Verloben

23. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
knuddl50
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 0x hilfreich)
Verloben

ich habe eine Frage,
ich möchte mich demnächst verloben.
Sollte ich einen Ehevertrag schließen, oder ist das in dem Fall nicht nötig?
Ich bin bereits einmal geschieden und habe schlechte Erfahrung gemacht.

Vielen Dank für die Antwort.

Gruss
Knuddl

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JoeyNickel
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 64x hilfreich)

Eine Verlobung ist doch erstmal nur ein Eheversprechen, nicht jedoch eine Eheschliessung, somit auch keine Ehe. Ein Ehevertrag wäre damit wohl eher nicht nötig ;)

Und ich als Partner würde mich bedanken, wenn mir als Verlobungsgeschenk ein Ehevertrag zur Unterschrift vorgelegt würde.... :)

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#2
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

VOR der Verlobung ist wohl noch keine Ehevertrag notwendig.
Aber immerhin ist die Verlobung eine Eheversprechen.
Somit sollte man dann nach einiger Zeit nach der Verlobung den Partner doch einmal wegen des Ehevertrags ansprechen.
Beide Seiten sollten das so sehen:
Lieber solche Sachen unter Dach und Fach bringen, solange man sich liebt.
Ist eine Seite vehement dagegen, ist m.E sowieso schon Skepsis angebracht.

Im übrigen müsste eine Partnerin, die einen geschiedenen Mann heiratet, sowieso selbst an einem Ehevertrag interessiert sein, denn die Gefahr, dass sie "draufzahlt" ist für sie größer, als heiratete sie einen "frischen"* Mann

Viel Glück!
nachgefragt
* da ich selbst second Hand bin, darf ich das schreiben ;-)

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#3
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Naja, nachgefragt.....
es gibt viele, die einen solchen Vetrag als Mißtrauen in die eigene Person sehen. Auch denken sie wohl:" Wenn er vor der Heirat schon an die Scheidung denkt, kanns auch keine echte Liebe sein". Was natürlich .m.E. Blödsinn ist bei einer Scheidungsrate von fast 50%. Jeder dieser Geschiedenen oder Scheidungswilligen hat wohl irgendwann mal geglaubt, ein lang zusammenzubleiben.
Also - ich würde mich auch für einen Vertrag aussprechen. So ist man immer auf der sicheren Seite ( sofern nicht sittenwidrig ) und muss sich auch während einer potenziellen Ehekrise nicht anhören, man hätte nur wegen des Geldes geheiratet. Wenn es denn irtgendwann doch einmal zur Scheidung kommen sollte und diese einvernehmlich und gütlich durchgeführt wird, heißt es ja auch nicht, dass man nicht trotz allem freiwillig mehr zahlen darf. Also: Was spricht dagegen?

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#4
 Von 
JoeyNickel
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 64x hilfreich)

Die Frage, was dagegen spricht, war dann wohl an mich gerichtet ;)

Nein, es spricht prinzipiell nichts dagegen, wenn beide im Einvernehmen einen Vertrag abschliessen. Ich fand' halt einfach den Zeitpunkt so unglücklich....... so nach dem Motto "will mich bald verloben, soll ich einen Ehevertrag machen" :)

Generell tendiere ich auch dazu, sich abzusichern, wo man nur kann, und zwar derart, daß beide Parteien fair behandelt werden.

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#5
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1100x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#6
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

@ Kanalmeister

Unsinn! Ein Ehevertrag ist durchaus sinnvoll, insbesondere wenn aus der Ehe keine Kinder hervorgehen (was ja nicht unbedingt vorhersehbar ist).
Z.B. kann gegenseitiger Unterhalt ausgeschlossen werden (das steht ja wohl nicht im Gesetz).

Wenn Kinder aus der Ehe hervorgehen, ist der Ehevertrag nur bedingt von Wert, aber auch nicht gänzlich wertlos.

Grüße,
nachgefragt

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#7
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1100x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#8
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

Das ist doch so nicht richtig, KM

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1100x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#10
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

najaaa kanalilein,

sagen wir mal so...die wirklich Armen bräuchten theoretisch keinen Ehevertrag...wenn sie denn vorhersehen können, ihr Leben lang arm zu bleiben... ;)

Mercedese werden ja auch gebaut und nicht jeder fährt einen ;)

aber darum gings nachgefragt glaub ich nicht


winkserlein

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#11
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1100x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#12
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

natürlich Kanali...

reich an Erfahrungen, an Zufriedenheit,an Lebensweisheit, an Liebe ;) ;) ;)

das wiegt mehr als ein Lottogewinn...

und auch das kleinste Kind wird mal volljährig und dann kann auch der gebrauchte Mann wieder relativ frei leben :)


winks

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#13
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1100x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#14
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hähhhh?
KM, wieviele Leute gibt es, die nicht reich geboren werden, aber durch ehrliche Arbeit irgendwann "reich" oder zumindest vermögend werden? In welcher Welt lebst du denn?
Mein Exmann war zur Zeit unserer Hochzeit noch in Ausbildung. Heute ( 13 Jahre später ) hat er ein Nettoeinkommen von ca. 6000 EU.
Ein guter Bekannter von mir lebte vor 15 Jahren in einer 1-Zimmer Hochhauswohnung mit vollgekotzten Fahrstühlen. Heute hat er ein durchschnittliches Einkommen von rund 30.000 (!!) EU mtl. ( Vermögensberater)
Und: Selbst, wenn das Sozi mal kurzfristig einspringen muss und sich das Geld u.U. von dir zurückholt, ist der nichtarbeitende Partner auch vor dem Staat - ebenso wie familienrechtlich - gesteigert erwerbspflichtig! Es wird also darauf geachtet, dass Bemühungen vorgelegt werden. Wenn kein Unterhaltsausschluß festgehalten wurde, kann der Pflichtige aber - wenn er Pech hat - bis zum Lebensende zahlen! Da ist dann u.U. nix mehr mit Erwerbsobliegenheit!!
Selbst WENN der Besserverdienende evtl. mal vorübergehend - trotz Ehevertrag - Unterhalt zahlen muss, sind die Rechtsmittel ganz andere, als ohne Ehevertrag. Also macht ein Vertrag m.E. immer Sinn. Man weiß nie, was kommt!

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#15
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

Ein Ehevertrag ist darüberhinaus für lange Zeit angelegt. Und die Rechtsprechung kann sich ändern!
Gerade jetzt tut sich vielleicht wieder etwas.
Und wer per Ehevertrag gegenseitig Unterhalt ausgeschlossen hat, kann ggf in wenigen Jahren TROTZ Kinder einen gültigen Vertrag in Händen halten.

Grüße,
nachgefragt

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

@nachgefragt,
um deine Argumentation zu verstehen, muss man vorausschauend denken. Das aber ist nicht jedem gegeben.

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