Vermögen bei Scheidung

2. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
Elfe123123
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 8x hilfreich)
Vermögen bei Scheidung

Hallo, ich habe mich hier neu angemeldet, um mich etwas zu informieren, was ich tun könnte.
Ich bin seit 2005 verheiratet, 2 Kinder (10/12 Jahre). Mein Mann und ich leben in einer gemeinsamen Wohnung. Früher oder später werde ich mich wohl scheiden lassen, mein Mann will nicht. Wir hatten schon immer getrennte Konten.
Nun ist es so, dass ich während unserer Ehe geerbt habe, 150.000 Euro von meiner Mutter, 2010. Sie hat mir auch ein Gartengrundstück im Wert von 5000 Euro gekauft, 2 Jahre vor ihrem Tod.
Da mein Mann sich nicht scheiden lassen will, werde ich wohl die Scheidung einreichen. Meine Kollegen haben einschlägige Erfahrung mit Scheidung und sagen, dass ich die gesamten Kosten dann selber tragen müsste.
Wie sieht es denn finanziell dann für mich aus? Muss ich etwas von meinem Erbe abgeben. Mein Mann kann nicht mit Geld umgehen, ein Streitpunkt! Um dies zu vermeiden, müsste ich ja so nach und nach das Konto räumen und auflösen, ich habe ein Bankschließfach und habe mir gedacht, dass ich das Geld dort hineinlegen kann, ich möchte nichts vom Erbe und selbstgespartem Geld hergeben, damit er seine Schulden bezahlen kann und Dank mir dann aus dem Schneider ist. Wäre der Inhalt des schließfaches dann sicher?
Ich Danke für Rat!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Elfe123123
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 8x hilfreich)

Noch dazu: Bei seinen Eltern droht Pflegebedürftigkeit, sie haben aber ein eigenes Haus. Wie sieht das aus, müssten wir, wenn das geld nicht reichen sollte oder das Haus nicht verkauft wird, von unseren Gehältern etwas abgeben? Ich bin halbtags tätig und mein Mann ganztags.

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#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Elfe,

Du solltest sicherstellen das dein Mann nicht an das geerbte Geld kommt ( extra Konto auf deinen Namen).

Vom geerbten Geld steht ihm gesetzlich nichts zu.

Für gemeinsame Schulden ( z.B. Kredit von beiden unterschrieben) haftest du aber.

lg
edy

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#3
 Von 
Elfe123123
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke edy,
Nein, ich habe keine Kredite unterschrieben.
Das geerbte Geld liegt auf einem Konto angelegt, auf meinem Namen, schon seit 2010.
Würde dass denn ausreichen?

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#4
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Elfe,

Das würde ausreichen, es sollte nur klar sein das es aus einer Erbschaft ist (Nachweis).

lg
edy

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durch.

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#5
 Von 
Elfe123123
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 8x hilfreich)

Und muss ich die Kosten allein tragen, wenn ich die Scheidung einreiche?

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#6
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
du trägst in diesem Fall die Anwaltskosten. Da es hier nicht allzuviel zu regeln gibt, halten diese sich wohl in Grenzen. Der Zuwachs des Vermögens (Zinsen) seit der Erbschaft fällt allerdings in den Zugewinn, ebenso ein evtl. Wertzuwachs des Grundstücks.
Gruß
Andreas

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