Hallo alle zusammen,
ich habe neulich durch meine Bekannten erfahren, dass die Bilder meines Sohnes in einer lokalen Zeitschrift veröffentlicht wurden (auf der Titelseite). Ich war natürlich überrascht und gleichzeitig fassungslos, da ich vom angeblichen Fotoshooting bzw. Veröffentlichung der Bilder nichts wusste und nicht mal informiert wurde.
Meine Frage: darf eigentlich meine Ex (wir sind geschieden und besitzen beide Sorgerecht) die Aktionen dieser Art ohne meine Zustimmung durchzuführen? Wenn nein... was könnten Sie mir empfehlen, außer mit ihr zu reden - in meisten Fällen zeigt es sowieso keine Wirkung, dagegen zu unternehmen?
Vielen Dank im Voraus,
Gruß David
Veröffentlichen von Kinderfotos ohne die Zustimmung des anderen Elternteils
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatHallo alle zusammen, :
ich habe neulich durch meine Bekannten erfahren, dass die Bilder meines Sohnes in einer lokalen Zeitschrift veröffentlicht wurden (auf der Titelseite). Ich war natürlich überrascht und gleichzeitig fassungslos, da ich vom angeblichen Fotoshooting bzw. Veröffentlichung der Bilder nichts wusste und nicht mal informiert wurde.
Meine Frage: darf eigentlich meine Ex (wir sind geschieden und besitzen beide Sorgerecht) die Aktionen dieser Art ohne meine Zustimmung durchzuführen? Wenn nein... was könnten Sie mir empfehlen, außer mit ihr zu reden - in meisten Fällen zeigt es sowieso keine Wirkung, dagegen zu unternehmen?
Vielen Dank im Voraus,
Gruß David
Nein, darf sie eigentlich nicht. Aber: Um was für eine Zeitschrift ging's denn und wo wird die Verbreitet? Es macht schon einen kleinen Unterschied, ob das "Die aktuelle Ausgabe zum 5. Geburtstag von Lina" ist, die an alle 5 Gäste verteilt wird oder "Unser Tag im Kindergarten" mit dem Verteiler der Kindergartengruppe oder halt "DER SPIEGEL", wobei mir bei letzterem in letzter Zeit kein Kinderportrait auf dem Titel aufgefallen wäre.
Hallo,
wenn reden nicht hilft würde ich an die Zeitung schreiben, uns sie darauf hinweisen, dass die Zustimmung beider Elternteile eingeholt werden muss. Es könnte sein, dass die Mutter behauptet hat, die Zustimmung des Vaters liege vor. Das wär ein starkes Stück.
Der Zeitung würde ich Namen und Adresse des Kindes mitteilen und allen zukünftigen Veröffentlichungen widersprechen.
Wenn aber das Kind z.B. im Faschingsumzug zusammen mit anderen, vielen, fotografiert wurde, kann es sein, dass keine Genehmigung nötig ist.
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Das Bild wurde bereits veröffentlicht. Insofern kann man nichts mehr machen.
Schreib an die Zeitung, dass sie dir bitte einen Zeitungsabdruck zukommen lassen, häng dir das in deiner Wohnung auf und sei stolz auf deinen Sohn.
Die Ex kannst du fragen, wie es zu dieser unverhofften Berühmtheit kam und darauf hinweisen, dass du dabei künftig nicht übergangen werden möchtest.
Moin, was spricht sie denn sonst mit dir bezüglich des Sorgerechts (Gefahren, Umstände usw.) mit dir ab? Und du mit ihr?Zitatund gleichzeitig fassungslos :
Hat deine Ex diese Fotos gemacht und in der Lokalpresse veröffentlicht? Oder woraus bestand ihre *Aktion*?ZitatAktionen dieser Art :
Meinst du Fotos oder seine Bilder? Gleich mehrere?Zitatdie Bilder meines Sohnes :
Und jetzt?
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