf die Pflege angewiesen ist und dann die Zeit "verbraucht" ist. Was m.E. ginge: Vater fällt an einem Wochenende aus, jemand anderes übernimmt die Pflege. Allerdings ist die Verhinderungspflege nicht dazu gedacht, dass hier ein zweites familiäres Einkommen beim Vater eingeht.

Zusätzlich würde ich schriftlich dem Vater mitteilen, dass es der Sinn der familienrechtlichen Umgangszeiten ist, dass er sich mit dem Kind befasst und sich um es kümmert. Und dass Du auch offen für ein Verschieben im Fall der Verhinderung bist. Eine ganz andere Frage ist, ob Du das Pflegegeld für diese Papa-Tage mit dem Vater teilen musst.

wirdwerden

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#5
 Von 
Kapo123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Kommunikation mit dem Vater erweist sich in solchen Dingen als sehr schwierig.
Bzgl. des Plegegeldes unterstellt er der Mutter, sie würde sich daran bereichern. Dass sie aber aufgrund der Pflege nicht voll arbeiten kann, sie sämtliche Arzttermine und Therapien, die teilweise 100 km weiter weg und mit erheblichen Kosten verbunden sind, alleine übernimmt, hat ihn anfangs nicht interessiert.
Das ist aber, zumindest zum jetzigen Zeitpunkt, geklärt.
Wahrscheinlich deswegen beantragt er die Verhinderungspflege.
Aber wie gesagt, die Mutter war nicht verhindert, auch wenn er das so im Antrag angegeben hat.
Hätte in diesem Fall nicht die Mutter den Antrag stellen müssen, wenn dem so wäre? Egal, wer die Verhinderungspflege übernommen hätte?

Zitat (von wirdwerden):
Allerdings ist die Verhinderungspflege nicht dazu gedacht, dass hier ein zweites familiäres Einkommen beim Vater eingeht.


Den Eindruck haben wir allerdings auch, zumal im Umgangsrecht auch geregelt wurde, dass das Kind auch in den Ferien zur Hälfte bei ihm ist.
Das funktioniert aber auch nicht wirklich.

Wie gesagt, die Kommunikation ist sehr schwierig, es artet immer in Diskussionen aus.

Es ist schon schlimm genug, wenn man ein krankes Kind hat und sich dann noch über Geld usw. streiten muss.

-- Editiert von User am 10. März 2023 17:20

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39379 Beiträge, 14147x hilfreich)

Du solltest hier die beiden Bereiche Familienrecht und Sozialrecht nicht vermengen, das schafft nur Chaos. Familienrechtlich muss klar geregelt sein, wann er das Kind nimmt, wie man im Fall der Verhinderung vorgeht. Ich schreib es hier immer wieder: Umgangsregelungen sind Regelungen auf Zeit. Die Kinder und auch die Eltern wachsen da regelmäßig raus, die Bedürfnisse ändern sich. Also mal kritisch überprüfen und gegebenenfalls mit professioneller Hilfe eine neue Regelung finden, die dann hoffentlich auch einige Zeit hält. Diese Regelung sollte gleichzeitig auch klarstellen, wie im Fall der Verhinderung des Vaters weiter vorzugehen ist.

So, nun zum sozialrechtlichem Bereich. Stelle mit der Pflegeversicherung klar, dass Du als die Hauptpflegeperson der Versicherung mitteilst, wenn Du eben diesen Service benötigst. Weise dezent darauf hin, dass wir hier keinen Fall von Deiner Verhinderung haben, stimme das weitere Vorgehen ab. Und dann wäre noch zu klären, in welchem Umfang für die Zeit beim Vater Pflegegeld weiterzuleiten ist. Möglicherweise hilft Dir da auch die Pflegekasse. Ansonsten käme es darauf an, was da beim Vater anfällt, wie es dem Kind geht.

Ob Du ganztags oder teilzeitig arbeitest, das ist ohnehin einerlei, geht den Vater überhaupt nichts an. Es sei denn, er zahlt nicht nur für das Kind, sondern auch an Dich Betreuungsunterhalt.

wirdwerden

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#7
 Von 
Kapo123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wirdwerden, vielen Dank für deine Tipps.
Ich werde mich an die entsprechenden Stellen wenden und den Sachverhalt klären.

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