Vermögensnachweise !

5. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Alberto141
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)
Vermögensnachweise !

Hallo,

so jetzt ist bei mir auch eine Neuberechnung für den Unterhalt meiner 18 jährigen Tochter nötig.
Die Zahlung von Unterhalt habe ich jetzt erst einmal eingestellt bis zur Klärung was nun zu zahlen ist.
Von meiner Tochter oder vielleicht doch besser gesagt von meiner Exfrau habe ich nun über den Rechtsanwalt ein Schreiben bekommen.
Hier werde ich aufgefordert meine letzten 12 Verdienstbescheinigungen und auch meine Steuererklärung für das Jahr 2002 beizulegen.
Das ist mir schon alles klar ,aber wenn man bedenkt das in der Steuererklärung die ganzen Anwaltskosten abgesetzt worden sind und deshalb etwas mehr vom Finanzamt zurück gekommen ist an Geld.Ich finde es aber nicht gut und gerecht? das dieses Geld nun in die Berechnung für den Unterhalt einfließen soll, hatte ja auch die ganzen Rechtsanwaltkosten der Scheidung usw.
Desweiteren verlangt die Gegenseite weitere Vermögensnachweise, wie Kontauszüge,Sparbuch,Auto usw. ist dies erlaubt.

MfG

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"Albert"

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
rogitec
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo Albert,
soweit ich weiss, brauchst du nur auskunft über die letzten 12 monate geben.
Die gegenseite kann ja erst mal schreiben, was sie will.
Gib auskunft über die letzten 12 monate und gut ist. Geh aber auch selber zum anwalt und fordere die gehaltstreifen deiner EX an.
Wie du schon schreibst: die neuberechnung. Da würde ich mich nicht auf das verlassen, was die gegenseite fordert.
Gruss
rogitec

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#2
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 105x hilfreich)

Grunsätzlich ist es erlaubt, dass deine Tochter Auskunft über dein Einkommen und dein Vermögen verlangen kann.
Ich schließe mich rogitec an und würde auch erst mal nur den Verdienst der letzten 12 Monate offen legen. Eine Steuererstattung zählt zwar auch zum relevanten Einkommen, aber man muss sich ja nicht sofort ausziehen (nach dem Motto: all zu gut ist dumm). Das Vermögen würde ich auch nicht bekannt geben, schließlich hat der Anwalt anhand deines Verdienstes eine hinreichende Berechnungsgrundlage für den Unterhalt.

Ich würde dann weiterhin abwarten was passiert. Ich nehme an, dass der Anwalt dich auffordern wird, monatlich einen Betrag X an deine Tochter zu zahlen. Ich hoffe für dich, dass er dann die Berechnung desselben mit beifügt. Daraus kannst du dann eventuell abschätzen, ob das Einkommen deiner Ex richtig ist. Bedenke , dass auch Einkommen deiner Tochter vom Gesamtunterhaltsanspruch abgezogen werden kann.
Sollte die dann bei der Berechnung deines Teils irgendetwas spanisch vorkommen, dann kannst du immer noch selbst einen Anwalt beautragen und Auskünfte von deiner Frau und Tochter verlangen.

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#3
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

Ich glaube, für die Kindesunterhaltsberechnung ist das Vermögen völlig irrelevant.
Es ist doch so: unerwartete Einkünfte (unerwartete Bonuns-Zahlungen, Lotto-Gewinne) sind nicht unterhaltsrelevant.
Also muss es doch auch erlaubt sein, dieses Geld anzulegen.

Gruß,
nachgefragt

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#4
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 105x hilfreich)

Das Vermögen wird nur herangezogen, wenn der Unterhaltspflichtige kein Einkommen hat, das Vermögen aber so groß ist, dass der Unterhalt davon bezahlt werden kann.

Außerdem dient die Bekanntgabe des Vermögens zur Schätzung der Zinseinnahmen. Diese stellen dann nämlich unterhaltsrelevantes Einkommen dar.

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#5
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

ich stelle mir gerade Väter vor,
die ihr Auto benötigen, um an den Wochenenden ihre Kinder zu holen,
und die mühsam ein paar Euro zurücklegen,
um irgendwann einmal ein neues Auto
zu kaufen (damit sie weiterhin ihre Kinder sehen können). Die Zinsen der Rücklagen
fließen also auch noch mit in die Unterhaltsberechnung ein.

Interessante Rechtsprechung....

nachgefragt

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#6
 Von 
Alberto141
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

und schönen Dank für die rasche Hilfe, werde mal versuchen das ich das jetzt etwas besser hinbekomme mit dem Unterhalt, ich will mich ja auch nicht vor der Zahlung drücken sondern es soll nur gerecht sein.

MfG

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"Albert"

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