Vermögensausgleich trotz getroffener Vereinbarung und Verzicht auf Trennungsunterhalt

28. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Känguru801
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermögensausgleich trotz getroffener Vereinbarung und Verzicht auf Trennungsunterhalt

Guten Tag geehrtes Forum,

ich bin neu hier und bräuchte ein wenig Rat in einer Angelegenheit.

Nach einigen unschönen Ereignissen habe ich mich von meinem Ehemann nach 30 Jahren getrennt.
Nachdem er der gemeinsamen Mietwohnung verwiesen worden war, stimmte er seinem endgültigem Auszug zu. Lediglich ein paar persönliche Dinge verlangte er aus der Wohnung, welche ihm gegeben wurden.
Um eine Schlammschlacht zu vermeiden einigte man sich schriftlich (per E-Mail), das er keinen Trennungsunterhalt bezahlt und ich dafür die in die Jahre gekommene Wohnungseinrichtung bzw. meine Pferde und Hunde behalten dürfte und er nichts damit zu tun haben möchte.
Aufgrund mehrerer Schicksalsschläge bezüglich meiner Tiere gab es einige sehr hohe Tierarzt Rechnungen, welche ich versuche zu tilgen. Diese bestanden Teilweise schon ein Jahr vor Trennung.

Jetzt im 7. Monat nach Beginn des Trennungsjahres, entschied er sich spontan um. Er kündigte an, dass alles auch noch zu nehmen, da die Tiere einen gewissen Wert haben.
Allerdings sind es nachweislich alles meine Tiere. Desweiteren hat er sich in der Ehezeit so gut wie gar nicht an der Pflege und komplett gar nicht an den Unterhaltskosten der Tiere beteiligt. Mit seinem Auszug hat er sie sozusagen "zurückgelassen".

Nun meine Frage: Kann er mit dem Vermögensausgleich die Hälfte des Wertes meiner Tiere fordern, obwohl ich die Eigentümerin bin und sie allein versorgt habe und ohne das er sich an irgendwelchen Unterhaltungskosten/Schulden beteiligt zu haben?

Nach all dieser Zeit habe ich mich schließlich an die Vereinbarung gehalten und keinen Unterhalt gefordert.
Für ein wenig Rat wäre ich sehr dankbar !



-- Editiert von Känguru801 am 28.11.2018 22:52

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Unterhaltsverzicht sollte notariell geregelt sein.

Ob er dann gültig ist, ist eine weiter Frage ( zu Lasten dritter usw.)

wenn ihr in Zugewinngemeinschaft gelebet habt, waren alle Einnahmen "euer Geld


edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12317.02.2019 11:53:12
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 45x hilfreich)

Dreh den Spieß doch einfach um: Schreibe ihm, da er ja nun "vertragsbrüchig" werden will, dass du nun halt auf Trennungsunterhalt bestehst und forderst diesen von ihm...
Er will dir ja ganz offensichtlich schaden und dich emotional treffen. M.E. wird er aber nicht weit damit kommen. Die Tiere hat er zurückgelassen, es sind laut Papieren deine Tiere und da Tiere wie Hausrat behandelt werden, hat er sie dir (wie die Möbel) schriftlich überlassen...

Zitat:
Kann ein Ehepartner nachweisen, dass sich das Tier in seinem Alleineigentum befindet, ist es nicht in die Hausratsliste aufzunehmen.
i
https://www.scheidung.org/hund/

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