Verpflichtung aus freiwilliger Zahlung von Ehegattenunterhalt?

20. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Max Richter
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 1x hilfreich)
Verpflichtung aus freiwilliger Zahlung von Ehegattenunterhalt?

Hallo,
meine Frau, die sich von mir trennen will, braucht fürs Wohnungsamt einen Nachweis über ein bestimmtes Einkommen. Wenn ich, obwohl ich eigentlich nicht zahlungsfähig bin (aus dem Einkommen, habe aber etwas Erspartes), ihr die Zahlung von 300 Euro Unterhalt monatlich bescheinige, kann daraus für mich eine Verpflichtung für die gesamte Zeit des Getrenntlebens resultieren? Und sollte ich evtl. auf der Bescheinigung den Zusatz "auf freiwilliger Basis" einfügen?
Oder das mit dem Unterhalt weglassen und stattdessen als Lohn für Hilfe im Haushalt deklarieren (was auch eher der Wahrheit entspricht)?
Vielen Dank für Eure Antwort

Max R.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38317 Beiträge, 13977x hilfreich)

Max, was Ihr da gemeinsam plant, geht so in Richtung Betrug. Ob Du Deine Frau familienrechtlich unterhalten musst, das wäre erst einmal zu klären. Wenn das geklärt ist, dann zahlst Du oder eben auch nicht. Das können wir hier nicht abschätzen. Und wenn Du zahlen musst, dann kannst Du auch eine Bescheinigung ausstellen. Wenn nicht, dann bitte nicht. Sie will ausziehen, sie muss ihre Probleme gewuppt bekommen. Nicht Du.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Max Richter
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antwort, aber vielleicht bin ich da missverstanden worden. Ich zahle die 300 Euro ja wirklich - und zwar freiwillig. Es ist nur die Frage, ob ich sie besser als Unterhalt oder Bezahlung für Haushaltshilfen deklariere, damit keine dauerhafte Verpflichtung zum Unterhalt daraus resultiert. Eine Betrugsabsicht gibt es da überhaupt nicht.

Max

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Max,

warum sollst du dein Erspartes opfern ?

Wenn deine Noch-Frau nicht genügend eigenes Einkommen hat, dann soll sie zum Jobcenter gehen ( einziger
Nachteil, man wird versuchen Sie in Arbeit zu bringen).

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38317 Beiträge, 13977x hilfreich)

Na, dann meldest Du sie an, geh dazu bitte mal in die Agentur für Arbeit. Die klären Dich dann auch gleich über die Nebenkosten und Schwarzarbeit auf.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

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