Hi liebes Forum,
folgendes Szenario:
Großmutter verschenkt 100k€ und wird nach fünf Jahren ein Pflegefall und muss ins Pflegeheim.
Aktuelle Rente: 1100€; Kosten Altenheim: 1800€, Differenz: 700€ pro Monat
Ich hab hier https://www.familienrecht-heute.de/news/elternunterhalt/altenheim-kann-sozialamt-geschenk-zurueckfordern.html#comments gelesen, dass der Anspruch auf Rückforderung nach drei Jahren verjährt.
Wenn man als Enkel für die drei Jahre die Differenz begleicht ist die Großmutter nach nich bedürftig. Und laut dem Link oben wäre dann der Anspruch auf Rückforderung vom Sozialamt verjährt.
Somit könnte der Enkel dann nach drei Jahren und einem Tag die Zahlungen einstellen und die Großmutter wendet sich an das Sozialamt, welche dann die Differenz begleichen?
Ich vermute sehr stark, dass da ein grober Schnitzer in meiner Denkweise vorhanden ist aber ich verstehe nicht was mit der Verjährung von drei Jahren bzgl. des Anspruchs gemeint sind. Kann mir da jemand auf die Sprünge helfen?
Sonst kenne ich es so, dass 10 Jahre vergehen müssen damit die Schenkung über'n Damm ist und das Sozialamt, das nicht mehr zurückfordern kann.
Gibt es da Schlupflöcher wie man das umgehen kann?
VG
Pitfrog
Verjährung Schenkung bei Pflegefall
12. Januar 2021
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Frage vom 12. Januar 2021 | 16:42
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung Schenkung bei Pflegefall
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