Im Zuge des Scheidungsverfahrens bin ich nun von der Gegenseite aufgefordert worden ein Vermögensverzeichnis zu erstellen, der Aufforderung werde ich auch nachkommen (Endvermögen ist sowieso geringer als Anfangsvermögen).
Im Gegenzug werde ich auch meine Frau auffordern ein Vermögensverzeicnis vorzulegen, da ich in der Vergangenheit keine Informationen/Dokumente (Familienbuch, Steuerbescheid, Adr. der Kinder...) von meiner Frau erhalten habe, suche ich einen Weg mein Vermögensverzeichnis erst dann auszuhändigen wenn auch das von meiner Frau vorliegt. Ich habe an eine Aufbewahrung/Aushändigung durch dritte gedacht. Hat jmd. eine gute Idee wie ich es anstellen könnte?
Vermögensverzeichnis
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- editiert vom Admin
und wie wird genau festgestellt, wer sozial schwächer ist?
der, der als erster behauptet, das er sozial schwächer ist, oder ist das sowieso die Frau?
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--- editiert vom Admin
DANKE für die Antworten,
Ja es geht natürlich um den Zugewinn,
was mich in dem Zusammenhang noch interessieren würde,
es wurde nur nach dem Endvermögen gefragt, und soviel ich weiss ist das auch üblich. Wie kann denn dann ein Zugewinn berechnet werden? Wird davon ausgegangen, das Entvermögen = Zugewinn solange ich nicht -wenn auch unaufgefordert- mein Anfangsvermögen mitteile?
--- editiert vom Admin
was ich noch gefunden habe:
§ 1377 Verzeichnis des Anfangsvermögens
(3) Soweit kein Verzeichnis aufgenommen ist, wird vermutet, dass das Endvermögen eines Ehegatten seinen Zugewinn darstellt
--- editiert vom Admin
keine Ahnung ob meine Frau Zugewinn hat, ich möchte Sie aber erstmal im Glauben lassen, dass bei mir etwas zu holen ist, damit sie ihr Endvermögen ehrlich offenlegt.
Gruß
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