Verletzung der Unterhaltspflicht - Was kann ich tun, um einer Verurteilung zu entgehen?

17. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
effte
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Verletzung der Unterhaltspflicht - Was kann ich tun, um einer Verurteilung zu entgehen?

hallo,
ich bekam von der Polizei gestern eine Vorladung als Beschuldigter..
Hintergrund: Ich habe einen 12 jährigen Sohn welcher bei meiner Ex lebt. Im April und Mai 2007 war ich berufstätig ( ca 1 200 netto ) zahlte aber keinen Unterhalt, leider. Danach war ich arbeitslos und begann im Okt.2007 eine neue Tätigkeit mit ca 1000,- netto zzgl. 150,- Reisekostenerstattung. Ab hier zahlte ich Mindestunterhalt. im Dez. 2008 nahm ich eine neue Stelle an ( 1400,- netto ) und zahlte wiederum Mindestunterhalt. Seit Feb. 2009 bin ich arbeitslos ( ALGII 680,- ) und zahle keinen Unterhalt mehr. Nebenbei gesagt, erhielt meine EX Unterhaltsvorschuß von der Stadt, welchen ich auch hier zurückzahlen muß.Ab dem 12. Lebensjahr bekommt meine Ex nun nichts mehr. Scheinbar gefällt dies meiner Ex überhaupt nicht und erstatte Anzeige. Ich habe mich wirklich sehr um neue Arbeit bemüht und momentan besuche ich eine geförderte Weiterbildung, aber momentan ist es sehr schwer eine Arbeit zu bekommen. Was kann ich denn jetzt noch tun, um einer Verurteilung zu entgehen? Einen Anwalt kann ich mir beim besten Willen nicht leisten. Prozesskostenhilfe bei Nichtzahlung von Unterhalt ist sehr fragwürdig. Kann mir hier jemand weiterhelfen?

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10 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2344
Status:
Schüler
(469 Beiträge, 101x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
effte
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich kann selbstverständlich meine EX verstehen, jedoch fährt sie 3 x im Jahr in Urlaub und läßt sich auch sonst feiern. Also mein Mitleid hält sich in Grenzen.
Es gab im letzten Jahr eine Gerichtsverhandlung, wobei ich mich zur Unterhaltspflicht bekannte. Gab ja auch keine andere Möglichkeit. Außerdem war ich auch berufstätig und möchte auch sonst alles Mögliche unternehmen, um das es meinem Sohn gut geht, (nicht der Mutter). sorry
Nun bin ich aber mittellos und bewerbe mich auch regelmäßig... Möchte jedoch nicht ungerecht verurteilt werden.

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#3
 Von 
guest123-2344
Status:
Schüler
(469 Beiträge, 101x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo effte,

die finanziellen Verhältnisse der Mutter sind im Bezug auf deine Unterhaltspflicht uninteressant. Sie leistet ihren Teil des Unterhalts in Betreuung, du in bar. Der Unterhalt ist für das Kind, nicht für die Mutter...

Die Mutter handelt nachvollziehbar. Wenn es einen Titel gibt, bist du verpflichtet, in der titulierten Höhe Unterhalt zu zahlen. Kannst du das nicht, ist es an dir, eine Abänderung in die Wege zu leiten. Einfach nicht zahlen geht nun mal gar nicht.

Grüße

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#5
 Von 
effte
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

...habe schon davon gehört, bisher habe ich etwa 100 Bewerbungen geschrieben, gemailt, in einer Laufzeit von ca 12 Monaten. Jedoch bin ich wie angesprochen, in einer Weiterbildung und komme somit auf etwa 10 Bewerbungen je Monat.
Kann man mich trotzdem verurteilen?

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#6
 Von 
effte
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

danke mikkian,
du hast sicher Recht..
Was kann ich denn aber ohne Anwalt unternehmen? Müßte ich nicht meine Situation an das Familiengericht darstellen, bzw. den Titel unter den neuen Gegebenheiten anfechten? Akteneinsicht ohne Anwalt ist ja auch nicht möglich..

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

@Dromedar wo du diesen User

quote:
Es gibt hier einen User, der hat allen immer Ratschläge gegeben, wie man am besten keinen Unterhalt zahlt, hat sich nach Erhalt der Anklageschrift recht großspurig darüber ausgelassen, dass man ihm gar nichts könne, der Staatsanwaltschaft wird für ihn (und nicht gegen ihn) ermitteln usw.
grad erwähnst: Ist ziemlich ruhig gewordern um den besagten Herrn! Oder meine ich das nur?

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#8
 Von 
guest123-2344
Status:
Schüler
(469 Beiträge, 101x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

@Dromedar ich dacht der sonnt sich schon an der Adria:)

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#10
 Von 
ploetzlich Vater
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Keine Panik.
Wie heist es so schön, einen nackten kann man nicht in die Tasche greifen.
Wenn du derzeit arbeitslos bist und in anbetracht der Wirtschaftlichen Lage es sich auch net so schnell ändern wird, kann man dir nicht unterstellen das du Zahlungunwillig bist.

1. hat der Vater einen Selbstbehalt von 800...oder 899 Euro. Weis das grad net so genau. Den du aber bei weiten Unterschritten hast. Wenn du da drunter liegst brauchst du vorerst keinen Unterhalt bezahlen. (Man könnte sagen das ist Unfair der Mutter und dem Kind gegenüber, ist aber so)

2. hast du in der Vergangenheit bewiesen das du durchaus Willig bist Unterhalt zu zahlen, das aber deine witschaftlichen Vorraussetzungen dies derzeit nicht möglich machen.

So bald du wieder Arbeit hast, bist du ja auch wieder gewillt zu Zahlen. Dies kann man, sollte es zu einer gerichtlichen Verhandlung kommen so auch anführten und die Klägerin hat in diesem Fall erst einmal das Nachsehen, bis sich deine Wirtschaftlichen Verhältnisse gebessert haben.

Allerdings weis ich nicht ob man Unterhalt Stunden kann. Sprich das du, sobald du wieder Verdienst den ausbleibenden Unterhalt nach zahlst.

Ich hoffe das dir dies ein bisschen weiter geholfen hat.
Evtl kannst du auch mal in eine Familienberatungsstelle der Caritas gehen. Oder auch zum Jugendamt und deine Situation schildern. Die können auch genauer etwas dazu sagen. Ganz ohne Anwalt und auch ganz kostenlos.


Ach so, ich habs eben nochmal gelesen. Es ist ja erst einmal eine Vorladung zur Polizei um zu der Anzeige stellung zu nehmen. Keine Panik, die werden das dann auch so sehen, das du kein Geld hast, aber eigentlich Zahlungswillig bist. Die Anzeige wird wohl eingestellt werden.

gruß

-- Editiert am 17.06.2009 23:45

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