Verpflegungskosten bei Umgang mit Kind

20. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
isso.de
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 10x hilfreich)
Verpflegungskosten bei Umgang mit Kind

Hallo,

ich habe schon viel gesucht aber dazu nichts gefunden.

und zwar geht es um die Verpflegungskosten wenn ich mein Kind besuche.
ich sehe meinen Sohn zweimal die Woche a 2 stunden.
jetzt sagt die Kindesmutter ich muss für die zeit Babynahrung mitbringen, ist dies wirklich so?
Wenn ich den lütten jetzt bei mir Zuhause hätte ok. da ich aber schon ne knappe Stunde zu ihm fahre sehe ich da auch ein organisatorisches Problem denn die Milch muss ja warm sein oder?!
Der lütte ist 7 Monate alt.



-- Editier von isso.de am 20.06.2015 20:35

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Zitat:
jetzt sagt die Kindesmutter ich muss für die zeit Babynahrung mitbringen, ist dies wirklich so?
Eigentlich nicht. Umgekehrt können Sie aber von der Mutter auch nicht die Auhändigung von Babynahrung verlangen. Ich würde schon betreiten wolllen, dass das Kind nie die 2h aushält, ohne einen Brei oder sonstwas gefüttert zu bekommen. Aber darauf kommt es nicht an. Für die Beschaffung von Nahrung ist eigentlich ausschleißlich der betreuende Elternteil (Mutter) verantwortlich. Dafür erhält dieser ja auch den Unterhalt.

Genau diesen Unterhalt (wenn Sie denn überhaupt welchen zahlen) könnte die Mutter mal mit sehr spitzem Bleistift prüfen lassen. Mit Pech zahlen Sie dann am Ende mehr. Ebenso ist es gerade den Müttern von Kleinkindern in der Praxis problemlos möglich, die Besuchszeiten gänzlich zu vereiteln, indem ganz einfach die Tür nicht geöffnet wird. Sie sitzen da eindeutig am kürzeren Hebel und ich würde mich da nicht um Babybrei streiten wollen. Wenn Sie sich schon um solche eigentlich nicht erwähneswerten Kleinigkeiten wie maximal 10 Gläschen im Monat streiten, dann merke ich mal, dass die Beziehung zwischen den Eltern gerade nicht ganz so entspannt zu sein scheint. Das würde ich langfristig ändern wollen, weil es die nächsten 18-20 Jahre dann deutlich einfacher macht.

Bei Fällen, die sich rund um das Thema Versorgung während der Umgangszeiten drehen, argumentiert die Rechtsprechung übrigens reichlich argumentativ, um nicht zu sagen willkürlich. Am Ende steht immer die Erkennntnis, dass der Vater für die Zeit während des Umgangs für die Verpflegung verantwortlich wäre und diese Umgangszeiten (in unterschiedlichster Länge/Häufigkeit und mit unterschiedlichstem Aufwand) bereits beim Unterhaltsbetrag berücksichtigt wären. Wie das zu bewerten ist, sei mal dahingestellt.
Wenn aber die Rectsprechung davon ausgeht, dass der Unterhaltsbetrag um die während der Umgangszeiten gesparten Verpflegung bereits korrigiert ist, dann müsste diese Korrektur ja streng genommen rückgängig gemacht werden, wenn die Mutter auch während dieser Besuchszeiten die Kosten trägt. DIeser Rechtsprechungslogik nach müssten Sie also dann schon allein deshlab höheren Unterhalt zahlen.

Wenn das Kind älter ist, wird die Mutter Sie nicht mehr sich in der Wohnung haben wollen. Spätestens dann müssen Sie das Kind bei sich oder ganz außer Haus verpflegen. Das dürfte immer teurer werden und schon bald die Kosten für zwei Gläschen in der Woche übersteigen. Meiner Meinung nach ist also in keinster Weise nachvollziehbar, warum sich jetzt hier über sowas gestritten wird. Und zum Streiten gehören bekanntlich immer zwei.

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#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

wie alt ist denn Mutter + Vater?

Wie viel Unterhalt zahlt denn der Vater?

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Ein Kind von 7 Monaten lebt nicht mehr überwiegend von Milch. Und die Gläschen, die es so zu kaufen gibt, die sind ja nun auch nicht das Gelbe vom Ei. Selbstkochen ist das Gesundeste, da sind sich die Ernährungswissenschaftler einig. Und das wird der Vater ja wohl kaum in der Wohnung der Mutter können. Auch erschiesst sich mir nicht, wieso just in diesen zwei Stunden was gegessen werden muss. Geh es doch einfach praktisch an. Hab im Gepäck für den brüllenden Hunger einen Apfel, und vielleicht noch ein paar Vollkorn-Butterkekse. Und das wars. Kostet Cents, denn so eine Kekspackung hält ja ewig. Aber mit Milch oder so, gar nicht erst anfangen.

Ich würde mir mal überlegen, wann das Kind soweit ist, dass Du es mit zu Dir nehmen kannst? So für ein Wochenende? Das Kind kennt Dich, so langsam könnte man auch sowas mal anpeilen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
isso.de
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 10x hilfreich)

Es geht hier nicht um die kosten. es ist mein Sohn und der bekommt alles was er braucht Schluss ende.
es War nur ihre Art und weise. es sei mein privatvergnügen den lütten zu sehen daher müsse ich auch die Kosten tragen, naja.

mittlerweile zahle ich 600 Euro Unterhalt (sie hat noch nie gearbeitet ).
sämtliche Verbindlichkeiten aus meinem Leben vor der Beziehung wurden nicht anerkannt bzw sind erschwerend (eigentumswohnung) angerechnet worden trotz der Tatsache das die Wohnung noch lange nicht abbezahlt ist.

summa summarum bin ich pleite habe keine Altersversorgung mehr und gehe bald in die privatinsolvenz.

also spart schonmal eure Steuergelder hartz 4 ich komme.

ich bin 32 und meine ex 27.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Na ja, eine verfehlte Lebensplanung kann man ja kaum dem Sohn zu zurechnen. Und wegen einer persönlichen Gekränktheit hier anzufragen, ich weiss nicht .....

Ich vermute mal, dass es sich bei den 600 € um Kindesunterhalt und Exenunterhalt handelt?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
isso.de
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 10x hilfreich)

verfehlte lebensplanung?
verfehlte antwort!

Kindes und betreuungsunterhalt.

1x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

@ Gabi: darum geht es doch gar nicht. Es geht doch darum, dass er finanziell nicht für Kind und Mutter aufkommen will.

wirdwerden

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#10
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

Zitat (von flottegabi):
(Beleidigung editiert)
Ich frage mich warum du die Eigentumswohnung nicht verwerten musst um den gesamten Unterhalt zu zahlen. Denn wenn deine Kindsmutter nicht arbeitet müsste der höher sein.
-- Editiert von Moderator am 21.06.2015 18:10


Weil er irgendwo wohnen muß und den Mietwert abzügl. der Zinsen als Wohnwert angerechnet bekommt - d.h. sein unterhaltsrelevantes Einkommen steigt.

Und für das Kind aufkommen will er ja wohl, nur eine Stunde Anfahrt - 2 Stunden Aufenthalt beim Kind und dann noch die Nahrung mitbringen?
Und Vollkornkekse fürs Baby? Da ist dann aber nichts mehr mit glutenfreier Ernährung.

Um allem Ärger aus dem Weg zu gehen würde ich allerdings ein Gläschen Obstbrei dabei haben, sollte zumind. für 2 Stunden vorhalten wenn die Mutter meint sie müsse das Kind hungrig übergeben.

Kleine Hexe

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
isso.de
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
@ Gabi: darum geht es doch gar nicht. Es geht doch darum, dass er finanziell nicht für Kind und Mutter aufkommen will.
wirdwerden


hast du eigentlich meine Beiträge gelesen oder belässt du es einfach bei Behauptungen?!

Wahnsinn sowas zu lesen.

ich wollte nur wissen wie es mit der Verpflegung aussieht mehr nicht. ich habe nie gesagt das ich es nicht mache.

als Vater der a...... Deutschlands, einfach herrlich.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

hartz 4 ich komme. Das wird wohl eher nichts, denn die Raten für die ETW übernimmt das Jobcenter todsicher nicht.

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