Hallo,
mein Mann hat eine uneheliche Tochter mit 10 J.
Wir sind seit 2005 verheiratet, unsere gemeinsame Tochter ist 6 Monate alt.
Derzeit haben wir eine recht hohe Belastung über knapp 1200 Euro durch unsere Eigentumswohnung. Eine Anrechnung durch´s JA erfolgt nicht da diese nach der Geburt des unehelichen Kindes angeschafft wurde.
Wir erwägen nun ein Haus zu kaufen und davon einen grösseren Teil zu vermieten um die monatliche Belastung zu "drücken".
Wird diese Mieteinnahme dann (obwohl Schulden dagegen da sind) als Einnahmen berücksichtigt ?
Lieben Dank für Hilfe
Vermietete Wohnung im eigenen Haus
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo Keki,
nagele mich jetzt nicht drauf fest, aber ich meine, die Mieteinnahmen werden eingerechnet (werden sie *im Normalfall* immer). Belastungen müßten dann jedoch in Höhe der Aufwendungen für den vermieteten Teil (nicht für den von euch selbst bewohnten) abgezogen werden. Hierbei dann allerdings nur die Zinsen auf die Hypothek, da die Tilgung zur Vermögensbildung gehört. Des weiteren die verbrauchsunabhängigen Kosten wie Grundsteuer usw. Aber auch diese wieder nur in der Höhe, wie sie auf den vermieteten Anteil entfallen.
Hierzu ist jedoch tatsächlich ein versierter Anwalt erforderlich. Allein gegen *Goliath* würde ich bei solchen Sachen nicht kämpfen.
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