Verleumdungsanzeige nach Info an das jugendamt

31. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb431289-47
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Verleumdungsanzeige nach Info an das jugendamt

Hallo zusammen,

eine Nachbarin scheint ihr Kleinkind allein zu lassen. Das Kind schreit und hämmert stundenlang gegen die Wohnungstür. Das war nicht das erste mal, gleiche Situation gab es schon öfter. Daraufhin wurde die Polizei angerufen, die wiederum nicht raus gekommen sind und an das Jugendamt verwiesen haben. Die Nachbarin hat die Situation geschildert, man versprach, sich zu kümmern. Jetzt hat die Nachbarin eine Anzeige wegen Verleumdung und eine Vorladung zur Vernehmung erhalten. Die Nachbarin ist aus allen Wolken gefallen. Was tun und wie soll sie sich verhalten? Soll sie besser gleich damit zum Anwalt gehen?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Tja, nicht so trivial. Die Sachlage ist ja an sich klar. Die Nachbarin hat eine Anzeige gemacht und diese hatte offenbar keine Grundlage. Aber die Anzeige geschah ja nicht aus Böswilligkeit, sondern aus der Not heraus, aus dem ehrlichen Eindruck, dass dort ein Kind in Not ist. Öfters in Not ist!

Ich würde wahrscheinlich eine schriftliche Stellungnahme verfassen und die Situation und wie es zu der Anzeige kam, sachlich schildern. Betonen, dass es nicht darum ging, der jungen Mutter eins reinzuwürgen, sondern dass die Sorge um das Kind im Vordergrund stand. Dieses dann an die Staatsanwaltschaft schicken.

Ich könnte mir vorstellen, dass die Anzeige dann auch eingestellt wird, denn eigentlich möchte man ja verhindern, dass die Nachbarn das nächste Mal einfach wegsehen, weil sie Angst vor einer Anzeige haben. Ich glaube, ein Anwalt ist nicht wirklich von Nöten. Aber vielleicht melden sich noch andere hier, die eine andere Meinung haben. Gibt es weitere Zeugen, die mitbekommen haben, wie das Kind so lange schreit und gegen die Tür hämmert? Wenn es ein Mehrfamilienhaus sein sollte, dann muss das doch jemand mitbekommen haben....

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
fb431289-47
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich gibt es im Haus auch weitere Mieter, die dies auch mit bekommen haben bzw. haben müssen. Eine Grundlage war schon da, weil das Kind offensichtlich allein in der Wohnung war und sich darum gesorgt wurde.

-- Editiert von fb431289-47 am 01.02.2019 00:13

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Ich würde mir da keinen Kopf machen. Ich wage mal einen nachvollziehbaren Ablauf darzustellen. Kind weint und hämmert an die Tür, Nachbarin ist entweder nicht da oder aber kümmert sich nicht. Nachbarin tut das einzig richtige, sie informiert die Behörden. Offensichtlich nimmt das Jugendamt die Sache ernst und geht der Sache sehr zur Unfreude der Mutter nach. Und das ist auch gut so.

So, und jetzt kommt die Retourkutsche. Ob bei der Mutter Zustände herrschen, die beobachtet werden müssen, bei denen die Ämter einschreiten, das wissen wir nicht. Aus der Tatsache, dass die Betroffene Strafanzeige erstattet hat, kann man nicht, wie #1 meint, schliessen, dass sich das Problem in Luft aufgelöst habe. Im Gegenteil, wir haben doch sehr häufig die Fälle, dass sich die Betroffenen erhoffen, durch einen "Gegenschlag" zu beweisen, dass alles nicht wahr sei. Die Strafanzeige also benutzen, um sich zu exculpieren. Das funktioniert natürlich nicht, aber trotzdem, so wird aus den verschiedensten Motiven heraus gehandelt, leider. Jedenfalls kann man daraus gar nichts schließen, es ist nämlich nicht normal, ein Kind eingeschlossen über Stunden allein in einer Wohnung zu lassen.

Die Kosten für einen Rechtsanwalt kannst Du Dir sparen, die Sachlage ist nämlich sehr eindeutig. Du müsstest nämlich wider besseres Wissen ein Verfahren gegen die Mutter losgetreten haben, und das ist nicht der FAll. Das würde ich mündlich oder schriftlich der Polizei mitteilen, und das wars.

wirdwerden

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#4
 Von 
fb431289-47
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die hilfreiche Antwort, die Informantin hat sich furchtbar einen Kopf gemacht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Braucht sie bei der Sachlage wirklich nicht. Die heftige Reaktion der Mutter spricht ja eigentlich dafür, dass sie jetzt vom Jugendamt kontrolliert wird. Also den Sachverhalt ruhig bei der Polizei schildern, die Akte geht dann zur Staatsanwaltschaft, und die wird das Verfahren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einstellen. Der Vorteil einer mündlichen Aussage ist, dass die Polizei der Nachbarin wahrscheinlich auch die Strafanzeige zeigt, so dass sie sehr viel substantiierter auf den Vorwurf eingehen kann, als wenn sie jetzt nur eine schriftliche Stellungnahme abgibt.

wirdwerden

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#6
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7217 Beiträge, 1516x hilfreich)

Angesichts von Zeiten, in denen Mitbewohnern und Ämtern "nichtstun" bei Kindesverwahrlosung usw. vorgerworfen wird, halte ich eine Angst vor einer Bestrafung ebenfalls für unbegründet. Die Nachbarain sollte sich die Tage / Situationen aufschreiben, wann das Kind alleine war. Sie hat ja auch sicherlich nicht beim ersten mal die Ämter informiert.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#7
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Getroffene Hunde bellen. Und Hunde, die bellen, beißen nicht.

Trifft immer wieder zu. Das Verhalten war vollkommen korrekt und erfordert theoretisch keine weitere Rechtfertigung. Die Gefahr für Leib und Leben des Kindes ist bei stundenlangem Hämmern an der Tür offensichtlich. Die mutter könnte schließlich auch tot in der Wohnug liegen.

Hatte schon selbst eine ähnliche Erfahrung. Mein Nachbar hat nach meiner Anzeige beim Jugendamt versucht mich körperlich anzugreifen, mich angeschrien, auf offener Straße beleidigt und mir mit der Verleumdungsanzeige gedroht. Ich habe ihn sogar gebeten, dies zu tun. Damit ihm auch noch andere Personen sagen, was für ein Mensch er ist. Auf Empathie braucht man manchmal nicht bauen. Manche Menschen haben keine und sind nicht gesellschaftsfähig. Und vor allem in diesem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe haben die Eltern die größten kognitiven Einschränkungen und das wenigste Verständnis für Handlungen, die sie selbst verursachen. Selbst auf der Ebene von Sexualstraftaten fühlen sich manche Eltern noch ungerecht behandelt.

Vor diesem Verleumdungsverfahren braucht man wirklich keine Angst zu haben.

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#8
 Von 
guest-12314.12.2022 20:47:12
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 66x hilfreich)

Es wurde eigentlich schon alles gesagt.
Allerdings sehe ich ein Problem......für die Polizei.

Wenn ein Kleinkind stundenlang schreit und gegen die Tür hämmert, weil die Mutter nicht daheim ist und die Polizei nicht rausfährt um zu schauen ob es eine Gefährdung für das Kind vorliegt, dann ist da definitiv was nicht in Ordnung.

Sie HAT zu kommen und sich zumindest die Sache anzuschauen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Aus der Tatsache, dass die Betroffene Strafanzeige erstattet hat, kann man nicht, wie #1 meint, schliessen, dass sich das Problem in Luft aufgelöst habe

:???: Wo habe ich das gesagt? Da muss was falsch angekommen sein...

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Ich meinte das Problem mit dem Kind

wirdwerden

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