Verkauf ETW vor Zugewinnausgleich

4. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
Gaslighted
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf ETW vor Zugewinnausgleich

Hallo Gemeinschaft,
ich bin neu hier und habe gleich eine Frage zum Thema Zugewinnausgleich.

Ich bin seit März geschieden und beabsichtige den Verkauf meiner ETW die mir alleine gehört. Zu der ETW habe ich noch ein gemeinsames Haus mit meiner ExFrau. Da nun meine Mieterin gekündigt hat möchte ich die Wohnung gerne verkaufen, man bekommt aktuell gute Preise und die Chance bietet sich nun gut an.

Da der Zugewinnausgleich noch nicht geregelt ist stelle ich mir nun die Frage ob es dabei zu irgendwelchen Problemen kommen könnte, vor allem wenn es um die Bewertung der Immobilie geht. Der Scheidungsantrag ging im Februar 2020 ein, ist also 2 Jahre her. Ich würde ein Gutachten über die 2 Stichtage erstellen lassen und dann verkaufen.

Gibt es noch etwas das ich beachten muss bzw. hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Gaslighted,

Der Zugewinnausgleich hat eine Verjährungsfrist von 3 Jahren.

Der Schätzwert ( nicht der Erlös) der ETW wird deinen Endvermögen zugerechnet.

edy

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#2
 Von 
Gaslighted
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Edy,
der Sachverhalt wie sich der Zugewinn berechnet ist mir bekannt und auch verstanden. Es geht nur um das Thema, daß ich die Wohnung jetzt verkaufen möchte, sie aber noch nicht begutachtet wurde. Es wird auch unmöglich sein sich gemeinsam auf einen Gutachter zu einigen da man sich quasi um alles streitet.

Ich habe nun mal geschaut welche Gutachter das Landgericht immer bei Zwangsversteigerungen beauftragt und würde von diesem warscheinlich ein Gutachten erstellen lassen.

Wie verhält sich das Gericht denn wenn ich jetzt kein Gutachten erstellen lasse und es dann zum Verfahren kommt?

Mit freundlichen Grüßen,



-- Editiert von Moderator am 05.04.2022 08:40

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo ,

Vielleicht solltet ihr versuchen gemeinsam einen Gutachter zu finden?

Vielleicht darf sie den Gutachter "ihres Vertrauens" beauftragen?

Ich denke ein Gericht wird sich da kaum einmischen.

edy

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8017 Beiträge, 4498x hilfreich)

Tipp: Gutachten vom Gutachterausschuss der Stadt / Gemeinde.

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