Verleumdung - was kann ich dagegen tun ?

10. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.01.2010 13:27:53
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Verleumdung - was kann ich dagegen tun ?

Hallo , ich weiß nicht ob dieses Forum das richtige ist , falls nicht bitte nicht böse sein und den Beitrag vielleicht verschieben .

Es geht um folgendes : Ich bin seit etwas über einem Jahr geschieden nachdem ich mich vor fast drei Jahren getrennt hatte, die Kinder leben bei mir , es besteht ein Besuchsrecht alle 14 tage und Hälfte der Ferien .

Es geht nun um folgendes : Mein EXMann hat eine neuen Beziehung , will nächstes Jahr heiraten . Seine neuen Freundin hat mich noch NIE gesehen , noch nie mit mir gesprochen oder war bei mir zu Hause .
es ist nun so das die gute Frau in der ganzen Stadt und im Internet Lügen über mich verbreitet , das geht los bei ich wäre borderline betroffen , über schizophren , total wahnsinnig , wahnsinnig etc bis dahin das ich ein Messie wäre etc . Das sind die "harmloseren" sachen die sie erzählt . Es ist nun so das wir aufgrund der Kinder natürlich auch Kontakt mit dem JA haben und die waren schon oft genug hier , überraschungsmässig udn bestätigen ebenfalls das das alles nicht stimmt was sie zB über meine Wohnung oder die Kinder sagt ...
Na ja alles in allem wird es momentan so schlimm das ich mich kaum noch rigentwo hin truae, zB auch das ich anschaffen gehen würde etc etc etc .

was kann ich dagegen tun ? Beweise das das alles haltlos ist habe ich . So kann das doch nicht weitergehen weil sie erz das auch vor den Kindern .......

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12324.01.2010 13:27:53
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

ach ja , Kontakt haben wir keinen mehr ! Wenn etwas wegen der kinder ist dann schreibe ich eine Mail . mehr an Kontakt besteht nicht

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#3
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

dieEX guten Morgen,
wie alt sind eure Kinder? Klappt der Umgang?

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"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt.LGAnny"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Drom.edar
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 81x hilfreich)

quote:
Kommt auf die Beweislage/Zeugen an, die Sie nachweisen müssten...

In einem Strafverfahren muss nicht das "Opfer" Beweise bringen. Beweise zu erbringen, ist Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden.

Zivilrechtlich bestünde der Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung. Hierzu würde ich jedoch einen Anwalt zu Rate ziehen. Hinsichtlich der Kosten für einen Anwalt kann man sich im Google unter Beratungs- und/oder Prozesskostenhilfe schlau lesen.


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"Viele, von denen man glaubt, sie seien gestorben, sind nur verheiratet. :grins: "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12316.12.2009 13:56:33
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 33x hilfreich)

HI,

Kopiere diese Beiträge und wende dich direkt an einen Anwalt. Schwerpunkt für Internetrecht.

Dieser soll umgehend eine Unterlassungsklage oder so einleiten. Sollte sie die "außergerichtliche Unterlassung" nicht unterschreiben, dann mit dem Anwalt Klage einreichen.

Der Erfolg ist dir sicher. Internetrecht wird zur Zeit sehr hart und unnachgiebig durchgesetzt.

lg clementinchen

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