Vermögen und Kindesunterhalt

14. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
HugoBoss
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermögen und Kindesunterhalt

Hallo,

Habe eine Frage und zwar nehmen wir mal an Person A (Vater vom Kind) trennt sich von der Person B (Muttervom Kind) und muss nun Unterhalt für das Kind aufbringen. Da Vater aber nur einen Aushilfsjob 400€ Basis nachgeht und auch keine Ausbildung vorzuweißen hat. Wie läuft es da dann mit dem Unterhalt ab? Er bestitz aber eine Eigentumswohnung wo er selber darin lebt und noch zusätzlich zu den 400€ Geld von den Eltern bezieht. Wie ist die Rechtslage? Ihn wird ja niemand zwingen können die wohnung zu verkaufen oder das Auto?

Noch dazu, was wäre wenn die Eltern von Vater ihm mal was vererben (Immobilien). Wird er gezwungen dann zu verkaufen?

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42 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Auch Hallo,

wer soll denn deiner Meinung nach für das Kind aufkommen? Die Allgemeinheit?

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#2
 Von 
guest123-2345
Status:
Praktikant
(867 Beiträge, 476x hilfreich)

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#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Ihn wird ja niemand zwingen können die wohnung zu verkaufen oder das Auto?


Wär ja noch schöner. DAS geht gar nicht.:)
Musst du ja auch nicht, Du darfst nämlich ganz alleine entscheiden, wie du den Kindesunterhalt aufbringst: Entweder du ziehst deinen Mini-Job dafür heran oder aber zwackst was von der Prämie deiner Eltern ab oder aber, ganz abwegig: du gehst ganz stinknormal arbeiten.:)

Grüßle



-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#4
 Von 
HugoBoss
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

es geht hier nicht um mich, sondern um jemand anderen. Er wollte gar kein Kind sondern seine Freundin hat ihn reingelegt und ihm vorgemacht das sie verhütet. Obwohl es letztendlich nicht so war.

Gibts irgendwelche Seiten mit paragraphen für das was die einzig kleine koenigin geschrieben hat mit der Zwangssicherungshypothek.

Kann mir wahrhaftig nicht vorstellen das ihn jemand zwingen kann seine eigene Wohnung zu verkaufen und dann in miete zu gehen? Obwohl ernur einem 400€ job nachgeht, wie soll er dann für das Geld für die miete aufkommen? Oder wenn er erbt das dass dann zwangsversteigert werden sollte. Das ist doch sein Hab und gut. Ich möchte nicht die eigene Meinung sondern wirklich nur was gesetzlich geht. Danke

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#5
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Hallo,

nur mal so als kleine Anmerkung.
Ich kann den Spruch langsam nicht mehr hören. "Er wollte keine Kinder, sie hat ihn reingelegt." Auch ein Mann kann Verhüten!!! Nicht nur wegen ungewollter Kinder, sondern auch wegen Aids. Übrigens immer noch ein Thema.

Hat dein Freund auch daran gedacht das in den ersten 3 Jahren Betreuungsunterhalt für die Mutter fällig ist?
Sollte diese nämlich in der Zeit Leistungen vom Amt beziehen werden die auch an ihn herantreten.

Beantragt die Exfreundin Unterhalt von der Vorschusskasse holt sich das JA diese auch garantiert zurück.

Titulierte Unterhaltsschulden sind übrigens über 30 Jahre hinweg vollstreckbar.

Alles in Allem – düstere Aussichten

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#6
 Von 
guest123-2345
Status:
Praktikant
(867 Beiträge, 476x hilfreich)

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#7
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

quote:
Kann mir wahrhaftig nicht vorstellen das ihn jemand zwingen kann seine eigene Wohnung zu verkaufen und dann in miete zu gehen? Obwohl ernur einem 400€ job nachgeht, wie soll er dann für das Geld für die miete aufkommen? Oder wenn er erbt das dass dann zwangsversteigert werden sollte. Das ist doch sein Hab und gut. Ich möchte nicht die eigene Meinung sondern wirklich nur was gesetzlich geht. Danke



So jetzt bekommst du aber doch noch eine Meinung! Vielleicht solltet ihr euch mal klar machen um was es hier eigentlich geht. Es geh hier um ein kleines, hilfloses Kind, dass nun mal entstanden ist weil zwei Menschen unvorsichtig waren. Egal wie oder was, das Kind ist da und es muss versorgt werden! Nur weil dein Freund, meiner Ansicht nach, ein kleines, verwöhntes Gör ist soll jetzt die Allgemeinheit dafür aufkommen?? Warum macht der keinen vernünfitgen Job? Natürlich ist es viel einfacher mit 15 Stunden in der Woche. Und klar mietfrei würde ich vielleicht auch mit 800 Euro auskommen! Aber das kann doch nicht euer Ernst sein! Vielleicht sollte dein Freund diese Chance mal nutzen und Erwachsen werden und Verantwortung zu übernehmen! Nicht nur für das Kind, auch für sich.

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#8
 Von 
HugoBoss
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal danke für die Antworten. Wie sieht es denn aus mit den Eltern vom Vater? Wenn auf den Vater des Kindes angenommen nichts läuft, keine Grundbucheintragung ect., nur die Wohnung in der er wohnt. Die Großeltern können doch nicht mit ihem Vermögen dann dafür haften oder? Sie brauchen ja ihr Geld auch für die Altersversorgung oder? Also das geht bestimmt nicht im großen Maße das sie dann haften?

Und in der Wohnung in der er jetzt wohnt, die kann ihn ja niemand pfänden weil soll er dann in miete gehen? Wie soll er dann das Geld für die Miete aufbringen?

Nochmals, ich möchte hier keine Kommentare von personen mit er soll doch zahlen, das kind kann nichts dafür, selber schuld ect.,,, er wollte nie ein Kind, seine Freundin hat ihm versichert zu verhüten und hat ihm dann 2 wochen später frech ins Gesicht gesagt, tja Ziel erreicht jetzt habe ich ein Kind das was ich wollte und du Depp bist darauf reingefallen. So siehts nämlich aus.

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#9
 Von 
guest123-2345
Status:
Praktikant
(867 Beiträge, 476x hilfreich)

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#10
 Von 
HugoBoss
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

aber seine Wohnung kann ihm nicht gepfändet werden oder? Also dass sie verkauft wird und er in miete geht?

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#11
 Von 
guest123-2345
Status:
Praktikant
(867 Beiträge, 476x hilfreich)

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#12
 Von 
HugoBoss
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ach und er soll dann in Miete gehen oder wie? Zeig mir diesen Paragraphen wo das drin steht. Das kann niemals gehen dass ihm seine Wohnung unterm Arsch weggenommen wird, wo kämen wir denn da hin? Tz...

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#13
 Von 
guest123-2345
Status:
Praktikant
(867 Beiträge, 476x hilfreich)

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#14
 Von 
HugoBoss
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein titulierter Anspruch muss dann erstmal bestehen und dass muss sie auch durchbringen. Weil soll dann der sozial Staat ihm die Miete bezahlen wenn ihm seine Wohnung gepfändet wird? Mehr als 400€ kann er nicht arbeiten da er schwerbehindert ist.

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#15
 Von 
HugoBoss
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

oder besser gesagt eine Ausweiß hat mit 50%

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#16
 Von 
guest123-2345
Status:
Praktikant
(867 Beiträge, 476x hilfreich)

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#17
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

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#18
 Von 
guest123-2344
Status:
Schüler
(469 Beiträge, 101x hilfreich)

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#19
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Ich muß Dir leider widersprechen Dromedar, denn in den Schwerbehindertenausweisen steht der Grad der Behinderung in %. Abgesehen davon kann man nur einschätzen, wieviel der junge Mann arbeiten kann , wenn man die Art der Behinderung kennt. Bei 5o % ist dies aber in der Regel allemal mehr , als nur ein 400 € Job. Über viel Verantwortungsbewußtsein scheint der " Vater " wohl nicht zu verfügen, eher über einen großen Egoismus, der nicht mal vor einem unschuldigen Kind halt macht.

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#20
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

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#21
 Von 
guest123-2344
Status:
Schüler
(469 Beiträge, 101x hilfreich)

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#22
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

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#23
 Von 
guest123-2345
Status:
Praktikant
(867 Beiträge, 476x hilfreich)

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#24
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Ein titulierter Anspruch muss dann erstmal bestehen und dass muss sie auch durchbringen.



Das geht schneller als das der KV die Treppe seiner Eigentumswohnung gewischt hat.

quote:
Weil soll dann der sozial Staat ihm die Miete bezahlen wenn ihm seine Wohnung gepfändet wird? Mehr als 400€ kann er nicht arbeiten da er schwerbehindert ist.oder besser gesagt eine Ausweiß hat mit 50%


Wie schon gesagt - 50% heißt nicht erwerbsunfähig.

gruß azrael





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#25
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
ich arbeite vollzeit und ruh mich nicht darauf aus.

lg

Camper




Öhm... seit WANN denn? Du hast es doch auch bisher erfolgreich geschafft, dich vor Unterhaltszahlungen zu drücke. Das Verfahren läuft doch noch.

gruß azrael

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#26
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Huch Camper,

quote:
Prozente gibt es nur beim Grad der Erwerbsminderung.


Das war mir jetzt nicht bekannt. Dachte immer, es gäbe volle und teilweise EM.

@All,

glaubt ihr etwa, dass diese ********en Fragen des TE ernst gemeint sind?
Ich tippe auf Troll.
Kein normal tickender Mensch würde so nen Stuss ablassen...:)

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#27
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Zumindest ist der TE unterhaltsamer als der Grand Prix Eurovision de la Chanson... :grins:

gruß azrael



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#28
 Von 
guest123-2345
Status:
Praktikant
(867 Beiträge, 476x hilfreich)

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0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest123-2344
Status:
Schüler
(469 Beiträge, 101x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest123-2345
Status:
Praktikant
(867 Beiträge, 476x hilfreich)

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