Vermögensaufteilung

10. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
jolema
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermögensaufteilung

hallo zusammen, folgender sachverhalt zum besseren verständnis...ich möchte mich von meiner frau nach 11,5 jahren ehe trennen. wir haben einen gemeinsamen sohn von 5,5 jahren. wir leben im gesetzlichen güterstand der zugewinngemeinschaft zusammen. unser vermögensstand vor der ehe ist getrost außer acht zu lassen. das aktuelle vermögen beläuft sich auf ca. 90 teur barvermögen, 1 eigentumgswohnung im wert von 125 teur (davon ist noch eine restverbindlichkeit von ca. 80 teur zu berücksichtigen). die wohnung ist hochwertig eingerichtet - der hausrat wird sich bei ca. 40-50 teur einpendeln. weiterhin fahren wir einen pkw (zeitwert ca. 6 teur). weitere informationen, die wesentlich sind: meine frau hat seit der geburt unseres sohnes nicht mehr in einem sozialversicherungspflichtigen job gearbeitet (sondern nur hin und wieder mal auf der basis eines 400-euro-jobs). ich bin seit juli 2005 arbeitslos (werde aber voraussichtlich ab mai 2006) wieder in "lohn und brot" sein. meine frau möchte gerne in der wohnung bleiben, um den gewohnten lebensraum für unseren sohn zu erhalten (kann ich ja auch verstehen...). meine bedenken sind folgende: das bewegliche vermögen wird aufgeteilt (das ist mir ja noch klar) - aber die wohnung wird von ihr langfristig nicht zu unterhalten sein und wird somit irgendwann evtl. zwangsversteigert (und ich möchte auch nicht in der zukunft noch in der haftungssache belangt werden)...meine favoritenlösung ist die, dass die wohnung am markt verkauft wird und das dann alle vermögenswerte kummuliert werden und im anschluß die 50:50 regelung in kraft tritt - so hat jeder die gleichen chancen. hat jemand noch einen "besseren" vorschlag. über zahlreiche antworten würde ich mich freuen. danke.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Mein Rat ist, dass Sie sich einen Fachanwalt für Scheidungsrecht suchen, der auch eine Scheidungsmediation anbietet.

Da wird dann in moderierten Gesprächen eine Einigung gesucht, die auch rechtlichen Anforderungen standhält. Wenn Sie warten, bis das vor Gericht geht, zahlen Sie viel zuviel Geld, weil sich beide Anwälte über die hohen Gebühren freuen.

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